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LG Berlin, 05.02.2004 - 95 O 122/03 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.02.2004 - 95 O 122/03
- KG, 09.12.2005 - 14 U 52/04
Wird zitiert von ...
- KG, 09.12.2005 - 14 U 52/04
Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05. Februar 2004 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 95 O 122/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des am 05.02.2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin, Az. 95 O 122/03, die Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten vom 04.07.2003 durch welche die Entlastung des Vorstands (Punkt 2 der Tagesordnung) und des Aufsichtsrats (Punkt 3 der Tagesordnung) erteilt sowie die Pn, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003 (Punkt 7 der Tagesordnung) gewählt wurden, für nichtig zu erklären.