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Rechtsprechung
   EuGH, 25.05.1982 - 96/81   

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https://dejure.org/1982,129
EuGH, 25.05.1982 - 96/81 (https://dejure.org/1982,129)
EuGH, Entscheidung vom 25.05.1982 - 96/81 (https://dejure.org/1982,129)
EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1982 - 96/81 (https://dejure.org/1982,129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - NACHWEIS DER VERTRAGSVERLETZUNG - NICHTEINHALTUNG DER DURCH EINE RICHTLINIE AUFERLEGTEN INFORMATIONSPFLICHT - VERMUTUNG DER NICHTANWENDUNG DER RICHTLINIE - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsklage der Kommission wegen eines Verstoßes der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag durch die fehlende Umsetzung der Richtlinie 76/160 über die Qualität der Badegewässer; Umfang der Informationspflicht der Mitgliedstaaten ...

  • Judicialis

    Richtlinie 76/160/EWG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 76/160/EWG Art. 12 Abs. 1
    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - NACHWEIS DER VERTRAGSVERLETZUNG - NICHTEINHALTUNG DER DURCH EINE RICHTLINIE AUFERLEGTEN INFORMATIONSPFLICHT - VERMUTUNG DER NICHTANWENDUNG DER RICHTLINIE - UNZULÄSSIGKEIT

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Wird zitiert von ... (97)

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    75 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 226 EG der Kommission obliegt, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen, ohne dass sie sich hierfür auf Vermutungen gleich welcher Art stützen könnte (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-194/01, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-4579, Randnr. 34).
  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs obliegt es der Kommission, das Vorliegen der von ihr behaupteten Vertragsverletzungen nachzuweisen, wobei sie sich nicht auf eine Vermutung gleich welcher Art stützen kann (Urteile vom 25. Mai 1982, Kommission/Niederlande, 96/81, EU:C:1982:192, Rn. 6, und vom 13. Februar 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-530/11, EU:C:2014:67, Rn. 60).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-408/97

    Kommission / Niederlande

    Es obliege der Kommission, die behauptete Vertragsverletzung nachzuweisen; hierfür müsse sie dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er prüfen könne, ob die Vertragsverletzung vorliege (u. a. Urteil vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6).

    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann; dabei kann sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen (Urteil Kommission/Niederlande vom 25. Mai 1982, Randnr. 6).

    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Sechste Richtlinie den Anwendungsbereich für die Mehrwertsteuer sehr weit fasst, indem sie in Artikel 2, der die steuerbaren Umsätze betrifft, neben der Einfuhr von Gegenständen die im Inland gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen nennt und in Artikel 4 Absatz 1 als Steuerpflichtigen definiert, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig ausübt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis (Urteilvom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, Randnr. 6).

    Diese Festlegungen zeigen klar, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit auf einen weiten Bereich erstreckt, und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (Urteil Kommission/Niederlande vom 26. März 1987, Randnr. 8).

    Nach Artikel 6 der Sechsten Richtlinie sind nämlich bestimmte kraft Gesetzes ausgeübte Tätigkeiten ausdrücklich der Mehrwertsteuerregelung unterworfen (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 10).

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass die Tätigkeit einer Privatperson nicht allein deswegen von der Mehrwertsteuer befreit ist, weil sie in der Vornahme von an sich der öffentlichen Gewalt vorbehaltenen Handlungen besteht (Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 21, und Ayuntamiento de Sevilla, Randnr. 19).

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Rechtsprechung
   LG Coburg, 19.03.1982 - T 96/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,12305
LG Coburg, 19.03.1982 - T 96/81 (https://dejure.org/1982,12305)
LG Coburg, Entscheidung vom 19.03.1982 - T 96/81 (https://dejure.org/1982,12305)
LG Coburg, Entscheidung vom 19. März 1982 - T 96/81 (https://dejure.org/1982,12305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Rechtsprechung
   AG St. Blasien, 17.11.1981 - C 96/81   

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AG St. Blasien, 17.11.1981 - C 96/81 (https://dejure.org/1981,7804)
AG St. Blasien, Entscheidung vom 17.11.1981 - C 96/81 (https://dejure.org/1981,7804)
AG St. Blasien, Entscheidung vom 17. November 1981 - C 96/81 (https://dejure.org/1981,7804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 886
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