Rechtsprechung
BSG, 20.05.1992 - 9a RV 11/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgung - Ausschluss - Zweiter Staat - Vergleichbarkeit
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 05.10.1990 - S 30 V 3424/89
- BSG, 20.05.1992 - 9a RV 11/91
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 25.11.1976 - 9 RV 188/75
Anwendbarkeit des BVG - Kriegsopfer - Ansprüche gegen den französischen Staat
Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 9a RV 11/91
Der Ausschluß von der Versorgung nach § 7 Abs. 2 und § 8 BVG wegen eines Versorgungsanspruches gegen einen anderen Staat ist unabhängig davon, ob dieser Versorgungsanspruch nach Art und Höhe dem BVG entspricht (Ergänzung von BSG vom 25.11.1976 - 9 RV 188/75 = SozR 3100 § 7 Nr. 2 …und vom 20.5.1992 - 9a RV 12/91 = SozR 3100 § 7 Nr...).Daß Kriegsopfer, die nach § 7 Abs. 2 BVG aus dem berechtigten Personenkreis herausgenommen sind, nicht über § 8 Satz 1 BVG im Ermessenswege einbezogen werden dürfen, hat das Bundessozialgericht durch Urteil vom 25. November 1977 (SozR 3100 § 7 Nr. 2) bereits entschieden.
- BSG, 20.05.1992 - 9a RV 12/91
Bundesversorgungsgesetz - Kriegsopfer - Zweiter Staat - Ausschluss
Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 9a RV 11/91
Der Ausschluß von der Versorgung nach § 7 Abs. 2 und § 8 BVG wegen eines Versorgungsanspruches gegen einen anderen Staat ist unabhängig davon, ob dieser Versorgungsanspruch nach Art und Höhe dem BVG entspricht (…Ergänzung von BSG vom 25.11.1976 - 9 RV 188/75 = SozR 3100 § 7 Nr. 2 und vom 20.5.1992 - 9a RV 12/91 = SozR 3100 § 7 Nr...).Der Senat hat in einem Urteil vom heutigen Tage (9a RV 12/91, zur Veröffentlichung bestimmt) klargestellt, daß § 7 Abs. 2 BVG nicht in gleicher Weise wie § 65 BVG der Höhe nach Doppelleistungen verhindern will, sondern daß sämtliche Ansprüche nach dem BVG dem Grunde nach allein wegen der Zugehörigkeit zum Kriegsopferversorgungssystem eines anderen Staates ausgeschlossen sein sollen.
- BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt der Ausschluß von Leistungen nach dem BVG die Zugehörigkeit des Antragstellers zum Kriegsopferversorgungssystem (KOV-System) eines anderen Staates voraus (vgl BSG SozR 3-3100 § 7 Nr. 1, 2, 6). - LSG Hessen, 27.11.1997 - L 5 V 743/96
Kriegsopferversorgung - Versorgungsanspruch gegen anderen Staat (Jugoslawien) - …
Das Gericht stützt sich dazu auf die Rechtsprechung des 9a-Senates des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 11/91).Der Ausschluß nach § 7 Abs. 2 BVG gilt sowohl für deutsche Kriegsopfer oder Kriegsopfer deutscher Volkszugehörigkeit (§ 7 Abs. 1 Nrn. 1, 2 BVG) als auch für ausländische Kriegsopfer, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des BVG haben (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 BVG) als auch für ausländische Kriegsopfer, die im Ausland wohnen und nur nach § 8 BVG in besonders begründeten Fällen mit Zustimmung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung in den Kreis der Versorgungsberechtigten einbezogen werden können (BSG, Urteile vom 25. November 1976 - 9 RV 188/75 - und vom 20. Mai 1992 - 9a RV 11/91).
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Auslegung des § 7 Abs. 2 BVG (…Urteil vom 25. November 1976 - a.a.O.; Urteile vom 20. Mai 1992 - a.a.O. - und - 9a RV 12/91 - sowie Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RV 39/92) sollen durch die Vorschrift nicht nur der Höhe nach Doppelleistungen verhindert werden, sondern sämtliche Ansprüche nach dem BVG dem Grunde nach allein wegen der Zugehörigkeit zum Kriegsopferversorgungssystem eines anderen Staates ausgeschlossen sein.
Nach der o.g. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 11/91) können Kriegsopfer, die nach § 7 Abs. 2 BVG aus dem berechtigten Personenkreis herausgenommen sind, nicht über § 8 Satz 1 BVG wieder in den begünstigten Personenkreis einbezogen werden.
- LSG Hessen, 14.12.1995 - L 5 V 1221/94
Versorgungsrecht - Regelfall - Ermessensreduzierung auf Null
In mehreren Urteilen hat es sodann festgestellt, dass dies auch gilt, wenn die Versorgungsleistungen des Heimatlandes gegenüber der deutschen Versorgung erheblich geringer sind (BSG in SozR 3 - 3100 § 7 Nr. 1 und Nr. 2).Diesen Entscheidungen lagen insbesondere auch Fälle zugrunde, die von dem ehemaligen Staat Jugoslawien Versorgungsleistungen als zivile Kriegsopfer erhielten (BSG in SozR 3 - 3100 § 7 Nr. 1).
