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   BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/90   

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https://dejure.org/1992,8332
BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/90 (https://dejure.org/1992,8332)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1992 - 9a RV 5/90 (https://dejure.org/1992,8332)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 (https://dejure.org/1992,8332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Witwenbeihilfe - Anspruch auf Berufsschadensausgleich - besondere berufliche Betroffenheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Witwenbeihilfe ; Berechnung der Einnahmen einer fiktiven Hinterbliebenenversorgung bei der Berechnung einer Witwenbeihilfe; Fristen bei der Antragstellung in der Hinterbliebenenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.01.1987 - 9a RV 6/86

    Berufsschadensausgleich - Witwenbeihilfe - Beschädigtenrente

    Auszug aus BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/90
    So hat er diese Bestimmung in einem Fall angewandt, in welchem BSA erst später als fünf Jahre vor dem Tode des Beschädigten beantragt worden war (SozR 3100 § 48 Nr. 16); in einem weiteren Urteil (SozR 3-3100 § 48 Nr. 1) hat der Senat sogar einen Anspruch auf Witwenbeihilfe nach § 48 Abs. 1 Satz 2 BVG bejaht, obwohl es an einem Antrag des Beschädigten auf BSA überhaupt gefehlt hatte.

    Dies ist zB in Fällen zu bejahen, in denen der Antrag weniger als fünf Jahre vor dem Tode des Berechtigten gestellt und erst ab Antrag BSA gewährt worden war, obwohl in den vorausgegangenen Jahren offensichtlich dieselben tatsächlichen Verhältnisse vorlagen wie zum Zeitpunkt der Antragstellung (vgl SozR 3100 § 48 Nr. 16).

  • BSG, 14.02.1990 - 9a/9 RV 4/89

    Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich - Funktion des Antrages

    Auszug aus BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/90
    So hat er diese Bestimmung in einem Fall angewandt, in welchem BSA erst später als fünf Jahre vor dem Tode des Beschädigten beantragt worden war (SozR 3100 § 48 Nr. 16); in einem weiteren Urteil (SozR 3-3100 § 48 Nr. 1) hat der Senat sogar einen Anspruch auf Witwenbeihilfe nach § 48 Abs. 1 Satz 2 BVG bejaht, obwohl es an einem Antrag des Beschädigten auf BSA überhaupt gefehlt hatte.

    Den hier an das Vorliegen eines 'klar erkennbaren' Anspruchs des verstorbenen Beschädigten auf BSA gestellten Anforderungen steht das Urteil des Senats - SozR 3-3100 § 48 Nr. 1 - nicht entgegen.

  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 19/90

    Berufsschadensausgleich bei Witwenbeihilfe

    Auszug aus BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/90
    Aus der Vereinfachungsfunktion der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 BVG hat der Senat stets gefolgert, daß für den Witwenbeihilfeanspruch zwar das fünfjährige Vorliegen der wirtschaftlichen und beruflichen Voraussetzungen des BSA's in der Person des Beschädigten ausreicht, daß diese Voraussetzungen jedoch 'klar erkennbar' sein müssen (vgl Urteil des Senats - SozR 3100 § 48 Nr. 15 und Nr. 16 sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 19/90).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1990 - L 10 V 274/87

    Versorgung; Wehrdienstbeschädigung; Kriegsopferversorgung; Witwen- und

    Auszug aus BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/90
    Fundstelle: RegNr 20365 ( BSG -Intern) Rechtszug: vorgehend SG Duisburg 1987-10-27 S 25 V 16/86 vorgehend LSG Essen 1990-01-10 L 10 V 274/87.
  • LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 52/97
    Durch sie soll die nach dem Tode des Berechtigten oft schwierige Prüfung erübrigt werden, wie sich sein beruflicher Lebensweg ohne die Schädigungsfolgen gestaltet hätte und welche Einnahmen seiner fiktiven Hinterbliebenenversorgung zugrunde zu legen wären (BSG, Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90).

