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BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz - Geltendmachung eines Anspruchs mit der Leistungsklage - Anforderungen an den Antrag auf Opferentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Opferentschädigung - Heilbehandlung - Kostenerstattung - Antrag des Beschädigten
Verfahrensgang
- SG Trier, 07.02.1991 - S 3 Vg 1/89
- BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 25.05.1988 - 9a RVg 1/87
Erstattung der Heilbehandlungskosten nach § 19 BVG
Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91
Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 63, 204, 206 = SozR 3100 § 19 Nr. 19), hat die Versorgungsverwaltung der Krankenkasse die Heilbehandlungskosten aber auch dann zu erstatten, wenn der durch einen rechtswidrigen tätlichen Angriff Verletzte selbst keine Versorgung beantragen konnte, die Verwaltung die behandelten Gesundheitsstörungen aber als Schädigungsfolgen beurteilt und den Hinterbliebenen Versorgung zuerkennt.Dies hat der Senat bereits in seiner genannten Entscheidung (BSGE 63, 204 = SozR 3100 § 19 Nr. 19) ausgeführt.
- BSG, 07.07.1955 - 10 RV 160/54
- BSG, 23.02.1987 - 9a RVg 1/85
Erstattung von Heilbehandlungskosten - Versorgungsverwaltung - …
Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91
Die Klägerin kann die Erstattung ihrer Aufwendungen allerdings nur verlangen, wenn die behandelnden Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolgen anerkannt worden sind; diese Anerkennung setzt grundsätzlich einen Antrag des Beschädigten voraus (BSGE 61, 180, 181 = SozR 3100 § 19 Nr. 17). - BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89
Erstattungsanspruch der vorleistenden Krankenkasse bei Versagung der Leistungen …
Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91
Der Klägerin kann auch nicht entgegengehalten werden, daß der Erstattungsanspruch nicht weitergehen kann, als dem Antragsberechtigten Versorgung zu gewähren ist (vgl hierzu ua BSG SozR 3-3100 § 19 Nr. 1).
- BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 3/96 R
Gewaltopfer - Heilbehandlungsanspruch - Erstattungsanspruch - Krankenkasse - …
Denn das dem streitigen Anspruch zugrundeliegende Erstattungsverhältnis stellt ein Rechtsverhältnis dar, bei dem sich die Beteiligten als Rechtsträger; des öffentlichen Rechts auf gleicher Stufe gegenüberstehen (vgl BSGE 12, 65, 68; 13, 94, 96; auch Urteil des Senats vom 26. Februar 1992 Az 9a RVg 2/91 = USK 9218 mwN).