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   BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85   

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https://dejure.org/1987,24844
BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85 (https://dejure.org/1987,24844)
BSG, Entscheidung vom 11.11.1987 - 9a RV 22/85 (https://dejure.org/1987,24844)
BSG, Entscheidung vom 11. November 1987 - 9a RV 22/85 (https://dejure.org/1987,24844)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.06.1979 - 8b RK 4/79
    Auszug aus BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85
    Das folgt schon aus % 157 Satz 2 SGG, wonach "auch neu vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen sind" (BSGE 48, 243, ZUM f : SozR 5310 5 6 Nr. 2).
  • BSG, 19.02.1963 - GS 1/61

    Unzulässigkeit der Berufung bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen -

    Auszug aus BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85
    Danach bemißt sich der Streitgegenstand (BSGE u, 206, 208), der für die Berufungsfähigkeit maßgebend ist (BSGE 18, 266, 267 SOZR Nr. 22 zu 5 1Mü SGG; SOZR 1500 5 1U8 :.
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RV 8/80
    Auszug aus BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85
    Die Auslegung der den Streitgegenstand und betreffenden Erklärungen, die auch dem Revisionsgericht obliegt (BSGE 21, 13, 1u : SozR Nr. 5 zu 5 156 SGG), hat mit dem Ziel zu erfolgen, das wirklich Gewollte zu ermitteln.
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

    Denn der Versicherungsträger darf hinsichtlich eines Leistungsbegehrens des Versicherten nicht am Wortlaut seiner Erklärung haften, sondern muss nach § 2 Abs. 2 Halbs 2 des Ersten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB I) stets davon ausgehen, dass der Versicherte die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen will (BSG Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 26/79 - ErsK 1980, 46 = USK 79172; vgl auch BSG Urteil vom 11.11.1987 - 9a RV 22/85; Bayerisches LSG Breith 1997, 533, 537, Niesel in: KasselerKomm, RdNr 5 bis 8 zu § 89 SGB VI; jeweils mwN).
  • BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    Sie erstreckt das Gebot der umfassenden Entscheidung über den vom Kläger erhobenen Anspruch auf die Berufungsinstanz (BSG Urteil vom 11.11.1987 - 9a RV 22/85 - Juris RdNr 10) und betrifft damit den Streitgegenstand des Verfahrens.
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 31/04 R

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung -

    Im Zweifel haben sie davon auszugehen, dass der Kläger alles zugesprochen haben möchte, was ihm aufgrund des Sachverhalts zusteht (BSG, Urteil vom 11. November 1987 - 9a RV 22/85).
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