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   BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 10/87   

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https://dejure.org/1987,2786
BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 10/87 (https://dejure.org/1987,2786)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1987 - 9a RVs 10/87 (https://dejure.org/1987,2786)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - 9a RVs 10/87 (https://dejure.org/1987,2786)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 10/87
    Der Antrag auf Feststellung nach § 3 Abs. 1 S 1 SchwbG ist nur dann als auf benannte Behinderungen beschränkt zu verstehen, wenn der Antragsteller ausdrücklich erklärt, er wolle eine bestimmte Gesundheitsstörung nicht als Behinderung anerkannt haben, und damit in Kauf nimmt, daß sie nicht als Voraussetzung des Grades der MdE und damit für einen Schwerbehindertenausweis berücksichtigt werden soll (vgl BSG 26.2.1986 9a RVs 4/83).
  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Notwendig ist die Zuziehung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BSG, Urteil vom 8. Oktober 1987 - 9a RVs 10/87 -, [...]; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 6 RKa 21/87 -, SozR 1300 § 63 Nr. 12; BSG , Beschluss vom 29. September 1999 - B 6 KA 30/99 B -, [...]).
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 20/91

    Verwaltungsverfahren - Widerspruch - Kostenerstattung - Grund der abhelfenden

    Seine Auffassung stütze auch die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG vom 8. Oktober 1987 - 9a RVs 10/87; BVerwG Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 12; Buchholz aaO Nr. 25).

    Ohne Belang ist also, was der Widersprechende zur Begründung seines Rechtsbehelfs vorgebracht hat und welche Gründe zum Stattgeben des Widerspruchs geführt haben (Urteil des BSG vom 8. Oktober 1987 - 9a RVs 10/87).

  • BSG, 24.09.2020 - B 9 SB 4/19 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenentscheidung - Vorverfahrenskosten

    Die Kostenlast nach dieser Vorschrift trifft die Verwaltung im Erfolgsfall also zwingend und nicht aufgrund einer Ermessensentscheidung wie nach § 193 Abs. 1 SGG (BSG Urteil vom 8.10.1987 - 9a RVs 10/87 - juris RdNr 12; Felix, SGb 2020, 265, 269) .
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