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   BSG, 08.12.1982 - 9a/9 RVi 4/81   

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https://dejure.org/1982,4882
BSG, 08.12.1982 - 9a/9 RVi 4/81 (https://dejure.org/1982,4882)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1982 - 9a/9 RVi 4/81 (https://dejure.org/1982,4882)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1982 - 9a/9 RVi 4/81 (https://dejure.org/1982,4882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Impfgeschädigung; Versagung einer Entschädigung; Besondere Härte; Impfungempfehlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 202
  • NJW 1983, 2104 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R

    Impfung - Impfschaden - öffentliche Impfempfehlung - Bekanntmachung -

    In dem Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des BSeuchG wird mit Blick auf die Einführung einheitlicher Entschädigungsleistungen nach dem BSeuchG ausgeführt (BT-Drucks VI/1568, S 7; s auch BSGE 54, 202, 204 = SozR 3850 § 54 Nr. 2, mwN zu den Gesetzesmaterialien): "Ein (Bundes)Land, das eine Empfehlung ausspricht, muss ... die uneingeschränkte Möglichkeit haben, die Art der Durchführung der Impfung zu bestimmen und damit Impfschäden zu vermeiden." Der sich bereits aus dem Wortlaut des § 51 Abs. 1 BSeuchG/§ 60 Abs. 1 Nr. 1 IfSG ergebende Hinweis auf den Zusammenhang zwischen der öffentlichen Empfehlung einer Impfung und der Vermeidung von Impfschäden wird somit auch von dem Gesetzgeber unterstrichen.
  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R

    Impfschadensrecht - Impfung - Impfschaden - gesundheitliche Schädigung -

    Die Zurückverweisung erübrigt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - auch nicht deshalb, weil hier ohne Weiteres eine besondere Härte iS der §§ 60, 61 IfSG, § 89 BVG (s BSG, Urteile vom 17.11.1981 - 9 RVi 1/81 - SozR 3850 § 54 Nr. 1 S 2 sowie vom 8.12.1982 - 9a/9 RVi 4/81 - BSGE 54, 202, 203 = SozR 3850 § 54 Nr. 2 S 10) vorläge.
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VJ 1/08 R

    Impfschaden - Beschädigtenrente - Impfstudie - Impfempfehlung - Rechtsschein -

    Zwar ist dem entschädigungspflichtigen Staat gerade wegen dieser Verknüpfung von Empfehlung und Entschädigung im Interesse der Minimierung seiner Entschädigungspflicht und damit auch des der Gesamtheit der steuerzahlenden Bevölkerung entstehenden Schadens die Möglichkeit eingeräumt, die Bedingungen der Impfung, die er empfiehlt, genau festzulegen (vgl hierzu die insoweit vom Gesetzgeber ausdrücklich formulierte Einschränkungsmöglichkeit, BT-Drucks VI/1568, S 7; sowie dazu auch BSGE 54, 202, 204 = SozR 3850 § 54 Nr. 2 S 12, mwN).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R

    Impfschaden - Schutzimpfung - Auslandsimpfung - dienstlich angeordneter

    Das hat der MAGS unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 54, 202 = SozR 3850 § 54 Nr. 2) abgelehnt, weil der Gesetzgeber Auslandsimpfungen grundsätzlich von der Entschädigungspflicht ausgeschlossen habe und dieser Fall nicht zu den im Gesetz geregelten Ausnahmen zähle.

    Der Senat hat aber bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 1982 - 9a/9 RVi 4/81 - (BSGE 54, 202 = SozR 3850 § 54 Nr. 2) ausführlich begründet, weshalb es nach den eine Impfentschädigung rechtfertigenden Grundsätzen der Verursachung und Nutznießung nicht unbillig ist, daß Auslandsimpfungen in der Regel nicht zu Versorgungsansprüchen wegen der Folgen dadurch erlittener Schäden führen.

  • BSG, 22.06.1988 - 9a BVg 4/87

    In dubio pro reo - Beweiserleichterung - Entschädigungsverfahren - Gewalttat -

    Jedenfalls sind die Voraussetzungen einer solchen Leistung in diesem Verfahren des Klägers deshalb nicht grundsätzlich bedeutsam, weil nach ständiger Rechtsprechung (BSG SozR 7190 5 1 Nr " mwN) eine besondere Härte, über die auch die Gerichte zu befinden haben (BSGE 54, 202, 203 : SozR 3850 5 5" Nr. 2), nicht allgemein für eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Leistung in Betracht kommt; das träfe für eine OEG-Entschädigung wegen der Folgen einer nicht nachweisbar vorsätzlichen Schädigung zu.
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