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   BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91   

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https://dejure.org/1992,12408
BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91 (https://dejure.org/1992,12408)
BSG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 9a RVg 2/91 (https://dejure.org/1992,12408)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 9a RVg 2/91 (https://dejure.org/1992,12408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz - Geltendmachung eines Anspruchs mit der Leistungsklage - Anforderungen an den Antrag auf Opferentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.05.1988 - 9a RVg 1/87

    Erstattung der Heilbehandlungskosten nach § 19 BVG

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 63, 204, 206 = SozR 3100 § 19 Nr. 19), hat die Versorgungsverwaltung der Krankenkasse die Heilbehandlungskosten aber auch dann zu erstatten, wenn der durch einen rechtswidrigen tätlichen Angriff Verletzte selbst keine Versorgung beantragen konnte, die Verwaltung die behandelten Gesundheitsstörungen aber als Schädigungsfolgen beurteilt und den Hinterbliebenen Versorgung zuerkennt.

    Dies hat der Senat bereits in seiner genannten Entscheidung (BSGE 63, 204 = SozR 3100 § 19 Nr. 19) ausgeführt.

  • BSG, 07.07.1955 - 10 RV 160/54
    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91
    Die Revision der Klägerin ist zulässig, obwohl sich der Antrag als Wiederholung des erstinstanzlichen Antrages erst aus der Revisionsbegründung ergibt (vgl BSGE 1, 98 = SozR SGG § 164 Nr. 7; SozR 1500 § 164 Nrn 8 und 10).
  • BSG, 23.02.1987 - 9a RVg 1/85

    Erstattung von Heilbehandlungskosten - Versorgungsverwaltung -

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91
    Die Klägerin kann die Erstattung ihrer Aufwendungen allerdings nur verlangen, wenn die behandelnden Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolgen anerkannt worden sind; diese Anerkennung setzt grundsätzlich einen Antrag des Beschädigten voraus (BSGE 61, 180, 181 = SozR 3100 § 19 Nr. 17).
  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89

    Erstattungsanspruch der vorleistenden Krankenkasse bei Versagung der Leistungen

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91
    Der Klägerin kann auch nicht entgegengehalten werden, daß der Erstattungsanspruch nicht weitergehen kann, als dem Antragsberechtigten Versorgung zu gewähren ist (vgl hierzu ua BSG SozR 3-3100 § 19 Nr. 1).
  • BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 3/96 R

    Gewaltopfer - Heilbehandlungsanspruch - Erstattungsanspruch - Krankenkasse -

    Denn das dem streitigen Anspruch zugrundeliegende Erstattungsverhältnis stellt ein Rechtsverhältnis dar, bei dem sich die Beteiligten als Rechtsträger; des öffentlichen Rechts auf gleicher Stufe gegenüberstehen (vgl BSGE 12, 65, 68; 13, 94, 96; auch Urteil des Senats vom 26. Februar 1992 Az 9a RVg 2/91 = USK 9218 mwN).
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