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   AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15   

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AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15 (https://dejure.org/2016,68092)
AG Neuss, Entscheidung vom 02.12.2016 - 94 C 3252/15 (https://dejure.org/2016,68092)
AG Neuss, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 94 C 3252/15 (https://dejure.org/2016,68092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag mit Vereinbarung eines Verzichts auf ordentliche Kündigung zwischen den Mietern u. dem Vorvermieter; Anspruch auf fristlose Kündigung des Mietvertrags ...

  • mietrechtsiegen.de

    Tätliche Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter - fristlose Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13

    Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem

    Auszug aus AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
    Aber selbst eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, besteht nur dann, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt, der sich zum Beispiel aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objekts ergeben kann (BGH v. 04.06.2014 - VIII ZR 289/13 = NZM 2014, 635, 636).

    Das Gericht hat bei der nach § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung auch eine Mitverursachung durch den Kündigenden einzubeziehen (BGH v. 04.06.2014 - VIII ZR 289/13 = NZM 2014, 635).

  • BGH, 30.06.2004 - XII ZR 251/02

    Mängel gewerblich zwischenvermieteter Wohnungen; Erheblichkeit eines Fehlers

    Auszug aus AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
    Auch eine Warmwasserversorgung rund um die Uhr gehört im Regelfall zur Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung (BGH NJW-RR 2004, 1450, 1451).

    Bei einem Totalausfall der Heizung und Warmwasserversorgung sind Ausführungen über die Höhe der erreichbaren Raumtemperaturen nicht erforderlich (BGH NJW-RR 2004, 1450, 1451).

  • LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11

    Umfangreiche Bauarbeiten am Grundstück: 15% Mietminderung angemessen

    Auszug aus AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
    Bei umfangreichen Bauarbeiten ist es vielmehr zulässig, selbst ohne konkrete Darlegung des Mieters bezüglich des qualitativen und quantitativen Ausmaßes der jeweiligen Bauarbeiten eine feste Minderungsquote für die gesamte Dauer des Bauvorhabens zuzusprechen, auch wenn in einzelnen Zeiten keine besonders starken Störungen stattfinden (vgl. KG v. 08.01.2001 - 8 U 5875/98, GE 2001, 620; LG Berlin v. 13.03.2013 - 65 S 321/11).
  • LG Saarbrücken, 21.07.2000 - 13B S 65/00

    AGB-Klausel im Mietvertrag

    Auszug aus AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
    Diese Indizwirkung ist bereits einschlägig, wenn die Abänderung im Hinblick auf Besonderheiten des Einzelfalls insbesondere mit Rücksicht auf die Mieter verfasst ist (LG Saarbrücken, NZM 2000, 1179; Blank , in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., Rdnr. 43 zur Vorbemerkung zu § 535 BGB).
  • LG Hamburg, 05.03.2009 - 307 S 130/08

    Wohnraummiete: Mietminderung für Wärme- und Geräuschemissionen aus einem unter

    Auszug aus AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
    Die vorgenommene Minderung wegen des Baulärms in Höhe von 10% der Bruttomiete entspricht insbesondere auch den zuerkannten Minderungsquoten in vergleichbaren Fällen (vgl. etwa LG Berlin v. 02.04.2007 - 62 S 82/06, GE 2007, 1188; LG Hamburg v. 05.03.2009 - 307 S 130/08, ZMR 2009, 532).
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 258/91

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Rückzahlung zinsverbilligter

    Auszug aus AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
    Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass handschriftliche Abänderungen von Formularverträgen ein Indiz gegen den Formularcharakter darstellen (BGH NJW 1992, 2285; Grüneberg , in: Palandt, § 305 BGB Rdnr. 23).
  • LG Berlin, 02.04.2007 - 62 S 82/06

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Baulärms bei der Entkernung eines

