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   BSG, 26.11.1991 - 9a RV 25/90   

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BSG, 26.11.1991 - 9a RV 25/90 (https://dejure.org/1991,5531)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1991 - 9a RV 25/90 (https://dejure.org/1991,5531)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 (https://dejure.org/1991,5531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - Vornahme eines bloßen Berichts als sachverständiger Zeuge oder einer gutachtlichen Beurteilung als Sachverständiger - Ausfüllen eines Befundscheins über einen Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 3/86

    Arzt - Sachverständiger - Befundbericht - Aufwendung - Hilfskraft

    Auszug aus BSG, 26.11.1991 - 9a RV 25/90
    Hierauf hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 11. November 1987 (SozR 1925 § 8 Nr. 1 mwN) hingewiesen.

    Dieser Aufwendungsersatz kommt nur in Betracht, wenn für Gutachten eine Entschädigung - sei es auch die pauschale Entschädigung nach der Anlage zu § 5 ZuSEG - zu zahlen ist; dies hat der Senat bereits für das frühere Recht entschieden (vgl SozR 1925 § 8 Nr. 1).

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 16/86

    Arzt - Gutachten - Funktionseinschränkung - Rechtserhebliche Auswirkung

    Auszug aus BSG, 26.11.1991 - 9a RV 25/90
    Eine behördliche Verlautbarung wie das Auftragsschreiben zum Befundschein ist so zu verstehen, wie dies verständige Empfänger unter Würdigung aller ihnen bekannten Umstände aufzufassen pflegen (BSG SozR 1925 § 5 Nr. 1).

    Auch wenn Unklarheiten einer Anforderung zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl hierzu BSG SozR 1925 § 5 Nr. 1), kann der Kläger mit seinem Anspruch nicht durchdringen.

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 26.11.1991 - 9a RV 25/90
    Der Kläger war hier zur Auskunft über frühere Wahrnehmungen, die er ohne Zusammenhang mit der von der Verwaltung zu treffenden Entscheidung gemacht hat, herangezogen worden; das kennzeichnet ihn als Zeugen (vgl BVerwG NJW 86, 2268 mwN).
  • BSG, 07.08.1991 - 3 RK 26/90

    Begriff des ärztlichen Gutachtens in § 183 Abs. 7 S. 1 RVO

    Auszug aus BSG, 26.11.1991 - 9a RV 25/90
    Auch eine kurze gutachtliche Äußerung muß gewissen Mindestanforderungen genügen (vgl hierzu BSG Urteil vom 7. August 1991 - 1/3 RK 26/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 6/96

    Aufwendungsersatz eines niedergelassenen Arztes bei Negativauskunft

    ü. d. Entschädigung v. Zeugen u. Sachverständigen (ZuSEG) (vgl BSG SozR 1925 § 5 Nr. 1 und § 8 Nr. 1 sowie Senatsurteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 in Medizin im Sozialrecht - MeSo B 20b/58).

    ü. d. Entschädigung v. Zeugen u. Sachverständigen (ZuSEG) sind Sachverständigen und Zeugen notwendige bare Auslagen zu erstatten (vgl Senatsurteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 in Medizin im Sozialrecht - MeSo B 20b/58).

    ü. d. Entschädigung v. Zeugen u. Sachverständigen (ZuSEG) nur für Sachverständige, nicht aber für (sachverständige) Zeugen (vgl Senatsurteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 in Medizin im Sozialrecht - MeSo B 20b/58).

    ü. d. Entschädigung v. Zeugen u. Sachverständigen (ZuSEG) zu ersetzen (vgl Senatsurteil vom 26. November 1991, aaO).

    Diese Vorschrift gilt, wie der Senat bereits entschieden hat, nur für Sachverständige, nicht aber für Zeugen (BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 in Medizin im Sozialrecht - MeSo B 20b/58).

  • BSG, 09.02.2000 - B 9 SB 8/98 R

    Sachverständigenentschädigung und Erstattungsfähigkeit von Schreibauslagen bei

    Mit seinem Auskunftsersuchen vom 9. August 1995 wollte der Beklagte den Kläger nach §§ 21 Abs. 3, 100 Abs. 1 SGB X nicht nur als sachverständigen Zeugen befragen, der eigene Wahrnehmungen von vergangenen Tatsachen und Zuständen mitteilen sollte, für die er die besondere medizinisch-ärztliche Sachkunde besaß, sondern darüber hinaus "in Dienst nehmen" (vgl BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 - in MeSo B 20b/58 sowie zuletzt BSGE 80, 171 ff = SozR 3-1925 § 2 Nr. 1).

    Der Kläger hätte deshalb aus seinen Behandlungsunterlagen ausgewählte, fachlich bewertete und in Anamnesen, Befunde (das sind vor allem objektiv gemessene Daten, zB Bewegungseinschränkungen, Stoffwechselstörungen, Blutdruck oder Auswertungen von EKG oder Röntgenuntersuchungen, Beschreibung von wesentlichen Funktionsstörungen seines Patienten) und darin mündende Diagnosen gegliederte Angaben liefern müssen (vgl BSG SozR 1925 § 8 Nr. 1 sowie Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 - in MeSo B 20b/58).

