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   BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 11/84   

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https://dejure.org/1985,1628
BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 11/84 (https://dejure.org/1985,1628)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1985 - 9a RVs 11/84 (https://dejure.org/1985,1628)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1985 - 9a RVs 11/84 (https://dejure.org/1985,1628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Freifahrtberechtigung nach dem SchwbG - Rechtsentziehung kraft Gesetzes - Anhörung im Verwaltungsverfahren - Neuregelung kein Verfassungsverstoß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderung der Rechtslage - Mitteilung an die Betroffenen - Qualität eines Verwaltungsaktes - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Schwerbehinderte - Gesetzliche Vermutung - Prüfung im Einzelfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 72
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84

    Ehescheidung - Anspruch auf Altersgeld - Unterhaltspflicht - Aufhebungsbescheid -

    Auszug aus BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 11/84
    Insoweit ist die Rechtslage anders, als wenn in den üblichen Fällen des Sozialrechts eine Leistung oder ein Recht durch Verwaltungsakt zuerkannt worden ist und nachträglich die gesetzlichen Voraussetzungen fortfallen; dann muß dies die Verwaltung in der Regel durch einen Änderungs- oder Aufhebungsbescheid aussprechen (vgl BSG vom 21.2.1985 11 RLw 1/84 = SozR 5850 § 4 Nr. 8).
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Ob ein Schwerbehinderter infolge seiner Behinderung derart im Straßenverkehr bewegungsbehindert ist, bestimmt sich nach der ergänzenden Definitionsnorm (§ 58 Abs. 1 Satz 1 SchwbG 1979 idF des Art. 20 Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22. Dezember 1983 - BGBl I 1532 - BSGE 58, 72 = SozR 3870 § 58 Nr. 1; jetzt § 60 Abs. 1 Satz 1 SchwbG 1986); er muß tatsächlich ua infolge einer Einschränkung des Gehvermögens und von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten und nicht ohne Gefahren für sich und andere Personen "Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen" können, "die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden".
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Soweit es um öffentlichrechtliche Leistungen geht, auch auf anderen Rechts gebieten, zB Parkerleichterungen, um die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder um Steuererleichterungen, sind andere Behörden als die Versorgungsbehörden für die Gewährungen der Leistungen zuständig (§ 20 Abs. 2 SGB I; zu weiteren Berechtigungen, für die die Feststellung benötigt wird: BSGE 52, 168; 56, 238 = SozR 3870 § 3 Nr. 17; BSGE 58, 72 = SozR 3870 § 58 Nr. 1; BSGE 59, 242 = SozR 3870 § 3 Nr. 20; BSG VersorgB 1982, 35; BVerwGE 66, 315, 318 f [BVerwG 17.12.1982 - 7 C 11/81]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) DVBl 1985, 1317; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 436.61 § 6 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) Nr. 1).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 5/91

    Aufhebung von Beitragsbescheiden

    Es liegt auch kein sog "Selbstvollzug des Gesetzes" vor, der das durch Verwaltungsakt bindend festgestellte Beitragsverhältnis unmittelbar kraft Gesetzes umgestaltet hätte (vgl dazu BSGE 58, 72 = SozR 3870 § 58 Nr. 1; SozR 1300 § 48 Nr. 57).
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