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   VerfGH Bayern, 30.03.2010 - 94-VI-09   

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https://dejure.org/2010,45851
VerfGH Bayern, 30.03.2010 - 94-VI-09 (https://dejure.org/2010,45851)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2010 - 94-VI-09 (https://dejure.org/2010,45851)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2010 - 94-VI-09 (https://dejure.org/2010,45851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu einem Amtshaftungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.03.2010 - 94-VI-09
    Die Entscheidung dürfte vielmehr unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/32).
  • BGH, 27.01.1983 - III ZR 131/81

    Verstoß gegen Baurechtsvorschriften ohne nachbarschützenden Charakter

    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.03.2010 - 94-VI-09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch im Rahmen von Amts-haftungsansprüchen zu beachten, dass der Nachbar keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die Baugenehmigungsbehörde auf Befolgung aller baurechtlichen Normen hat, von denen ein ihm vorteilhafter Rechtsreflex ausgeht (BGH vom 27.1.1983 = BGHZ 86, 356/361 f.).
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.03.2010 - 94-VI-09
    Nur dann, wenn die auf Art. 118 Abs. 1 BV gestützte Rüge begründet wäre, könnten daneben auch andere verfassungsmäßige Rechte der Bayerischen Verfassung, wie das Eigentumsgrundrecht, durch die angegriffenen Entscheidungen verletzt sein (VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/28 f.).
  • VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03
    Auszug aus VerfGH Bayern, 30.03.2010 - 94-VI-09
    Deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (VerfGH vom 2.2.2004 = VerfGH 57, 1/4; VerfGH vom 2.9.2009).
  • VG Berlin, 18.05.2020 - 19 K 520.17

    Charlottenburg: Bauvorbescheide für Großbordell bestätigt

    Es gibt für ihn keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Befolgung aller baurechtlichen Normen, selbst wenn von diesen ein für ihn vorteilhafter Rechtsreflex ausgeht (vgl. Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 30. März 2010, - Vf. 94-VI-09 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198

    Beschwerde gegen Ablehnung einer Beiladung

    Ein bloßer Rechtsreflex ist anzunehmen, wenn ein Nachbar durch die Erschließung eines angrenzenden Grundstücks begünstigt wird (BayVerfGH, E.v. 30.3.2010 - Vf. 94-VI-09 - juris Rn. 23; Wolf in Simon/Busse, BayBO, Stand August 2019, Art. 4 Rn. 24 f.).
  • VG Berlin, 16.12.2019 - 19 K 285.18

    Nachbarrechtsbehelf gegen einen Bauvorbescheid; Errichtung eines mehrstöckigen

    Es gibt für ihn keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Befolgung aller baurechtlichen Normen, selbst wenn von diesen für ihn ein vorteilhafter Rechtsreflex ausgeht (vgl. Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 30. März 2010 - VerfGH Vf. 94-VI-09 -, juris Rn. 24).
  • VG Berlin, 25.06.2019 - 19 K 717.17
    Es gibt für ihn keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Befolgung aller baurechtlichen Normen, selbst wenn von diesen für ihn ein vorteilhafter Rechtsreflex ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1983 - III ZR 131/81 -, NJW 1983, 1795 ; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 30. März 2010 - Vf. 94-VI-09 -, juris Rn. 24; Muckel, Öffentliches Baurecht, 2010, § 10 Rn. 1).
  • VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 286.20

    Rechtschutz gegen Bau einer Flüchtlingsunterkunft

    Es gibt für ihn keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Befolgung aller baurechtlichen Normen, selbst wenn von diesen für ihn ein vorteilhafter Rechtsreflex ausgeht (vgl. Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 30. März 2010 - VerfGH Vf. 94-VI-09 -, juris Rn. 24).
  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 78.18

    Nachbarstreit um Umnutzung einer Lungenklinik in eine Gemeinschaftsunterkunft für

    Es gibt für ihn keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Befolgung aller baurechtlichen Normen, selbst wenn von diesen für ihn ein vorteilhafter Rechtsreflex ausgeht (vgl. Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 30. März 2010 - Vf. 94-VI-09 -, juris Rn. 24).
  • VG Berlin, 18.12.2018 - 19 K 224.16

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung

    Es gibt für ihn keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Befolgung aller baurechtlichen Normen, selbst wenn von diesen für ihn ein vorteilhafter Rechtsreflex ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1983 - III ZR 131/81 -, NJW 1983, 1795 ; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 30. März 2010 - Vf. 94-VI-09 -, juris Rn. 24; Muckel, Öffentliches Baurecht, 2010, § 10 Rn. 1).
  • VG Berlin, 09.06.2016 - 19 K 284.12

    Nachbarschutzklage: Baugenehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit

    Es gibt für ihn keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Befolgung aller baurechtlichen Normen, selbst wenn von diesen für ihn ein vorteilhafter Rechtsreflex ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1983 - III ZR 131/81 -, NJW 1983, 1795 ; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 30. März 2010 - Vf. 94-VI-09 -, juris Rn. 24; Muckel, Öffentliches Baurecht, 2010, § 10 Rn. 1).
  • VG Berlin, 12.09.2019 - 19 L 334.19

    Baugenehmigung bei Abweichung von den Abstandsflächen

    Es gibt für ihn keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Befolgung aller baurechtlichen Normen, selbst wenn von diesen für ihn ein vorteilhafter Rechtsreflex ausgeht (vgl. Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 30. März 2010 - VerfGH Vf. 94-VI-09 -, juris Rn. 24).
  • VG Berlin, 10.02.2014 - 19 K 184.12

    Umbau des ehemaligen Postfuhramtes bauplanungsrechtlich bedenkenfrei

    Es gibt für ihn keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Befolgung aller baurechtlichen Normen, selbst wenn von diesen für ihn ein vorteilhafter Rechtsreflex ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1983 - III ZR 131/81 -, NJW 1983, 1795 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 30. März 2010 - Vf. 94-VI-09 -, Juris Rn. 24; Muckel, Öffentliches Baurecht, 2010, § 10 Rn. 1).
  • VG Cottbus, 19.10.2021 - 3 L 204/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Baugenehmigung des Nachbarn

  • VG Berlin, 08.10.2020 - 13 L 181.20
  • VG Berlin, 16.03.2018 - 19 L 644.17

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Erteilung einer Befreiung im Wege des

  • VG Berlin, 03.03.2016 - 19 K 206.14

    Nachbarklage gegen Aufstockung eines Wohnhauses

  • VG Berlin, 02.11.2021 - 13 L 214.21
  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 232.18
  • VG Berlin, 29.11.2019 - 19 L 443.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauvorhaben des Nachbarn

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