Auch das letztlich nur klarstellende Urteil zur Auslandsversorgung in Jugoslawien erging schon am 20. Mai 1992 (BSG SozR 3 - 3100 § 7 Nr. 1).
- LSG Hessen, 14.12.1995 - L 5 V 345/95
Versorgungsrecht - Regelfall - Ermessensreduzierung auf Null
In mehreren Urteilen hat es sodann festgestellt, daß dies auch gilt, wenn die Versorgungsleistungen des Heimatlandes gegenüber der deutschen Versorgung erheblich geringer sind (BSG in SozR 3 - 3100 § 7 Nr. 1 und Nr. 2).Diesen Entscheidungen lagen insbesondere auch Fälle zugrunde, die von dem ehemaligen Staat Jugoslawien Versorgungsleistungen als zivile Kriegsopfer erhielten (BSG in SozR 3 - 3100 § 7 Nr. 1).
Auch das letztlich nur klarstellende Urteil zur Auslandsversorgung in Jugoslawien erging schon am 20. Mai 1992 (BSG SozR 3 - 3100 § 7 Nr. 1).
- LSG Hessen, 05.12.1996 - L 5 V 317/96
Zivilkriegsopfer - Kroatien - Versorgungsanspruch gegen Heimatstaat
Das BSG habe in seinem Urteil vom 20. Mai 1992 (Az.: 9/9a RV 11/91) entschieden, daß Kriegsopfer, die aufgrund derselben Ursache einen Anspruch auf Versorgung gegen einen anderen Staat haben und daher gemäß § 7 Abs. 2 BVG vom berechtigten Personenkreis ausgeschlossen seien, nicht über § 8 Abs. 1 BVG im Ermessenswege wieder in diesen Personenkreis einbezogen werden dürften.Das BSG (vgl. die Urteile vom 20. Mai 1992 - 9a RV 11/91 - und - 12/91 - sowie vom 10. August 1993 - 9/9a RV 39/92 -) hat wiederholt bestätigt, daß jeglicher Anspruch auf Beschädigtenversorgung ausscheiden muß, wenn der Beschädigte bereits einen Anspruch auf Versorgungsleistungen wegen desselben Ereignisses gegenüber seinem Heimatstaat hat.
Auch soweit nach § 8 BVG mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung Versorgung in anderen, als den in § 7 bezeichneten, besonders begründeten Fällen gewährt werden kann, ist durch das BSG (Urteil vom 20. Mai 1992 - Az.: 9a RV 11/91 -) entschieden worden, daß Kriegsopfer, die aufgrund derselben Ursache einen Anspruch auf Versorgung gegen einen anderen Staat haben und daher gemäß § 7 Abs. 2 BVG vom berechtigten Personenkreis ausgeschlossen sind, nicht über § 8 Satz 1 BVG im Ermessenswege wieder in den begünstigten Personenkreis einbezogen werden dürfen.
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a V 1/06 R
Kriegsopferversorgung - Hilfsmittelversorgung - serbischer Staatsangehöriger mit …
Weiter ist das LSG zutreffend davon ausgegangen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl BSG…, Urteil vom 25.11.1976 - 9 RV 188/75, SozR 3100 § 7 Nr. 2; BSG, Urteil vom 20.5.1992 - 9a RV 11/91, SozR 3-3100 § 7 Nr. 1; BSG…, Urteil vom 20.5.1992 - 9a RV 12/91, SozR 3-3100 § 7 Nr. 2; BSG…, Urteil vom 10.8.1993 - 9/9a RV 39/92, SozR 3-3100 § 7 Nr. 3; BSG…, Urteil vom 28.7.1999 - B 9 V 19/98 R, SozR 3-3100 § 7 Nr. 6) Kriegsopfer, die nach § 7 Abs. 2 BVG aus dem berechtigten Personenkreis ausgeschlossen sind, nicht über § 8 Satz 1 BVG im Ermessenswege einbezogen werden dürfen. - BSG, 12.09.2019 - B 9 V 4/18 R
Soziales Entschädigungsrecht - zwangsweise Umsiedlung von Russlanddeutschen in …
Dies gilt unabhängig davon, ob der Anspruch gegen den anderen Staat mit dem Anspruch nach dem BVG zB in der Höhe gleichwertig ist (BSG Urteil vom 20.5.1992 - 9a RV 11/91 - SozR 3-3100 § 7 Nr. 1 S 3 f; Dau in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 2012, § 65 BVG RdNr 7) . - LSG Hessen, 12.06.1997 - L 5 V 103/95 Es sei gerichtsbekannt, daß das beklagte Land nach Bekanntwerden der Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Mai 1992 (Az.: 9a RV 11/91 und 9a RV 12/91) in ca. 300 gleichgelagerten Fällen praktisch wortgleiche Rücknahme- und Widerspruchsbescheide erlassen habe.
