Rechtsprechung
   BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 V 6/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5025
BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 V 6/04 R (https://dejure.org/2005,5025)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2005 - B 9a/9 V 6/04 R (https://dejure.org/2005,5025)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - B 9a/9 V 6/04 R (https://dejure.org/2005,5025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Beschädigtengrundrente - Alterserhöhungsbetrag - Absenkung - Genugtuungsfunktion - immaterielle Komponente - altersbedingte Mehraufwendungen - vorzeitiger Verschleiß

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit einer Absenkung der Beschädigtengrundrente; Alterserhöhungsbetrag als Teil der Beschädigtengrundrente; Notwendigkeit der Berechnung des Erhöhungsbetrages ohne Absenkung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 V 6/04 R
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96 - (BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3) beantragte der Kläger die Erhöhung seiner gemäß § 84a BVG abgesenkt gezahlten Rente.

    Im Nachgang zu der Entscheidung des BVerfG vom 14. März 2000 (BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3) ist § 84a BVG durch Gesetz vom 6. Dezember 2000 (BGBl I 1676) ein Satz 3 angefügt worden; danach gilt Satz 1 ab dem 1. Januar 1999 nicht für die Beschädigtengrundrente nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG von Berechtigten nach § 1 BVG.

    An dieser rechtlichen Beurteilung sieht sich der Senat nicht durch das Urteil des BVerfG vom 14. März 2000 (aaO) gehindert, an das er nach § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) gebunden ist.

    Das Urteil des BVerfG vom 14. März 2000 (aaO) ist in den Verfassungsbeschwerdeverfahren zweier Kriegsopfer ergangen, die Beschädigtengrundrente einschließlich Alterserhöhungsbetrag sowie Kleiderverschleißpauschale nach § 15 BVG bezogen.

    Gesetzeskraft im Sinne des § 31 Abs. 2 BVerfGG, die von der Bindung durch § 31 Abs. 1 BVerfGG gedanklich zu trennen ist (vgl Heusch in BVerfGG, Mitarbeiterkommentar, 2. Aufl 2005, § 31 RdNr 54) kommt jenem Urteil (nur) zu, soweit die - im BGBl veröffentlichte (vgl hier BGBl I 2000, 445) - Entscheidungsformel reicht.

    Wie das BVerfG im Beschluss vom 7. Januar 2005 (SozR 4-3100 § 84a Nr. 5) zur Bestätigung der Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 4-3100 § 84a Nr. 2) zusammenfassend ausgeführt hat, weist die Beschädigtengrundrente eine besonders starke immaterielle Komponente auf, die ihren Charakter deutlich prägt; sie stellt eine Entschädigung für die Beschädigung der körperlichen Integrität dar und soll die hierdurch bedingten besonderen Aufwendungen mit tragen helfen (Hinweis auf BVerfGE 102, 41, 59 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 V 6/04 R
    Auf die Klage hat das Sozialgericht Leipzig (SG) diesem Begehren mit Urteil vom 29. Juli 2003 stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Wie das Bundessozialgericht (BSG) in den Verfahren B 9 V 2/02 R und B 9 V 7/02 R zur Berechnung der Schwerstbeschädigtenzulage ohne Absenkung nach § 84a BVG entschieden habe, so sei auch vorliegend die Alterserhöhung der Grundrente für Schwerbeschädigte ab 1. Januar 1999 in die Angleichung auf das Niveau in den alten Bundesländern einzubeziehen.

    Nachdem der erkennende Senat mit Urteilen vom 12. Juni 2003 (vgl BSGE 91, 114 = SozR 4-3100 § 84a Nr. 1) entschieden hatte, dass diese Vorschrift im Wege einer verfassungskonformen Auslegung auch auf die Schwerstbeschädigtenzulage anzuwenden ist, wurde Satz 3 aaO mit Gesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl I 1791) - wiederum mit Wirkung vom 1. Januar 1999 - erweitert, wonach die Absenkungsregelung auch nicht für die Schwerstbeschädigtenzulage nach § 31 Abs. 5 BVG von Berechtigten nach § 1 BVG gilt.

    Ähnlich wie in der Entscheidung vom 12. Juni 2003 (BSGE 91, 114 = SozR 4-3100 § 84a Nr. 1) führt diese Prüfung hier ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Anwendung des § 84a Satz 3 BVG auch auf den Alterserhöhungsbetrag zur Grundrente zu erstrecken ist.

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 5/02 R

    Beitrittsgebiet - Kriegsopferversorgung - "Absenkung" - Grundrente -

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 V 6/04 R
    Wie das BVerfG im Beschluss vom 7. Januar 2005 (SozR 4-3100 § 84a Nr. 5) zur Bestätigung der Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 4-3100 § 84a Nr. 2) zusammenfassend ausgeführt hat, weist die Beschädigtengrundrente eine besonders starke immaterielle Komponente auf, die ihren Charakter deutlich prägt; sie stellt eine Entschädigung für die Beschädigung der körperlichen Integrität dar und soll die hierdurch bedingten besonderen Aufwendungen mit tragen helfen (Hinweis auf BVerfGE 102, 41, 59 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).
  • BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04

    Höhe der Witwengrundrente von Berechtigten aus dem Beitrittsgebiet

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 V 6/04 R
    Wie das BVerfG im Beschluss vom 7. Januar 2005 (SozR 4-3100 § 84a Nr. 5) zur Bestätigung der Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 4-3100 § 84a Nr. 2) zusammenfassend ausgeführt hat, weist die Beschädigtengrundrente eine besonders starke immaterielle Komponente auf, die ihren Charakter deutlich prägt; sie stellt eine Entschädigung für die Beschädigung der körperlichen Integrität dar und soll die hierdurch bedingten besonderen Aufwendungen mit tragen helfen (Hinweis auf BVerfGE 102, 41, 59 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 7/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage in den neuen Bundesländern ohne Absenkung

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 V 6/04 R
    Auf die Klage hat das Sozialgericht Leipzig (SG) diesem Begehren mit Urteil vom 29. Juli 2003 stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Wie das Bundessozialgericht (BSG) in den Verfahren B 9 V 2/02 R und B 9 V 7/02 R zur Berechnung der Schwerstbeschädigtenzulage ohne Absenkung nach § 84a BVG entschieden habe, so sei auch vorliegend die Alterserhöhung der Grundrente für Schwerbeschädigte ab 1. Januar 1999 in die Angleichung auf das Niveau in den alten Bundesländern einzubeziehen.
  • LSG Bremen, 05.10.1989 - L 3 V 20/88
    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 V 6/04 R
    Wenngleich Rechtsprechung und Literatur in der Folgezeit beim Alterserhöhungsbetrag den Ausgleich der altersbedingten Mehraufwendungen im Vordergrund gesehen haben (vgl BSG, Urteil vom 9. Juli 1968, SozR Nr. 32 zu § 30 BVG; LSG Bremen, Urteil vom 5. Oktober 1989 - L 3 V 20/88 - Förster, VersorgB 1981, 18; Rohr/Strässer, Bundesversorgungsrecht mit Verfahrensrecht, BVG § 31-K 3; Förster in Wilke, Soziales Entschädigungsrecht, 7. Aufl, § 31 BVG RdNr 9), erschöpft sich darin nicht seine Bedeutung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht