Rechtsprechung
   RG, 17.02.1887 - 99/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1887,399
RG, 17.02.1887 - 99/87 (https://dejure.org/1887,399)
RG, Entscheidung vom 17.02.1887 - 99/87 (https://dejure.org/1887,399)
RG, Entscheidung vom 17. Februar 1887 - 99/87 (https://dejure.org/1887,399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1887,399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist der zur Anstiftung oder Hilfeleistung erforderliche Dolus bei demjenigen gegeben, welcher einen anderen vorsätzlich bestimmt hat, zu der von demselben versuchten strafbaren Handlung Mittel von einer, zu deren Ausführung, wie jener weiß, nicht geeigneten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 15, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)

  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    224 Hinzuzufügen ist, dass insbesondere im Hinblick auf Artikel 307 EG und Artikel 103 der Charta der Vereinten Nationen die Berufung auf eine Verletzung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechte oder der Grundsätze dieser Rechtsordnung die Gültigkeit einer Resolution des Sicherheitsrats oder deren Wirkung im Gebiet der Gemeinschaft nicht berühren kann (vgl. analog Urteile des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, Randnr. 3, vom 8. Oktober 1986 in der Rechtssache 234/85, Keller, Slg. 1986, 2897, Randnr. 7, und vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 97/87 bis 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 38).
  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères

    Eine solche Kontrolle unterscheidet sich nicht grundlegend von derjenigen, zu der die Gemeinschaftsgerichte veranlasst sein könnten, um sich zu vergewissern, dass die Nachprüfungsentscheidung selbst nicht willkürlich, d. h. nicht ohne Vorliegen von Tatsachen, die die Nachprüfung rechtfertigen könnten, erlassen worden ist (Urteil vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 97/87 bis 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 52).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Zur Begründetheit hat das Gericht in Randnummer 417 des angefochtenen Urteils die Ansicht vertreten, der Klagegrund sei dahin zu verstehen, dass mit ihm ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts geltend gemacht werde, der Schutz gegen willkürliche oder unverhältnismäßige Eingriffe der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung jeder natürlichen oder juristischen Person gewährleiste (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 19; Urteile vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 85/87, Dow Benelux/Kommission, Slg. 1989, 3137, Randnr. 30, und 97/87 bis 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 16).
  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    275 Hinzuzufügen ist, dass insbesondere im Hinblick auf Artikel 307 EG und Artikel 103 der Charta der Vereinten Nationen die Berufung auf eine Verletzung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechte oder der Grundsätze dieser Rechtsordnung die Gültigkeit einer Resolution des Sicherheitsrats oder deren Wirkung im Gebiet der Gemeinschaft nicht berühren kann (vgl. analog oben in Randnr. 190 zitiertes Urteil Internationale Handelsgesellschaft, Randnr. 3, und Urteile des Gerichtshofes vom 8. Oktober 1986 in der Rechtssache 234/85, Keller, Slg. 1986, 2897, Randnr. 7, und vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 97/87 bis 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 38).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Aus den bereits dargelegten Gründen (vorstehend, Randnr. 120) ist der Klagegrunddahin zu verstehen, daß mit ihm ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz desGemeinschaftsrechts geltend gemacht wird, der Schutz gegen willkürliche oderunverhältnismäßige Eingriffe staatlicher Gewalt in die Sphäre der privatenBetätigung jeder natürlichen oder juristischen Person gewährleistet (UrteileHoechst/Kommission, Randnr. 19, Dow Benelux/Kommission, Randnr. 30, undUrteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 97/87, 98/87und 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1989 - 46/87

    Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeitsklage

    7. Die Vertreter der Unternehmen Dow Chemical Ibèrica SA (Rechtssache 97/87), Alcudia SA (Rechtssache 98/87) und Empresa Nacional del Petróleo SA (Rechtssache 99/87, im folgenden: EMP) erklärten zwar, daß die erste "Überraschungskontrolle" der Kommission in einem spanischen Unternehmen sie "verwirre", duldeten aber aufgrund der - mündlichen und schriftlichen - Darlegungen der Bediensteten der Kommission über ihre Rechte und Pflichten aus den Artikeln 14 bis 16 der Verordnung Nr. 17 die Nachprüfung nicht nur, ohne formelle Einwände zu erheben, sondern wirkten auch aktiv darin mit.

    Dies gilt auch für den angeblichen Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der nach Ansicht der Dow Chemical Ibérica SA, der Alcudia SA und der EMP zur Nichtigkeit der Entscheidung führt, "weil bei deren Erlaß nicht die dem gesetzlichen Tatbestand genügenden Tatsachen vorlagen, die ihren Erlaß gerechtfertigt hätten" (Klageschrift in den Rechtssachen 97 bis 99/87, jeweils Abschnitt IL B. 2.1., S. 7).

    186. Dieser Grundsatz sowie der Grundsatz der Rechtssicherheit (Klageschrift in den Rechtssachen 97 bis 99/87, jeweils Abschnitt IL B. 2.2. am Ende) ist auch nicht etwa deshalb verletzt, weil die angefochtenen Entscheidungen eine Ausdehnung der Nachprüfungen über die bereits vorliegenden konkreten Beweise oder Indizien hinaus zulassen.

    Die anderen im Rahmen der Rechtssachen 85 und 97 bis 99/87 gestellten Anträge, die im wesentlichen dahin gehen, anzuordnen, daß die Kommission alle oder bestimmte im Lauf der Nachprüfungen erlangte Unterlagen sowie die dabei von ihr gemachten Aufzeichnungen zurückzugeben oder zu vernichten hat, oder aber, es der Kommission zu verbieten, die erlangten Informationen auszuwerten oder zu verbreiten, sind als unzulässig anzusehen, da der Gerichtshof nicht befugt ist, im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Artikel 173 EWG-Vertrag solche Anordnungen auszusprechen 27.

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

    Was dieses Recht angeht, ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof die Existenz eines allgemeinen Grundsatzes des Gemeinschaftsrechts anerkannt hat, der Schutz gegen unverhältnismäßige oder willkürliche Eingriffe der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung jeder natürlichen oder juristischen Person gewährleistet (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 97/87, 98/87 und 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 16).
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
  • EuG, 06.09.2013 - T-289/11

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Beschluss,

  • EuG, 11.12.2003 - T-66/99

    Minoan Lines / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-247/14

    HeidelbergCement / Kommission - Rechtsmittel - Märkte für Zement und verwandte

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

  • EuG, 14.11.2012 - T-135/09

    Nexans France und Nexans / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-245/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott müssen der Adressat, der betroffene

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 20 Abs. 4 und Art. 28 der

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-251/99

    Enichem / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

  • EuG, 26.10.2010 - T-23/09

    CNOP und CCG / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung, mit

  • BGH, 16.06.1954 - 4 StR 900/53

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht