Rechtsprechung
BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 4/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Impfung - Impfschaden - Hirnleiden - Versorgung nach dem Bundes-Seuchengesetz
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 03.12.1979 - S 12 Vi 104/74
- BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 4/84
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …
Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 4/84
gegeben ansieht, falls mehr für als gegen sie spricht (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 19. März 1986 - 9a RVi 2/84 -), hat es indes diesen Rechtsmaßstab infolge unzureichender Auslegung nicht richtig auf den gegenwärtigen Fall angewendet und dazu keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen getroffen.
- BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R
Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie …
Es müssen eine unter den Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Satz 1 IfSG - ua zB öffentliche Empfehlung durch eine zuständige Landesbehörde - erfolgte Schutzimpfung , der Eintritt einer über eine übliche Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung, also eine Impfkomplikation , sowie eine - dauerhafte - gesundheitliche Schädigung, also ein Impfschaden , vorliegen (s zur abweichenden Terminologie in der Rechtsprechung des BSG nach dem BSeuchG, wonach als Impfschaden die über die übliche Impfreaktion hinausgehende Schädigung, also das zweite Glied der Kausalkette, bezeichnet wurde: BSG Urteile vom 19.3.1986 - 9a RVi 2/84 - BSGE 60, 58, 59 = SozR 3850 § 51 Nr. 9 S 46 und - 9a RVi 4/84 - SozR 3850 § 51 Nr. 10 S 49; ebenso auch Nr. 57 AHP 1983 bis 2005) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2001 - L 10 VJ 45/96
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Impfschaden ist nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 11 lfSG nicht jede Gesundheitsstörung, die auf der Impfung beruht, vielmehr muß bei dem Betroffenen ein über die übliche Impfreaktion hinausgehender Gesundheitsschaden als unerläßliches Mittelglied in der Ursachenkette zwischen Impfung und verbleibender Gesundheitsstörung tatsächlich festgestellt werden, um rechtlich als Impfschaden gewertet werden zu können (BSG SozR 3850 § 51 Nr. 10; BSG vom 27.08.1998 - B 9 VJ 2/97 R - vgl. auch AHP 1996, Ziffer 56 Abs. 1).Ohne eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehen muss, ist die Anerkennung eines Dauerleidens als Folge eines Impfschadens ausgeschlossen; dies gilt auch dann, wenn außer der Impfung eine bestimmte Ursache für den Dauerschaden nicht gefunden werden kann (BSG vom 19.03.1986 - 9a RVi 4/84 -).
Dann bedarf es einer genauen Feststellung der Krankheitserscheinngen und Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Apathie, abnorme Schläfrigkeit, Nahrungsverweigerung, Erbrechen), die während der Inkubationszeit nach der Impfung vorgelegen haben; eine eingehende Ermittlung und Würdigung des weiteren Verlaufs ist dabei notwendig (hierzu auch BSG vom 19.03.1986 - 9a RVi 4/84 -).
Ob die Inkubationszeit bis zu drei Wochen beträgt (vgl. BSG vom 19.03.1986 - 9a RVi 4/84 -), mag dahinstehen.
Sie beruhen auf einem Wissen, das nicht erst mit dem Befassen der Sache im Rahmen des Entschädigungsverfahrens entstanden ist (hierzu auch BSG vom 19.03.1986 - 9a RVi 4/84 -), sondern originär vorhanden war.
Demgemäß kann im Einzelfall die notwendige Wahrscheinlichkeit auch dann als wahrscheinlich beurteilt werden, wenn nach bestimmten zeitgerechten Komplikationen ein Dauerschaden eintritt und andere Ursachen als die Impfung nicht in Betracht kommen; dann müssen aber eindeutig mehr Umstände für als gegen den Zusammenhang sprechen; sie müssen für eine rechtliche Würdigung gegeneinander abgewogen werden (BSG vom 19.03.1986 - 9a RVi 4/84 -).
