Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 21.03.2019 - 979 OWi 42/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Einspruch, Einlegung durch Email, Wirksamkeit
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 69 Abs 1 S 1 OWiG
- IWW
- bussgeldsiegen.de
Bußgeldverfahren - Einspruchseinlegung per E-Mail zulässig?
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Einspruch gegen Bußgeldbescheid durch E-Mail möglich, wenn Mailadresse im Briefkopf steht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Wirksamkeit des "Email-Einspruchs”
Wird zitiert von ...
- AG Baden-Baden, 24.08.2020 - 14 OWi 308 Js 3503/20
Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Zulässigkeit des Einspruchs …
Nach einer Meinung soll der Einspruch nur zulässig sein, wenn die Bußgeldbehörde im Briefkopf oder im Text des Bußgeldbescheides ohne Einschränkungen eine E-Mail-Adresse angibt (AG Frankfurt, Beschluss vom 21. März 2019, 979 OWi 42/19; Rathsack, jurisPR-ITR 24/2019 Anm. 4; ähnlich: LG Mosbach, Beschluss vom 30.08.2018, 1 Qs 22/18;… Göhler, Kommentar zum OWiG, 17. Aufl., § 67 Rn. 21a;… BeckOK, OWiG, Graf, 27. Edition, Stand: 01.07.2020, § 67 Rn. 68f.;… Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Auflage 2018, § 67 Rn. 65f.).