    Auszug aus AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
    Die vorgenommene Minderung wegen des Baulärms in Höhe von 10% der Bruttomiete entspricht insbesondere auch den zuerkannten Minderungsquoten in vergleichbaren Fällen (vgl. etwa LG Berlin v. 02.04.2007 - 62 S 82/06, GE 2007, 1188; LG Hamburg v. 05.03.2009 - 307 S 130/08, ZMR 2009, 532).
  • KG, 08.01.2001 - 8 U 5875/98

    Minderung des Mietzinses bei gewerblich vermietetes Gebäude wegen umfangreicher

    Auszug aus AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
    Bei umfangreichen Bauarbeiten ist es vielmehr zulässig, selbst ohne konkrete Darlegung des Mieters bezüglich des qualitativen und quantitativen Ausmaßes der jeweiligen Bauarbeiten eine feste Minderungsquote für die gesamte Dauer des Bauvorhabens zuzusprechen, auch wenn in einzelnen Zeiten keine besonders starken Störungen stattfinden (vgl. KG v. 08.01.2001 - 8 U 5875/98, GE 2001, 620; LG Berlin v. 13.03.2013 - 65 S 321/11).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95

    Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB

    Auszug aus AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
    Das gilt namentlich dann, wenn der Verwender das Auftragsformular üblicherweise oder gegenüber einer Mehrzahl von Kunden in gleicher Weise ergänzt oder ergänzen lässt und wenn der zu ergänzende Text nicht zum Gegenstand der Verhandlungen bei Vertragsschluss gemacht wird (BGH v. 13.11.1997 - X ZR 135/95; Blank , in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., Rdnr. 40 zu § 535 BGB).
  • AG Berlin-Schöneberg, 26.08.2015 - 104 C 85/15

    Mietminderung bei Fahrstuhlausfall und undichten Fenstern

    Auszug aus AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
    Dazu gehört, dass mangels anderweitiger Regelung im Mietvertrag grundsätzlich in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April des Folgejahres die Wohnung in der Weise beheizt wird, dass bei voll aufgedrehten Heizkörperventilen in der Mitte des Raumes eine Temperatur von mindestens 20°C in den Wohnräumen und mindestens 21°C in Bädern und Toiletten in der Zeit von 6:00 bis 23:00 Uhr erreicht werden kann und in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr in allen Räumen mindestens Raumtemperaturen von 18°C allein mit der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Heizanlage erzeugt werden können (vgl. AG Berlin-Schöneberg v. 26.08.2015 - 104 C 85/15 mit Verweis auf LG Berlin v. 26.05.1998 - 64 S 266/97).
  • LG Bremen, 11.05.1989 - 2 S 73/89
  • BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung

  • BGH, 25.03.1964 - VIII ZR 211/62
  • LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 291/91

    Mietminderung bei fehlender Beheizbarkeit der Wohnung während der Heizperiode

  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

  • LG Berlin, 20.10.1992 - 65 S 70/92

    Mietminderung bei Unterbrechung der Gasversorgung in der Heizperiode

  • LG Hamburg, 15.05.1975 - 7 O 80/74

    Mietminderung bei Ausfall der Heizung

  • AG Görlitz, 15.05.1997 - 3 C 1347/96

    Mietminderung bei unzureichende Dimensionierung der Heizungsanlage mit

  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 126/86

    Berechnung des rückständigen Mietzinses; Vertragliche Einschränkung des

  • LG Berlin, 26.05.1998 - 64 S 266/97

    Rechte des Mieters bei unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung und Austritt von

  • LG Berlin, 29.07.2002 - 61 S 37/02

    Mietminderung bei Ausfall der Heizung in den Wintermonaten; Mitwirkung des

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 67/02

    Rechtsfolgen des Erwerbs eines an die Gesellschaft vermieteten Grundstücks durch

  • BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05

    Rechtsfolgen der Veräußerung vermieteten Wohnraums nach der Überlassung an den

  • BGH, 10.10.2001 - XII ZR 307/98

    Wahrung der Schriftform

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