- LSG Bayern, 15.12.2015 - L 15 VJ 4/12
Dravet-Syndrom als Impfschaden nach 6-fach-Impfung im Säuglingsalter anerkannt
Wahrscheinlichkeit bedeutet dabei, dass mehr für als gegen einen Kausalzusammenhang spricht (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1986 - 9a RVi 2/84 - dokumentiert bei Juris; BSG, Urteil vom 26.06.1985 - 9a RVi 3/83 - dokumentiert bei Juris; BSG, Urteil vom 19.03.1986 - 9a RVi 4/84 - dokumentiert bei Juris; BSG, Urteil vom 19.08.1981 - 9 RVi 5/80 - dokumentiert bei Juris; BSG, Urteil vom 27.08.1998 - B 9 VJ 2/97 R - dokumentiert bei Juris; BSG…, Urteil vom 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R - dokumentiert bei Juris Rn. 38).
- LSG Bayern, 09.11.2017 - L 20 VG 26/15
Kein Versagungsgrund wegen Unbilligkeit von Versorgung nach dem …
Hinreichende Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass mehr für als gegen einen Kausalzusammenhang spricht (vgl. BSG Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 2/84, juris; BSG Urteil vom 26.06.1985, 9a RVi 3/83, juris; BSG Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 4/84, juris; BSG Urteil vom 19.08.1981, 9 RVi 5/80, juris; BSG Urteil vom 27.08.1998, B 9 VJ 2/97 R, juris;… BSG Urteil vom 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R, juris Rn. 38). - SG Dortmund, 28.01.2004 - S 19 (32,41) VJ 421/97
Anspruch auf Versorgungsleistungen auf Grund eines Impfschadens; Begriff des …
Auch die Rechsprechung hat diese Inkubationszeit bisher nicht verlängert (Bundessozialgericht, Urteil vom 19.03.1986, Az: 9a RVi 4/84 und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.09.2001, Az: L 10 VJ 45/96).Sie müssen für eine rechtliche Würdigung gegeneinander abgewogen werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 19.03.1986, Az: 9a RVi 4/84).
Anderenfalls ist es als Entscheidungsgrundlage nicht geeignet (vergleiche: Bundessozialgericht, Urteil vom 19.03.1986, Az: 9a RVi 4/84).
- BSG, 17.12.1997 - 9 RVi 1/95
Prüfung der Richtigkeit der herrschenden medizinischen Lehrmeinung im …
In jedem Fall muß nach §§ 51, 52 Abs. 1 Satz 1 BSeuchG bei dem Betroffenen ein Impfschaden, das ist ein über die übliche Impfreaktion hinausgehender Gesundheitsschaden, als unerläßliches Mittelglied in der Ursachenkette zwischen Impfung und verbleibender Gesundheitsstörung tatsächlich festgestellt werden (BSG SozR 3850 § 51 Nr. 10). - LSG Bayern, 18.05.2017 - L 20 VJ 5/11
Kein Anspruch auf Impfschadensversorgung wegen nicht nachgewiesener …
Wahrscheinlichkeit bedeutet dabei, dass mehr für als gegen einen Kausalzusammenhang spricht (vgl. BSG Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 2/84, juris; BSG Urteil vom 26.06.1985, 9a RVi 3/83, juris; BSG Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 4/84, juris; BSG Urteil vom 19.08.1981, 9 RVi 5/80, juris; BSG Urteil vom 27.08.1998, B 9 VJ 2/97 R, juris;… BSG Urteil vom 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R, juris Rn. 38). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - L 7 VJ 10/04
Gesundheitsstörungen als Impfschadensfolge nach dem Bundesseuchengesetz …
Ohne eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehen muss, ist die Anerkennung eines Dauerleidens als Folge eines Impfschadens ausgeschlossen; dies gilt auch dann, wenn außer der Impfung eine bestimmte Ursache für den Dauerschaden nicht gefunden werden kann (BSG, Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 4/84).Anderenfalls ist es als Entscheidungsgrundlage nicht geeignet (BSG, Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 4/84).