    Aus alledem ergibt sich im Umkehrschluß, daß Erstfertigungen (Originale bzw Urschriften) nicht gemäß § 11 Abs. 2 ZuSEG zu entschädigen sind (ebenso LG München I, FamRZ 1997, 450; vgl für handschriftlich gefertigte Befundscheine/Befundberichte iS der Nr. 3 der Anlage zu § 5 ZuSEG BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 - MeSo B 20b/58 sowie Meyer/Höver/Bach, aaO, Nr. 3 der Anlage zu § 5 RdNr 2.2 - danach wird die originäre Schreibleistung durch die pauschale Entschädigung der geistig-inhaltlichen Leistung des Befundberichts mit abgegolten).

  • LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 305/10

    Befundbericht, Behinderung, Behandlung, sachverständiger Zeuge

    Er hat eigene Wahrnehmungen von vergangenen Tatsachen und Zuständen bekundet, für die eine besondere Sachkunde, hier die medizinisch-ärztliche, erforderlich ist (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 26.11.1991, Az.: 9a RV 25/90).

    Der Kläger hätte deshalb aus seinen Behandlungsunterlagen ausgewählte, fachlich bewertete und in Anamnesen, Befunde (das sind vor allem objektiv gemessene Daten, zB Bewegungseinschränkungen, Stoffwechselstörungen, Blutdruck oder Auswertungen von EKG oder Röntgenuntersuchungen, Beschreibung von wesentlichen Funktionsstörungen seines Patienten) und darin mündende Diagnosen gegliederte Angaben liefern müssen (vgl BSG SozR 1925 § 8 Nr. 1 sowie Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 - in MeSo B 20b/58).

    Das ist nicht durch eine Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen möglich, denn neben der Mitteilung von Tatsachen zieht der sachverständige Zeuge auch Schlussfolgerungen (BSG, Urt. v. 26.11.1991 - 9a RV 25/90).

  • LSG Bayern, 22.06.2012 - L 15 SF 136/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des sachverständigen Zeugen -

    Er hat eigene Wahrnehmungen von vergangenen Tatsachen und Zuständen bekundet, für die eine besondere Sachkunde, hier die medizinisch-ärztliche, erforderlich ist (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 26.11.1991, Az.: 9a RV 25/90).

    Soweit der Kläger aus seinen Aufzeichnungen die Gesundheitsstörungen samt Behandlungen und Verlauf dargestellt und die Lebensbedrohlichkeit der Erkrankung seiner Patientin beurteilt hat, stellt dies mit der wertenden Wiedergabe ärztlicher Aufzeichnungen die typische Äußerung eines sachverständigen Zeugen, nicht aber eine gutachtliche Stellungnahme dar (vgl. BSG, Urteil vom 26.11.1991, Az.: 9a RV 25/90).

  • BSG, 09.02.2000 - B 9 SB 10/98 R

    Ersatz der Aufwendungen für Sachverständige bei der Anforderung von

    Aus alledem ergibt sich im Umkehrschluß, daß Erstfertigungen (Originale bzw Urschriften) nicht gemäß § 11 Abs. 2 ZuSEG zu entschädigen sind (ebenso LG München I, FamRZ 1997, 450; vgl für handschriftlich gefertigte Befundscheine/Befundberichte iS der Nr. 3 der Anlage zu § 5 ZuSEG BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 - MeSo B 20b/58 sowie Meyer/Höver/Bach, aaO, Nr. 3 der Anlage zu § 5 RdNr 2.2 - danach wird die originäre Schreibleistung durch die pauschale Entschädigung der geistig-inhaltlichen Leistung des Befundberichts mit abgegolten).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - L 10 SB 71/02

    Entschädigung für Befundberichte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB); Entschädigung

    Unter einer schriftlichen Auskunft iS des § 5 Abs. 1 Anlage 1 Nr. 3 ZSEG wird die Wiedergabe fachlicher Wahrnehmungen eines Arztes aufgrund schriftlicher Aufzeichnungen, die eine gewisse bewertende Auswahl sowie eine fachliche Einordnung der betreffenden ärztlichen Befunderhebungen umfaßt, verstanden (vgl. BSG vom 26.11.1991 - 9a RV 25/90 -).

    Der Kläger hatte deshalb aus seinen Behandlungsunterlagen ausgewählte, fachlich bewertete und in Anamnesen, Befunde (das sind vor allem objektiv gemessene Daten, z.B. Bewegungseinschränkungen, Stoffwechselstörungen, Blutdruck- oder Auswertungen von EKG oder Röntgenuntersuchungen, Beschreibung von wesentlichen Funktionsstörungen seines Patienten) und darin mündende Diagnosen gegliederte Angaben liefern müssen (BSG vom 09.02.2000 - B 9 SB 8/98 R - BSG SozR 1925 § 8 Nr. 1; BSG vom 26.11.1991 - 9a RV 25/90 - ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 10 SB 18/98

    Erstattungsfähigkeit von Schreibauslagen für einen Befundbericht des behandelnden

    Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, daß einem Zeugen zusätzliche Aufwendungen nicht entstehen, weil sein in der Regel allein anfallender Zeitaufwand nach § 2 ZSEG bzw. beim sachverständigen Zeugen nach der Anlage Nr. 3 zu § 5 ZSEG abgegolten wird (BSG, Urteile vom 26.11.1991, 9a RV 25/90, und vom 09.04.1997, 9 RVs 6/96).

