Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978

Rechtsprechung
   EuGH, 28.11.1978 - 97/78   

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https://dejure.org/1978,841
EuGH, 28.11.1978 - 97/78 (https://dejure.org/1978,841)
EuGH, Entscheidung vom 28.11.1978 - 97/78 (https://dejure.org/1978,841)
EuGH, Entscheidung vom 28. November 1978 - 97/78 (https://dejure.org/1978,841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Schumalla

    VERKEHR - GEMEINSAME POLITIK - ZUSTÄNDIGKEIT DES RATES - UMFANG - BESTIMMUNGEN , WELCHE DIE SOZIALPOLITIK UND DIE SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR BETREFFEN - ERLASS - RECHTMÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Schumalla

  • Wolters Kluwer

    Rechtgültigkeit der Verordnung Nr. 54/69 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr; Überschreitung der Höchstdauer der Lenkzeit durch einen Lastkraftwagenfahrer; Sinn und Zweck der Verordnung 543/69/EWG

  • Judicialis

    Verordnung 543/69/EWG Art. 7 Abs. 1; ; Verordnung 543/69/EWG Art. 11 Abs. 1; ; EWGV Art. 75 Abs. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VERKEHR - GEMEINSAME POLITIK - ZUSTÄNDIGKEIT DES RATES - UMFANG - BESTIMMUNGEN , WELCHE DIE SOZIALPOLITIK UND DIE SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR BETREFFEN - ERLASS - RECHTMÄSSIGKEIT

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (14)

  • VG Gießen, 11.08.2011 - 7 K 1501/10

    Veterinärkontrollpflicht bei der Einfuhr von Insekten zu Forschungszwecken

    Rechtsgrundlage für die Veterinärkontrolle bilde die Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren ...(im Folgenden: Richtlinie 91/496/EWG) und die Entscheidung der Kommission 2007/275/EG vom 17. April 2007 mit Verzeichnissen von Tieren und Erzeugnissen, die gemäß den Richtlinien 91/496/EWG und 97/78 EG des Rates an Grenzkontrollstellen zu kontrollieren sind (im Folgenden: Entscheidung der Kommission 2007/275/EG).

    f) der Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen (im Folgenden: Richtlinie 97/78/EG) sehe vor, dass für besondere Studien oder für Analysen vorgesehene Erzeugnisse, bei denen nach amtlicher Kontrolle gewährleistet werden könne, dass sie nicht für die menschliche Ernährung bestimmt seien, nicht den Grundregeln für die Veterinärkontrollen unterlägen.

    die Rechnungen vom 01.08.2009 (Auftragsnummer ...) und vom 14.09.2009 (Auftragsnummer ...) des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor und den Widerspruchsbescheid des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor vom 16.03.2010, zugestellt am 08.04.2010, aufzuheben und festzustellen, dass auf Sendungen von Drosophila Fliegen/Taufliegen (Fliegen der Familie Drosophilidae), die der wissenschaftlichen Forschung und dem wissenschaftlichen Austausch dienen, die Richtlinie 91/496/EWG des Europäischen Rates zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren, die Richtlinie 97/78/EWG des Europäischen Rates und die Entscheidung der Europäischen Kommission 2007/275/EG keine Anwendung finden und Drosophila Fliegen/Taufliegen (Fliegen der Familie Drosophilidae) nicht der Veterinärkontrolle an Grenzkontrollstellen unterliegen.

    f) der Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen Sonderregelungen für Erzeugnisse, die für besondere Studien oder für Analysen vorgesehen sind, enthält, kann die Klägerin daraus nichts für sich herleiten.

    Wie schon dem Wortlaut dieser Richtlinie 97/78/EG entnommen werden kann, gilt diese nur für Erzeugnisse, nicht hingegen für Tiere, für die ausschließlich die Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundlegen für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG und 90/675/EWG einschlägig ist, die jedoch gerade eine entsprechende Ausnahme nicht enthält.

    Die Ausnahmeregelung in der Richtlinie 97/78/EG ist auch nicht analogiefähig.

    Die neue Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäische Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren bestätigt, dass nur tierische Nebenprodukte, die bestimmten Studien- oder Analysezwecken dienen, von Veterinärkontrollen an den Eingangsgrenzkontrollstellen der Union befreit sind.

  • EuGH, 09.09.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    29 Nach ständiger Rechtsprechung betraut der EG-Vertrag den Rat mit der Einführung einer gemeinsamen Verkehrspolitik und verleiht ihm zu diesem Zweck eine weitreichende Rechtsetzungsbefugnis zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln (Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 97/78, Schumalla, Slg. 1978, 2311, Randnr. 4, und vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-248/95 und C-249/95, SAM Schiffahrt und Stapf, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).

