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   BSG, 11.09.1991 - 9a RVs 1/90   

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  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz/Kurzinformation)

    Merkzeichen 'RF' - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen bei Harninkontinenznz




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Wird zitiert von ... (14)  

  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96  

    Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung

    Der Behinderte wird dadurch auch nicht zum Objekt des Staates gemacht oder einer Behandlung ausgesetzt, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl Senatsurteile vom 11. September 1991 - 9a RVs 1/90 - und vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - beide unveröffentlicht).

    In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Urteile des Senats vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - und 11. September 1991 - 9a RVs 1/90 - hingewiesen.

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 P 16/99 R  

    Rund um die Uhr Pflege in der Pflegeversicherung, Versorgung eines inkontinenten

    Die Versorgung mit Windeln ist in der Pflegeversicherung bei Inkontinenz ebenso zumutbar wie im Schwerbehindertenrecht (vgl BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, 9 RVs 2/96 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 17, sowie vom 9. August 1995, 9 RVs 3/95 und vom 11. September 1991, 9a RVs 1/90, - beide nicht veröffentlicht - anders nur bei bettlägerigen Pflegebedürftigen mit erhaltener Kontinenz, vgl BSG Urteil vom 31. August 2000 - B 3 P 14/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95  
    Sie steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats ( vgl Urteil vom 11. September 1991 - 9a RVs 1/90 - nicht veröffentlicht).
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 11 SB 105/09  

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "RF" - Hörschädigung - Stuhlinkontinent -

    Denn abgesehen davon, dass der Verweis auf Windelhosen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. nur Urteil vom 11. September 1991 - 9a RVs 1/90 - juris) insbesondere mit Blick auf die nach Art. 1 des Grundgesetzes (GG) zu wahrende Würde des Menschen sowie den in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegten Sozialstaatsgrundsatz keinen grundsätzlichen Bedenken begegnet, ist im Fall des Klägers zu berücksichtigen, dass er ausweislich des Befundberichts der Fachärztin für Innere Medizin Dr. L vom 7. März 2011 zwar insbesondere wegen der bei ihm auftretenden rezidivierenden Durchfälle in seiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist, der Stuhlgang jedoch (nur) "manchmal nicht zu kontrollieren (ist)".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 13 SB 124/07  

    Merkzeichen aG; RF; GdB - Inkontinenz

    Denn ein Schwerbehinderter ist wegen Harninkontinenz nicht daran gehindert, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, da das Tragen von Windeln und ähnlichen Hilfsmitteln zumutbar ist (so BSG in ständiger Rechtsprechung, siehe Urteil vom 11. September 1991, 9a RVs 1/90, bei Juris).
  • SG Düsseldorf, 26.01.2009 - S 35 SB 86/06  

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Das Bundessozialgericht hat nämlich diesbezüglich entschieden, dass es zumutbar sei, vor einer öffentlichen Veranstaltung gezielt weniger Flüssigkeit zu sich zu nehmen oder auf entsprechende Windeln zurückzugreifen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 11. September 1991 - Az.: 9a RVs 1/90).
  • SG Detmold, 30.04.2010 - S 19 (6) SB 155/08  

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Daher muss aufgrund der bei ihm bestehenden Funktionsstörungen der Behinderte auf Dauer selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder mit Hilfsmitteln (z.B. einem Rollstuhl) öffentliche Veranstaltungen in ihm zumutbarer Weise nicht besuchen können (BSG, Urteil vom 11. September 1991 -9a RVs 1/90-).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - L 3 R 310/07  
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat zu der Frage, ob die Voraussetzungen für das Merkzeichen "RF" - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Fernsehgebührenermäßigung - bei einer Harninkontinenz vorliegen, die Auffassung vertreten, das Tragen von Windelhosen, die den Harn bis zu zwei Stunden ohne Geruchsbelästigung für andere Menschen aufnehmen, sei zumutbar und verstoße weder gegen die Würde des Menschen - Art. 1 Grundgesetz (GG) - noch gegen den Sozialstaatsgrundsatz - Art. 20 Abs. 1 GG - (vgl. BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 9a RVs 1/90 - und Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 -, jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 11 SB 115/10  

    Schwerbehindertenrecht; Merkzeichen "RF"; Hemiplegie; Rollstuhlfahrerin;

    Die Klägerin ist insoweit auf das Anziehen von einmal zu tragenden Windelhosen zu verweisen, die den Harn bis zu zwei Stunden ohne Geruchsbelästigung für andere Menschen aufnehmen (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 9a RVs 1/90 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - L 13 SB 80/11  

    Zurückverweisung; Merkzeichen "RF"

    Erst nach Ermittlung des Ausmaßes der konkret bei der Klägerin bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen lässt sich unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des BSG zu den Voraussetzungen des Merkzeichens "RF", insbesondere zu der auch vorliegend streitgegenständlichen Harninkontinenz (vgl. insoweit BSG, Urteile vom 11. September 1991 -9a RVs 1/90-, vom 10. August 1993 -9/9a RVs 7/91-, vom 9. August 1995 -9 RVs 3/95- und 12. Februar 1997 -9 RVs 2/96-, bei Juris) beurteilen, ob die Klägerin die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" beanspruchen kann.
  • SG Karlsruhe, 23.08.2011 - S 1 SB 5864/09  

    Schwerbehindertenrecht - Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens RF -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 13 SB 126/08  

    Merkzeichen "RF"

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - L 3 R 18/07  
  • LSG Thüringen, 20.04.1995 - L 5 Vb 152/94  
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