Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 12.04.2000 - 931 Gs 477/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 684 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- AG Borken, 24.07.2019 - 26 Gs 211/19
Form und notwendiger Inhalt des Haftantrags
Mit dem gesetzlichen Antragserfordernis gem. § 125 Abs. 1 StPO ist unvereinbar, dass das Gericht den Sachverhalt, dessentwegen Untersuchungshaft angeordnet werden soll, und die Delikte, die dem Beschuldigten vorgeworfen werden, einschließlich deren Begehungsweise (z.B. Raub oder räuberische Erpressung, Täterschaft oder Teilnahme, Versuch oder Vollendung) durch Auswertung der polizeilichen Ermittlungsakten selbst festlegt (wie hier AG Frankfurt, Beschl. v. 12.04.2000, 931 Gs 477/00, StV 2001, 684, zitiert nach JURIS).