- LSG Bayern, 15.12.2016 - L 18 VS 5/10
Kein Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Abschluss eines …
(Hinreichende) Wahrscheinlichkeit bedeutet dabei, dass mehr für als gegen einen Kausalzusammenhang spricht (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 2/84, juris; BSG, Urteil vom 26.06.1985, 9a RVi 3/83, juris; BSG, Urteil vom 19.03.1986, 9a RVi 4/84, juris; BSG, Urteil vom 19.08.1981, 9 RVi 5/80, juris; BSG, Urteil vom 27.08.1998, B 9 VJ 2/97 R, juris; BSG…, Urteil vom 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R, juris Rn. 38). - LSG Hessen, 26.06.2014 - L 1 VE 12/09
Entschädigungspflichtiger Impfschaden (Miller-Fisher-Syndrom-Variante mit …
Die zitierten Vorschriften des IfSG verlangen für die Entstehung eines Anspruchs auf Versorgungsleistungen die Erfüllung mehrerer Voraussetzungen: Es müssen eine unter den Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Satz 1 IFSG erfolgte - öffentlich empfohlene - Schutzimpfung, der Eintritt einer über eine übliche Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung, also eine Impfkomplikation, sowie eine - dauerhafte - gesundheitliche Schädigung, also ein Impfschaden, vorliegen (siehe zur abweichenden Terminologie in der Rechtsprechung des BSG nach dem Bundesseuchengesetz , wonach als Impfschaden die über die übliche Impfreaktion hinausgehende Schädigung, also das zweite Glied der Kausalkette, bezeichnet wurde: BSG Urteile vom 19. März 1986 - 9a RVi 2/84 - BSGE 60, 58, 59 = SozR 3850 § 51 Nr. 9 S. 46 und - 9a RVi 4/84 - SozR 3850 § 51 Nr. 10 S. 49; ebenso auch Nr. 57 AHP 1983 bis 2005). - LSG Saarland, 27.05.2008 - L 5 VJ 10/04
Impfschadensrecht - Impfschaden - Säugling - Mehrfachimpfung - cerebrales …
- LSG Sachsen, 19.09.2016 - L 9 VE 17/14
Impfschaden aufgrund Grippeschutzimpfung
- BSG, 04.11.1999 - B 9 VJ 4/98 B
Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Zeugenbeeidigung im …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - L 7 VJ 39/01
Voraussetzungen für eine Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG) und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2022 - L 13 VJ 21/17
- LSG Hamburg, 29.09.2015 - L 3 VE 9/13
Anspruch auf Entschädigung wegen eines Impfschadens
- LSG Saarland, 13.12.2005 - L 5 VJ 1/02
Impfschadensrecht - Encephalitis als Folge einer verabreichten Schutzimpfung …
- LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95
Pockenschutzimpfung - Antragserfordernis - Altfall - Aufopferungsanspruch
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2022 - L 13 VJ 19/11
- SG Aachen, 23.11.2005 - S 17 VJ 136/04
Versorgungsansprüche wegen eines Impfschadens; Ursächlicher Zusammenhang zwischen …
- LSG Hessen, 25.06.1996 - L 4 Vi 1113/95
Impfschaden - Pockenschutzimpfung - Anfallsleiden - ursächlicher Zusammenhang
- LSG Thüringen, 20.03.2003 - L 5 VJ 624/01
- LSG Saarland, 30.03.2004 - L 5 VJ 8/03
- LSG Bayern, 05.11.2002 - L 15 VJ 4/00
- LSG Sachsen, 13.12.2001 - L 1 VJ 3/00
Anspruch auf Versorgung wegen eines Impfschadens ; Feststellung des Vorliegens …
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - L 13 VJ 35/18
- SG München, 17.06.2008 - S 33 VJ 2/05
- LSG Brandenburg, 29.06.2000 - L 6 VJ 19/99
- BSG, 03.12.1986 - 9a RVi 2/85