Rechtsprechung
EKMR, 06.05.1982 - 9365/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
X.v. the FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
X. c. REPUBLIQUE FEDERALE D'ALLEMAGNE
Art. 6, Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK
Irrecevable (französisch)
Papierfundstellen
- StV 1985, 89
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 705/02
Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1, MRK Art 6 Abs 3 Buchst c durch Pflicht des …
Sie beruht jedenfalls auf vertretbaren, keinesfalls willkürlichen Erwägungen (Art. 3 Abs. 1 GG) und entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach der lediglich in den Fällen einer Beiordnung von Dolmetschern eine dauerhafte Freistellung von den entstandenen Kosten erforderlich ist (…vgl. EGMR, NJW 1979, S. 1091 f.; für Pflichtverteidigerkosten vgl. EKMR, StV 1985, S. 89;… EKMR, EuGRZ 1983, S. 415 ;… EGMR, EuGRZ 1992, S. 542 ff.). - OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 5 Ws 2/84 »Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK stellt den Verurteilten endgültig von den staatlichen Auslagen für einen Pflichtverteidiger frei, wenn er zum Entstehungszeitpunkt der Kosten mittellos war (Bestätigung der Entscheidung des Senats vom 21.4.1982, NStZ 1982, 339 , unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte vom 6.5.1982 - Nr. 9365/81 und 9394/81, besprochen in EuGRZ 1983, 422, 423).«.