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   BSG, 23.02.1987 - 9a RVs 1/86   

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https://dejure.org/1987,13439
BSG, 23.02.1987 - 9a RVs 1/86 (https://dejure.org/1987,13439)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1987 - 9a RVs 1/86 (https://dejure.org/1987,13439)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1987 - 9a RVs 1/86 (https://dejure.org/1987,13439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Statthaftigkeit der Berufung - Schwerbehindertenausweis als selbstständiger Anspruch - Solidaritätsgrundsatz - Vollstreckung eines unrichtigen Urteils

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 72/80

    Berufung - Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides - Erlöschensbescheid -

    Auszug aus BSG, 23.02.1987 - 9a RVs 1/86
    Über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist grundsätzlich für jeden selbständigen prozessualen Anspruch gesondert zu befinden (ständige Rechtsprechung des BSG, zB BSG vom 8.10.1981 7 RAr 72/80 = SozR 1500 § 144 Nr. 18).
  • BSG, 22.05.1962 - 9 RV 126/59
    Auszug aus BSG, 23.02.1987 - 9a RVs 1/86
    Die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels bestimmt sich stets nach dem zZt der Einlegung geltenden Recht (vgl BSG vom 22.5.1962 9 RV 126/59 = SozR Nr. 9 zu § 149 SGG).
  • LSG Bayern, 16.03.2017 - L 11 AS 839/16

    Aufhebung und Erstattung überzahlter Leistungen nach dem SGB II

    Über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist grundsätzlich für jeden selbständigen prozessualen Anspruch gesondert zu befinden (ständige Rechtsprechung des BSG, u.a. BSG, Urteil vom 08.10.1981 - 7 RAr 72/80 -, Urteil vom 23.02.1987 - 9a RVs 1/86 - juris).
  • LSG Bayern, 26.11.2015 - L 18 AS 669/15

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei verbundenen Klageverfahren

    Über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist grundsätzlich für jeden selbstständigen prozessualen Anspruch gesondert zu befinden (ständige Rechtsprechung des BSG, u. a. BSG v. 08.10.1981 - 7 RAr 72/80, juris = SozR 1500 § 144 Nr. 18; BSG v. 23.02.1987 - 9a RVs 1/86, juris).
  • BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 7/86

    Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wertmarken - Rechtswegzuweisung

    Außerdem könnte wegen der entsprechenden Anwendbarkeit des § 3 Abs. 6 SchwbG 1979 (in der bis zum 31. Juli 1986 geltenden Fassung - BSG 23. Februar 1987 - 9a RVs 1/86 -), angeordnet durch § 57 Abs. 1 Satz 9 SchwbG 1983, die Berufung wie eine solche, die gegen ein Urteil über eine Feststellung nach § 3 Abs. 4 SchwbG 1979 gerichtet ist, anzusehen und deshalb ausgeschlossen gewesen sein (§ 3 Abs. 6 Satz 4 Halbsatz 1 SchwbG); der umstrittene Erwerb einer Wertmarke könnte als der Verwirklichung einer Vergünstigung dienend, deren gesundheitliche Voraussetzung nach § 3 Abs. 4 SchwbG 1979 festzustellen war, ebenso wie diese selbst zu behandeln sein.
  • BSG, 17.01.2011 - B 9 SB 57/10 B
    Insbesondere hätte die Beklagte darauf eingehen müssen, dass das BSG die Feststellung des GdB (bzw der Minderung der Erwerbsfähigkeit) und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises als gesonderte prozessuale Ansprüche angesehen hat (vgl dazu BSG Urteil vom 23.2.1987 - 9a RVs 1/86 - juris).
  • BSG, 09.03.1988 - 9a RVs 13/87

    Statthafte Berufung durch eine vor Ablauf der Berufungsfrist eintretende

    Aber das zur Zeit dieser Prozeßhandlung geltende Verfahrensrecht ist nach gefestigter Rechtsprechung und Lehre nur grundsätzlich bestimmend dafür, ob ein Rechtsmittel zulässig ist (Urteil des Senats vom 23. Februar 1987 9a RVS 1/86 3 zu S 143 SGG; - - mN; BSG SozR Nr.
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