    30 Darüber hinaus kann der Gemeinschaftsgesetzgeber nach dem klaren Wortlaut des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe c EG und den Ausführungen des Gerichtshofes zum Begriff der "sonstigen zweckdienlichen Vorschriften" in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe d EG (Urteil Schumalla, Randnr. 6) auf der Grundlage des Artikels 71 EG gemeinsame Bestimmungen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und zur Beseitigung der nationalen Unterschiede, die die Wettbewerbsbedingungen im Transportsektor erheblich verfälschen können, erlassen, was die Republik Finnland im Übrigen einräumt.

    40 Im Übrigen tragen nach der Rechtsprechung gemeinsame Bestimmungen, die - wie die in den Randnummern 33 und 35 des vorliegenden Urteils genannten - eine Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr bezwecken, zwangsläufig zur Beseitigung der Unterschiede, die die Wettbewerbsbedingungen auf dem Gebiet des Verkehrs erheblich verfäschen können, bei und erweisen sich so als im Sinne des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe d EG "zweckdienlich" für die Einführung einer gemeinsamen Verkehrspolitik (Urteil Schumalla, Randnr. 6).

  • EuGH, 23.10.2007 - C-440/05

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN, GEMEINSAME

    Die gemeinsame Verkehrspolitik gehört zu den Grundlagen der Gemeinschaft, da nach Art. 70 EG in Verbindung mit Art. 80 Abs. 1 EG die Mitgliedstaaten die Ziele des Vertrags auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs im Rahmen dieser Politik verfolgen (vgl. Urteil vom 28. November 1978, Schumalla, 97/78, Slg. 1978, 2311, Randnr. 4).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-176/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Richtlinie über Flughafenentgelte

    Mit der Ermächtigung des Rates, sowohl über den Zeitpunkt als auch über den Inhalt und den Umfang seines Tätigwerdens für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu entscheiden, hat der Vertrag dem Rat eine weitreichende Rechtsetzungsbefugnis zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln verliehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-9097, Randnr. 58; vgl. auch - zur Gesetzgebungsbefugnis des Rates im Bereich der gemeinsamen Verkehrspolitik - Urteile vom 28. November 1978, Schumalla, 97/78, Slg. 1978, 2311, Randnr. 4, und vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf, C-248/95 und C-249/95, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-248/95

    SAM Schiffahrt

    Nach ständiger Rechtsprechung betraut der Vertrag den Rat mit der Einführungeiner gemeinsamen Verkehrspolitik und verleiht ihm zu diesem Zweck eineweitreichende Rechtsetzungsbefugnis zum Erlaß angemessener gemeinsamerRegeln (Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 97/78, Schumalla, Slg.1978, 2311, Randnr. 4).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1985 - 13/83

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Gemeinsame

    - Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 97/78 - Fritz Schumalla - Slg. 1978, 2311.12 - Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 203/80 - Strafverfahren gegen Guerrino Casati - Slg. 1981, 2595.

    - Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73 - Kommission/Französische Republik - Slg. 1974, 359.11 - Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 97/78 - Fritz Schumalla - Slg. 1978, 2311.13 - Urteil vom 30. November 1982 in der Rechtssache 12/82 - Trinon - Slg. 1982, 4089.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-121/14

    Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 91 AEUV -

    27 - 97/78, EU:C:1978:211.

    29 - Vgl. Urteile Schumalla (97/78, EU:C:1978:211, Rn. 6) und Spanien und Finnland/Parlament und Rat (C-184/02 und C-223/02, EU:C:2004:497, Rn. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-579/19

    Food Standards Agency

    40 Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/E[W]G, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (ABl. 2017, L 95, S. 1).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    14 - Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 97/78 (Schumalla, Slg. 1978, 2311, Randnr. 5).
  • BVerfG, 14.02.1983 - 2 BvR 1461/82

    Verbindlichkeit von europäischem Gemeinschaftsrecht durch innerstaatliche

    Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. November 1978 (Rs-C 97/78, Slg. 1978, 2311) festgestellt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-248/95

    SAM Schiffahrt GmbH und Heinz Stapf gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1979 - 47/79

    Firma Städtereinigung K. Nehlsen KG gegen Freie Hansestadt Bremen. - Sicherheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-116/91

    Licensing Authority South Eastern Traffic Area gegen British Gas plc. -

  • LG Wuppertal, 21.03.1985 - 9 S 231/84
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 97/78   