    Anders als bei der positiven Festsetzung eines bestimmten Grades der Erwerbsminderung hindert die negative Entscheidung jedoch nicht schlechthin an einer Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen; deren Vorliegen muß jedoch, nicht anders als bei gänzlichem Fehlen eines zu Lebzeiten gestellten Antrages, offenkundig sein (st. Rspr., vgl. BSG, Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90, Breith. 1993, 303; Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 3; Urt. v. 16. Mai 1995, Az.: 9 RV 36/93; Urt. v. 24. Juni 1998, Az.: B 9 V 19/97 R, SozR 3-3100, § 48 Nr. 10).

    Von der Offenkundigkeit eines solchen Anspruchs kann deshalb nur dann ausgegangen werden, wenn er sich schon aus den über den Kriegsbeschädigten geführten Akten ohne weitere Ermittlungen für jeden Kundigen klar ergibt (BSG, Urteil vom 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90; Urt. vom 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91).

  • LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Durch sie soll die nach dem Tode des Berechtigten oft schwierige Prüfung erübrigt werden, wie sich sein beruflicher Lebensweg ohne die Schädigungsfolgen gestaltet hätte und welche Einnahmen seiner fiktiven Hinterbliebenenversorgung zugrunde zu legen wären (BSG, Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90).

    Anders als bei der positiven Festsetzung eines bestimmten Grades der Erwerbsminderung hindert die negative Entscheidung jedoch nicht schlechthin an einer Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen; deren Vorliegen muß jedoch, nicht anders als bei gänzlichem Fehlen eines zu Lebzeiten gestellten Antrages , offenkundig sein (st. Rspr., vgl. BSG, Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90, Breith. 1993, 303; Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 3; Urt. v. 16. Mai 1995, Az.: 9 RV 36/93; Urt. v. 24. Juni 1998, Az.: B 9 V 19/97 R, SozR 3-3100, § 48 Nr. 10).

    Von der Offenkundigkeit eines solchen Anspruchs kann deshalb nur dann ausgegangen werden, wenn er sich schon aus den über den Kriegsbeschädigten geführten Akten ohne weitere Ermittlungen für jeden Kundigen klar ergibt (BSG, Urteil vom 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90; Urt. vom 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91).

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Ein solcher Anspruch auf einen BSchA ist ohne eine Gewährung dieser Leistung auch dann als gegeben anzusehen, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen BSchA nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren bestanden und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen mußte (BSG SozR 3100 § 48 Nrn 15 und 16; SozR 3-3100 § 48 Nr. 1; Urteile des Senats vom 26. November 1991 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 2 und vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 und SozR 3-3100 § 48 Nr. 3 - zuletzt Urteil vom 20. Mai 1992 - SozR 3-3642 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 8/92

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Klar erkennbar in diesem Sinne ist der Anspruch des verstorbenen Beschädigten dann, wenn nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten die Anspruchsvoraussetzungen für den Kundigen auf den ersten Blick im erforderlichen zeitlichen Umfang gegeben waren (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 unter Bezugnahme auf die oben genannten Entscheidungen sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 19/90).
  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 23/96

    Besonderes berufliches Betroffensein beim Berufsschadensausgleich

    Das widerspräche aber der strikten Trennung beider Ansprüche (vgl dazu Rohr/Sträßer, Anm 29 zu § 30 BVG aE; BSGE 29, 208 = SozR Nr. 36 zu § 30 BVG; SozR 3100 § 30 Nrn 47 und 48; ferner die Entscheidung des Senats vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 -, VersorgVerw 1992, 67 Nr. 28 mit Anm Kunze, 89 ff).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2013 - L 2 VK 56/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gelten die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 BVG auch ohne eine Gewährung dieser Leistungen dann als erfüllt, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar vorgelegen haben und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - B 9 V 3/07 R, BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 11/99 R; BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 7; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 31/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 6; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92; BSG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 = BSGE 71, 68; BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 = Breith 1993, 303; BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 19/90 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 2; BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 38/85 = SozR 3100 § 48 Nr. 15; BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 6/86 = SozR 3100 § 48 Nr. 16; BSG, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 49/80 = SozR 3100 § 48 Nr. 7; anders jedoch zu der ähnlichen Regelung des § 602 RVO - heute: § 71 Abs. 4 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 56/90).
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