In mehreren weiteren Urteilen hat das BSG sodann entschieden, daß ein solcher Ausschluß von Leistungen nach dem BVG auch dann zu gelten habe, wenn die Versorgungsleistungen des Heimatlandes im Vergleich zur Versorgung nach deutschem Recht erheblich geringer sind (BSG, Urteile vom 20. Mai 1992, - 9a RV 11/91 und 12/91 - = SozR 3-3100 § 7 BVG Nrn. 1 und 2).
- LSG Hessen, 20.10.1997 - L 5 V 344/95 Es sei gerichtsbekannt, daß der Beklagte nach Bekanntwerden des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Mai 1992 (Az.: 9 a RV 11/91) Verwaltungsverfahren zur Rücknahme eingeleitet habe und in ca. 300 gleichgelagerten Fällen praktisch wortgleiche Rücknahme- und Widerspruchsbescheide erlassen habe.
Der Ausschluß von Leistungen nach dem BVG soll nach der Rechtsprechung des BSG auch dann gelten, wenn die Versorgungsleistungen des Heimatlandes im Vergleich zur Versorgung nach deutschem Recht erheblich geringer sind (BSG, Urteile vom 20. Mai 1992 - 9 a RV 11/91 und 12/91).
- LSG Hessen, 27.10.1997 - L 5 V 37/95 Es sei gerichtsbekannt, daß der Beklagte nach Bekanntwerden des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Mai 1992 (Az.: 9 a RV 11/91) Verwaltungsverfahren zur Rücknahme eingeleitet habe und in ca. 300 gleichgelagerten Fällen praktisch wortgleiche Rücknahme- und Widerspruchsbescheide erlassen habe.
Der Ausschluß von Leistungen nach dem BVG soll nach der Rechtsprechung des BSG auch dann gelten, wenn die Versorgungsleistungen des Heimatlandes im Vergleich zur Versorgung nach deutschem Recht erheblich geringer sind (BSG, Urteile vom 20. Mai 1992 - 9 a RV 11/91 und 12/91).
- LSG Hessen, 20.10.1997 - L 5 V 341/95
- LSG Hessen, 21.11.1996 - L 5 V 40/95
- LSG Hessen, 18.05.2000 - L 5 V 640/97
Kriegsopferversorgung - Ausschluß der Doppelversorgung - Versorgungsanspruch …
- LSG Hessen, 18.09.1997 - L 5 V 1318/95
- LSG Hessen, 17.07.1997 - L 5 V 964/96
- LSG Hessen, 05.12.1996 - L 5 V 108/96
- LSG Hessen, 21.11.1996 - L 5 V 105/95
- LSG Hessen, 21.11.1996 - L 5 V 331/95
- LSG Hessen, 07.11.1996 - L 5 V 35/95
- LSG Hessen, 18.09.1997 - L 5 V 343/95
- LSG Hessen, 17.07.1997 - L 5 V 1321/96
- LSG Hessen, 17.07.1997 - L 5 V 1476/96
- LSG Hessen, 17.07.1997 - L 5 V 332/95
- LSG Hessen, 17.07.1997 - L 5 V 104/95
- LSG Hessen, 12.06.1997 - L 5 V 132/95
- LSG Hessen, 12.06.1997 - L 5 V 36/95
- LSG Hessen, 12.06.1997 - L 5 V 346/95
- LSG Hessen, 05.12.1996 - L 5 V 340/95
- LSG Hessen, 05.12.1996 - L 5 V 335/95
- LSG Hessen, 21.11.1996 - L 5 V 1222/94
- LSG Hessen, 21.11.1996 - L 5 V 135/95
- LSG Hessen, 07.11.1996 - L 5 V 3/95
Versorgungsrecht - Bescheidrücknahme - Regelfall - Ermessensausübung - …
- LSG Hessen, 07.11.1996 - L 5 V 1191/94
- LSG Hessen, 07.11.1996 - L 5 V 282/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2005 - L 10 V 5/05
Gewährung von Witwenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG); Ursächlichkeit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 10 V 23/03
Gewährung von Teilversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) an einen …
- LSG Hessen, 07.11.1996 - L 5 V 1163/94
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 10 V 4/01
Hinterbliebenenrente und Witwenbeihilfe aufgrund Kriegsbeschädigung des …
- LSG Hessen, 24.02.2000 - L 5 V 1229/96
Kriegsopferversorgung - Auslandsversorgung - Ausschluß der Doppelversorgung - …
- LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 6 V 902/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 10 (6) V 75/96
Witwenversorgung aus der Kriegsopferversorgung; Dienst in der Deutschen …
- BSG, 21.11.2007 - B 9 V 19/07 B
- SG Frankfurt/Main, 08.02.2001 - S 11 V 2101/98
Geltendmachung eines Anspruchs auf Versorgung mit orthopädischen …