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   OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14   

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https://dejure.org/2014,41986
OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14 (https://dejure.org/2014,41986)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.2014 - 9a U 8/14 (https://dejure.org/2014,41986)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 9a U 8/14 (https://dejure.org/2014,41986)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Hinzunehmende geringfügige Beeinträchtigung eines Wegerechts durch Errichtung eines Tores

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung eines Wegerechts durch ein Tor; Duldungspflicht des Berechtigten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1004 Abs 1 S 1 BGB, § 1020 S 2 BGB, § 1027 BGB
    Beeinträchtigung eines Wegerechts durch Errichtung eines Tores: Geringfügigkeit der Beeinträchtigung; Zulässigkeit einer blickundurchlässigen Ausführung des Tores

  • RA Kotz

    Wegerecht: Beeinträchtigung durch Torbau & Interessenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung eines Wegerechts durch ein Tor; Duldungspflicht des Berechtigten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1020 ; BGB § 1027 ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1
    Beeinträchtigung eines Wegerechts durch ein Tor

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwegerecht trot bestehenden Wegerechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überbau in ein Wegerecht - und die Verjährung des Beseitigungsanspruchs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wegerecht - und die neue Tordurchfahrt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 9 U 132/05

    Wegerecht: Duldung einer Torschließanlage durch den Wegeberechtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14
    Soweit - gerade auch hinsichtlich des ersten Tores - auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 23.02.2006 (9 U 132/05) zurückgegriffen werde, um eine Zulässigkeit der Berufung zu begründen, gehe das fehl, weil der Entscheidung ein ganz anderer Sachverhalt zu Grunde läge.

    (2) Das vordere Tor dagegen, das das Eindringen unbefugter Personen von der öffentlichen Straße auf das Grundstück der Beklagten gewährleisten soll, ist durch die legitimen Sicherheitsinteressen der Beklagten lediglich dann gerechtfertigt, wenn die Interessen der Kläger an einer freien Durchfahrt ebenfalls nur geringfügig beeinträchtigt werden (so für Tore zur öffentlichen Straße auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; NJW-RR 2006, 1678; 1991, 785; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 763).

  • OLG Karlsruhe, 12.09.1990 - 6 U 178/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14
    (2) Das vordere Tor dagegen, das das Eindringen unbefugter Personen von der öffentlichen Straße auf das Grundstück der Beklagten gewährleisten soll, ist durch die legitimen Sicherheitsinteressen der Beklagten lediglich dann gerechtfertigt, wenn die Interessen der Kläger an einer freien Durchfahrt ebenfalls nur geringfügig beeinträchtigt werden (so für Tore zur öffentlichen Straße auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; NJW-RR 2006, 1678; 1991, 785; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 763).

    Sollte ein Zugang nicht möglich sein, weil ein Knauf ohne Klinkenfunktion an der Außenseite des Tores angebracht wäre, müsste das Tor zumindest einen Briefkasten, eine beleuchtete Klingel und Gegensprechanlage sowie einen elektrischer Türöffner neben einer entsprechenden Beleuchtung der Schlösser für eine Öffnung bei Nacht aufweisen (s. OLG Karlsruhe NJW-RR 1991, 785).

  • OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13

    Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14
    § 708 Nr. 10 ZPO findet keine Anwendung, da das Urteil keine vermögensrechtliche Streitigkeit betrifft (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2014, 423).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1985 - 10 U 22/85

    Klage eines Dienstbarkeitsberechtigten auf Vornahme von Schutzvorkehrungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14
    (2) Das vordere Tor dagegen, das das Eindringen unbefugter Personen von der öffentlichen Straße auf das Grundstück der Beklagten gewährleisten soll, ist durch die legitimen Sicherheitsinteressen der Beklagten lediglich dann gerechtfertigt, wenn die Interessen der Kläger an einer freien Durchfahrt ebenfalls nur geringfügig beeinträchtigt werden (so für Tore zur öffentlichen Straße auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; NJW-RR 2006, 1678; 1991, 785; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 763).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14
    Es ist zwar trotz des bereits bestehenden Wegerecht ein darüber hinausgehendes Notwegerecht möglich (s. BGH NJW-RR 2009, 515, 517).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 171/07

    Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung eines die Ausübung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14
    (2) Eine Duldungspflicht dieser Beeinträchtigung entsprechend § 912 BGB (s. BGHZ 39, 5, 7; BGH NJW 2008, 3123, 3124; MüKo-BGB/Joost, 6. Aufl. 2013, § 1027 Rn. 1, § 1018 Rn. 65) besteht nicht.
  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05

    Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14
    Ein abwehrfähiger Eingriff in ein etwaiges Notwegerecht kommt nicht in Betracht, weil ein Notwegerecht erst mit Nutzungsverlangen entsteht (s. BGH NJW-RR 2006, 1160, 1161) und ein solches jedenfalls erst nach den letzten Baumaßnahmen auf dem Grundstück der Beklagten erfolgt ist.
  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61

    Überbau bei Grunddienstbarkeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14
    (2) Eine Duldungspflicht dieser Beeinträchtigung entsprechend § 912 BGB (s. BGHZ 39, 5, 7; BGH NJW 2008, 3123, 3124; MüKo-BGB/Joost, 6. Aufl. 2013, § 1027 Rn. 1, § 1018 Rn. 65) besteht nicht.
  • BGH, 30.09.1955 - V ZR 140/54

    Rechtsfolgen der Veräußerung der streitbefangenen Sache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14
    Die Veräußerung von gestörtem Grundstückseigentum hat keinen Einfluss auf eine Eigentumsstörungsklage (s. BGH NJW 1955, 1719; Musielak/Foerste, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 265 Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2014 - 12 U 168/13

    Nachbarrecht in Baden-Württemberg: Wesentliche Beeinträchtigung durch vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 9a U 8/14
    Eine solche Formulierung stellt den genauen Umfang der Rechtspflicht aus §§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB und § 11 Abs. 2 NRG BW zutreffend dar und ist vollstreckbar (vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 2014, 893, das einen entsprechenden Tenor des LG Heidelberg nicht beanstandet hat).
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Es bleibt der Beklagten insofern also überlassen, die Mittel hierzu (ggf. durch eine Neumontierung an einem anderen Ort und/oder unter Zuhilfenahme einer an den Kameras angebrachten Sichtblenden und/oder mittels fest verankerter - d.h. somit nicht mehr bewegbarer - Kameras etc. pp.) selbst zu wählen, durch die die Beeinträchtigung des Klägers beseitigt wird (vgl. analog: BGH , Urteil vom 23.01.2015, Az.: V ZR 184/14, u.a. in: ZfIR 2015, Seite 453; OLG Karlsruhe , Urteil vom 09.12.2014, Az.: 9a U 8/14, u.a. in: "juris" ).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.05.2020 - 13 O 81/19
    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 09.12.2014 - Az.: 9a U 8/14 - ist hingegen mit dem hier zugrunde liegenden Sachverhalt nicht vergleichbar sein.
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