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   VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12   

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VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12 (https://dejure.org/2013,39798)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2013 - 94-IV-12 (https://dejure.org/2013,39798)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2013 - 94-IV-12 (https://dejure.org/2013,39798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VerfGH Sachsen
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    LG Leipzig wird wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Schadenersersatzprozess um Sachverständigenkosten gerügt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens dem Grunde nach erstattungsfähig, hat der Schädiger gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags zu befriedigen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, NJW 2007, 1450 [1451]; Urteil vom 19. Juni 1973, BGHZ 61, 346 [347 f.]; Urteil vom 6. November 1973, BGHZ 61, 56 [58]).

    Der tatsächliche Aufwand des Geschädigten kann allerdings bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO oft einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB bilden (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, NJW 2007, 1450 [1451]).

    Die gerichtliche Auslegung der Honorarvereinbarung gemäß §§ 133, 157 BGB erweist sich aber - unabhängig von der Frage, inwieweit das Gericht seiner schadensrechtlichen Betrachtung überhaupt ein anderes Verständnis des Inhalts dieser Verbindlichkeit als das eigene der geschädigten Beschwerdeführerin hätte zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, NJW 2007, 1450 [1451]; BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 1655/05 - m.w.N.) - als willkürlich.

  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 1655/05

    Rechtliches Gehör bei Abweisung einer Klage auf Erstattung von überhöhten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Auch überhöhte Honorarforderungen des Sachverständigen sind hierbei grundsätzlich schadensrechtlich erstattungspflichtig, sofern nicht der Geschädigte mit dem Sachverständigen ein offensichtlich überhöhtes Honorar vereinbart, ihm ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er grobe und offensichtliche Unrichtigkeiten der Vergütungsberechnung missachtet oder gar selbst verursacht hat (BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 1655/05, m.w.N.).

    Die gerichtliche Auslegung der Honorarvereinbarung gemäß §§ 133, 157 BGB erweist sich aber - unabhängig von der Frage, inwieweit das Gericht seiner schadensrechtlichen Betrachtung überhaupt ein anderes Verständnis des Inhalts dieser Verbindlichkeit als das eigene der geschädigten Beschwerdeführerin hätte zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, NJW 2007, 1450 [1451]; BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 1655/05 - m.w.N.) - als willkürlich.

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009, NZV 2009, 618 [619]).
  • BGH, 13.10.2011 - VII ZR 222/10

    Auslegung eines Bauvertrages: Berücksichtigung des nachträglichen Verhaltens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    (2) Zudem hätte das Gericht bei seiner Auslegung berücksichtigen müssen, dass hier aufgrund des nachträglichen Verhaltens der Vertragsparteien - aufgrund des Prozessvortrags der Beschwerdeführerin und aufgrund der Rechnungspositionen der Liquidation des Sachverständigen - Anhaltspunkte für einen übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien vorliegen, dass Bezugsgegenstand der Honorarvereinbarung die eigene Honorartabelle des Sachverständigen sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 222/10).
  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72

    Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens dem Grunde nach erstattungsfähig, hat der Schädiger gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags zu befriedigen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, NJW 2007, 1450 [1451]; Urteil vom 19. Juni 1973, BGHZ 61, 346 [347 f.]; Urteil vom 6. November 1973, BGHZ 61, 56 [58]).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens dem Grunde nach erstattungsfähig, hat der Schädiger gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags zu befriedigen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, NJW 2007, 1450 [1451]; Urteil vom 19. Juni 1973, BGHZ 61, 346 [347 f.]; Urteil vom 6. November 1973, BGHZ 61, 56 [58]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93

    Verletzung des Willkürverbots durch Mißachtung anerkannter Auslegungsgrundsätze

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Die gerichtliche Auslegung des Vertragsinhalts lässt auch sonst anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer acht, dass die Entscheidung nicht mehr verständlich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 29. April 1998, NJW 1998, 2810 f.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18

    Verfassungswidrige Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Willkür liegt dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009, NZV 2009, 618 [619]).

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14

    Nebenkosten des Sachverständigen

    Weshalb diese Annahme aus verfassungsrechtlicher Sicht unhaltbar sein sollte, ergibt sich hieraus auch in Ansehung der insoweit einfachrechtlich geltenden Grundsätze (dazu auch SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12 - [unter II.2.a)bb]) nicht.
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl.
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 89-IV-14

    Grundhonorar und Nebenkosten des Sachverständigen können getrennt geprüft werden

    Weshalb der rechtliche Ausgangspunkt des Amtsgerichtes aus verfassungsrechtlicher Sicht unhaltbar sein sollte, ergibt sich aus dem Beschwerdevorbringen auch in Ansehung der insoweit einfachrechtlich geltenden Grundsätze (dazu auch SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12 - [unter II.2.a)bb]) nicht.
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 79-IV-16

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Abweichung von der Rechtsprechung des BGH

    Daraus ergibt sich auch in Ansehung der insoweit einfachrechtlich geltenden Grundsätze (dazu schon SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12 - [unter II.2.a]bb]) nicht, warum der rechtliche Ausgangspunkt des Amtsgerichts zur Frage der Erforderlichkeit der Gutachtenkosten i.S.d. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB und zu möglichen Gegenansprüchen der Beklagten wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten offensichtlich unhaltbar und damit willkürlich sein sollte (so schon SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Weshalb die Annahme des Amtsgerichts aus verfassungsrechtlicher Sicht unhaltbar sein sollte, ergibt sich hieraus auch in Ansehung der insoweit einfachrechtlich geltenden Grundsätze (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12) nicht.
  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20

    Berichtigung eines Urteils wegen eines offenkundigen Fehlers i.R.e.

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
  • LG Kiel, 08.12.2016 - 7 S 69/16
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16

    Kfz-Sachverständigenkosten und Kappung der Nebenkosten auf 25% des Grundhonorars

  • LG Kiel, 22.11.2016 - 7 S 69/16
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 29-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 111-IV-14
  • AG Kiel, 09.06.2016 - 115 C 512/15
  • LG Dessau-Roßlau, 21.12.2017 - 5 S 156/17
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