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Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 97/78 (https://dejure.org/1978,9221)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.11.1978 - 97/78 (https://dejure.org/1978,9221)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. November 1978 - 97/78 (https://dejure.org/1978,9221)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 97/78
    Ich sollte auch noch daran erinnern, daß es im Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 167/73 (Kommission/Französische Republik - Slg. 1974, 359, 370) ausdrücklich heißt: "Artikel 74 erwähnt die Vertragsziele und nimmt damit Bezug auf die Artikel 2 und 3 .
  • EuGH, 26.06.1958 - 9/57

    Chambre syndicale de la sidérurgie française gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 97/78
    Ich sage "einer", denn es scheint mir auf der Hand zu liegen, daß eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die zur Verfolgung einer vom Vertrag anerkannten Zielsetzung erlassen wird, ihre Gültigkeit nicht schon deshalb verliert, weil sie gleichzeitig einem anderen nützlichen Zweck dient (hierzu verweise ich auf die Rechtssachen 2/57 und 15/57, Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse/Hohe Behörde - Slg. 1958, 133 und 159; Rechtssache 9/57, Chambre Syndicale de la Sidérurgie Française/Hohe Behörde - Slg. 1958, 381 und 414 f.).
  • EuGH, 12.06.1958 - 2/57

    Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 97/78
    Ich sage "einer", denn es scheint mir auf der Hand zu liegen, daß eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die zur Verfolgung einer vom Vertrag anerkannten Zielsetzung erlassen wird, ihre Gültigkeit nicht schon deshalb verliert, weil sie gleichzeitig einem anderen nützlichen Zweck dient (hierzu verweise ich auf die Rechtssachen 2/57 und 15/57, Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse/Hohe Behörde - Slg. 1958, 133 und 159; Rechtssache 9/57, Chambre Syndicale de la Sidérurgie Française/Hohe Behörde - Slg. 1958, 381 und 414 f.).
  • EuGH, 18.02.1975 - 69/74

    Auditeur du travail / Cagnon und Taquet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 97/78
    Der Gerichtshof hatte bereits mehrfach Gelegenheit zur Prüfung dieser Verordnung, und zwar in den Rechtssachen 20/70 ("AETR", Kommission/Rat - Slg. 1971, 263), 69/74 (Auditeur du Travail/Cagnon - Slg. 1975, 171) 65/76 (Derycke - Slg. 1977, 29) und 76/77 (Auditeur du Travail/Dufour - Slg. 1977, 2485).
  • EuGH, 15.12.1977 - 76/77

    Auditeur du travail / Dufour

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 97/78
    Der Gerichtshof hatte bereits mehrfach Gelegenheit zur Prüfung dieser Verordnung, und zwar in den Rechtssachen 20/70 ("AETR", Kommission/Rat - Slg. 1971, 263), 69/74 (Auditeur du Travail/Cagnon - Slg. 1975, 171) 65/76 (Derycke - Slg. 1977, 29) und 76/77 (Auditeur du Travail/Dufour - Slg. 1977, 2485).
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 97/78
    Der Gerichtshof hatte bereits mehrfach Gelegenheit zur Prüfung dieser Verordnung, und zwar in den Rechtssachen 20/70 ("AETR", Kommission/Rat - Slg. 1971, 263), 69/74 (Auditeur du Travail/Cagnon - Slg. 1975, 171) 65/76 (Derycke - Slg. 1977, 29) und 76/77 (Auditeur du Travail/Dufour - Slg. 1977, 2485).
  • EuGH, 25.01.1977 - 65/76

    Derycke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 97/78
    Der Gerichtshof hatte bereits mehrfach Gelegenheit zur Prüfung dieser Verordnung, und zwar in den Rechtssachen 20/70 ("AETR", Kommission/Rat - Slg. 1971, 263), 69/74 (Auditeur du Travail/Cagnon - Slg. 1975, 171) 65/76 (Derycke - Slg. 1977, 29) und 76/77 (Auditeur du Travail/Dufour - Slg. 1977, 2485).
  • EuGH, 21.10.1970 - 20/70

    Transports Lesage & cie. / Hauptzollamt Freiburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1978 - 97/78
    Der Gerichtshof hatte bereits mehrfach Gelegenheit zur Prüfung dieser Verordnung, und zwar in den Rechtssachen 20/70 ("AETR", Kommission/Rat - Slg. 1971, 263), 69/74 (Auditeur du Travail/Cagnon - Slg. 1975, 171) 65/76 (Derycke - Slg. 1977, 29) und 76/77 (Auditeur du Travail/Dufour - Slg. 1977, 2485).
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