    Damit kann die Frage dahinstehen, ob die Abfassung des Befundberichtes mittels eines Computers überhaupt notwendig war, weil der Kläger den Befundbericht auch handschriftlich auf dem von dem Beklagten übersandten Formblatt hätte abgeben können und dabei keine Schreibauslagen entstanden wären (vgl. dazu BSG, Urteil vom 26.11.1991, 9a RV 25/90).

  • LSG Thüringen, 16.03.2015 - L 6 JVEG 140/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zeugenentschädigung - Abgrenzung zur Tätigkeit

    Sofern sie dies nur wegen ihrer besonderen Fachkenntnisse vermag, ist sie nach § 414 der Zivilprozessordnung (ZPO) sachverständiger Zeuge (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90, nach juris).

    Die Tätigkeit des sachverständigen Zeugen ist vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass er regelmäßig neben der reinen Tatsachenmitteilung auch sachverständige Schlussfolgerungen ziehen muss (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90, nach juris; Senatsbeschluss vom 26. September 2013 - L 6 SF 1107/13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - L 7 Vs 124/96

    Höhe der Entschädigung für vier erstattete Befundberichte; Befundberichte in

    Vorliegend kann offenbleiben, ob die Auffassung des Be klagten zutrifft, daß eine außergewöhnliche umfangreiche Tätigkeit des Klägers nicht von dem im formularmäßigen Auskunftsersuchen erteilten Auftrag umfaßt und damit nicht zu entschädigen ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 15.05.1986, 9a RVs 13/83; Urteil vom 26.11.1991, 9a RV 25/90).

    Dieser sieht aber die Erstattung von Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Hilfskräften bei der Erstellung von Befundberichten nicht vor (vgl. zu der Problematik des Aufwendungsersatzes für Hilfskräfte bei der Erstellung von Befundberichten BSG, Urteil vom 09.11.1987, 9a RVs 3/86; vom 09.03.1988, 9/9a RVs 9/87; Urteil vom 26.11.1991, 9a RV 25/90; Meyer-Höver, ZSEG, 18. Auflage, § 5 Rdz. 11, § 11 Rdz. 32.2, Nr. 3 der Anlage zu § 5 Rdz. 2).

  • LSG Thüringen, 30.07.2018 - L 1 JVEG 1321/16

    Anforderungen an die Vergütung eines ärztlichen Befundberichtes

    So sollte auch der Erinnerungsführer als behandelnder Arzt über vergangene Tatsachen und Zustände, die er kraft besonderer Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtensauftrag wahrgenommen hatte, berichten (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 25/90 - nach juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 30. November 2005 - L 6 SF 738/05 - nach juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 12. Auflage 2017, § 118 Rn. 10c).

    Das ist aber nicht durch eine Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen möglich, denn neben der Mitteilung von Tatsachen zieht der sachverständige Zeuge auch Schlussfolgerungen (BSG, Urt. v. 26.11.1991 - 9a RV 25/90; Keller, jurisPR-SozR 30/2005 Anm. 6).

  • LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16

    Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts

  • LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren, Leistungen für

  • LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16

    Vergütung für einen außergewöhnlich umfangreichen ärztlichen Befundbericht

  • LSG Bayern, 26.06.2012 - L 15 SF 423/09

    Die Prüfung, was nach Stellung des Entschädigungsantrags zu erstatten ist, ist

  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 229/10

    Befundbericht, Kostenbeamter, Berichtumfang, Entschädigung,

  • LSG Thüringen, 04.01.2010 - L 6 SF 53/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

  • LSG Thüringen, 16.01.2018 - L 1 JVEG 1593/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen gemäß

  • LSG Thüringen, 24.08.2018 - L 1 JVEG 141/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

  • SG Detmold, 02.08.2000 - S 9 (7) RJ 46/98

    Umfang der Entschädigung für die Erstattung eines ärztlichen Befundberichtes

  • LSG Thüringen, 24.08.2018 - L 1 JVEG 1494/17

    Höhe der Vergütung für einen ärztlichen Befundbericht

  • LSG Thüringen, 26.09.2013 - L 6 SF 1107/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des sachverständigen Zeugen -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 2 SF 7/10
  • LSG Bayern, 11.11.1998 - L 12 SB 80/97

    Entschädigung eines Befundberichts

  • SG Karlsruhe, 29.06.2009 - S 1 R 2042/09 KO-A

    Bewertungskriterien einer Leistung i.S.d. Nr. 200, 202 der Anlage 2 zu § 10 Abs.

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