Rechtsprechung
BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 3/91 |
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- Wolters Kluwer
Behinderter - Umschulung - Teilweise Einsatzfähigkeit
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Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Berufliche Rehabilitation - Umschulung - geeignete Maßnahme der Berufshilfe
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 02.11.1990 - S 7 Ar 178/89
- LSG Rheinland-Pfalz, 08.03.1991 - L 6 Ar 154/90
- BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 3/91
Wird zitiert von ... (36)
- BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung …
Primär sei zu rügen, daß das LSG die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mißachte (Hinweis auf BSG Urteil vom 26. August 1992 - 9b RAr 3/91 -).Was dies hinsichtlich der Beurteilung der Geeignetheit einer Umschulung bei einer Hautkrankheit (Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKVO) bedeutet, hat der 9b-Senat des BSG in seinem Urteil vom 26. August 1992 - 9b RAr 3/91 - (= SozR 3-2200 § 556 Nr. 2) aufgezeigt.
Dies könnte nur dann hingenommen werden, wenn überhaupt kein Berufsfeld vorhanden wäre, auf dem die Versicherte ohne Risiko tätig werden könnte; in einem solchen Fall könnte auch eine zu einer Tätigkeit mit möglichst geringem Risiko befähigende Rehabilitationsmaßnahme noch das Merkmal der Geeignetheit erfüllen (vgl BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2).
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - L 10 R 349/22
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - …
Einer Reduktion dieses umfassenden Ziels auf einen Teilbereich beruflicher Beschäftigungsmöglichkeiten braucht der Rehabilitationsträger nur zuzustimmen, wenn die Einschränkung für übrige in Betracht kommenden Berufe in etwa gleich schwerwiegend ist (vgl. zu allem nur BSG 26.08.1992, 9b RAr 3/91, in juris, Rn. 12 ff. m.w.N.;… 28.09.1999, B 2 U 36/98 R, in juris, Rn. 21 f.;… 18.05.2000, B 11 AL 107/99 R, a.a.O. Rn. 15 f.;… Kater in BeckOGK, SGB VI, § 16 Rn. 18, 55, Stand 15.08.2023;… Karmanski in Brand, a.a.O. Rn. 23 m.w.N.). - LSG Bayern, 24.06.1998 - L 17 U 412/96
Zur Geeignetheit einer Fortbildungsmaßnahme
Es handle sich im vorliegenden Einzelfall nicht um eine "Umschulung", sondern um eine "Fortbildung", weshalb das Urteil des BSG vom 26.08.1992, 9b RAr 3/91, nicht herangezogen werden könne.Die Rehabilitationsmaßnahme soll es dem Versicherten also ermöglichen, in einem Berufsspektrum tätig zu werden, in dem gefährdende Tätigkeiten möglichst vollständig und auf Dauer zu vermeiden sind (BSG, Urteil vom 26.08.1992, 9b RAr 3/91, SozR 3-2200 § 556 Nr. 2).
Zur Klärung der Frage, ob die vom BSG in der Entscheidung vom 26.08.1992 (a.a.O.) im Zusammenhang mit einer Umschulung entwickelten Grundsätze auch im Rahmen einer Fortbildung zum Tragen kommen können, läßt der Senat die Revision gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zu.
- LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - besondere Leistung …
Denn primäres Ziel der Maßnahmen nach § 117 Abs. 1 SGB III ist die Erlangung der vollen Erwerbsfähigkeit und dadurch die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben auf Dauer (§ 112 Abs. 1 SGB III, §§ 4 Abs. 1 Nr. 3, 10 Abs. 1 Satz 2, 33 Abs. 1 SGB IX; BSG 26.8.1992 - 9b RAr 3/91, SozR 3-2200 § 556 Nr. 2). - LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 1306/13 Das BSG, dem der Senat sich anschließt, misst der Eignung des behinderten Menschen eine besondere Bedeutung bei der Auswahl der Leistung bei (vgl BSG 26.08.1992, 9b RAr 3/91, SozR 3-2200 § 556 Nr. 2;… 28.09.1999, B 2 U 36/98 R, SozR 3-5670 § 3 Nr. 4; 18.05.2000, B 11 AL 107/99 R, DBlR 4613, AFG/ § 56).
Es muss ein Beruf angestrebt werden, in dem eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vollständig und auf Dauer vermieden wird (BSG 26.08.1992, 9b RAr 3/91, SozR 3-2200 § 556 Nr. 2).
Es handelt sich angesichts des Krankheitsbilds des Klägers nicht um einen Beruf, bei dem eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vollständig und auf Dauer vermieden wird (BSG 26.08.1992, 9b RAr 3/91, SozR 3-2200 § 556 Nr. 2).
- BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R
Berufliche Rehabilitation bei eingeschränkter Eignung
Eine andere Beurteilung der Förderungsfähigkeit kann sich nur dann ergeben, wenn für die Klägerin überhaupt kein Berufsfeld vorhanden wäre, auf dem sie ohne gesundheitliche Gefährdung tätig werden könnte; nur in einem derartigen Fall wäre eine Bildungsmaßnahme geeignet, die zu einem möglichst geringen gesundheitlichen Risiko bei der Ausübung der angestrebten Tätigkeit führt (BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2; Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 36/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen). - LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche …
Wie oben ausgeführt, steht eine Beschränkung der Tätigkeit auf den Teilbereich Kinesiologie einer Heilpraktikertätigkeit nicht entgegen (vgl. dazu BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2; BSG DGlR 4613, AFG/§ 56). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 29 AL 17/14
Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderfähigkeit einer …
Im Übrigen kann eine Reduktion auf einen Teilbereich beruflicher Beschäftigungsmöglichkeiten (für den Fall, dass ein solcher hier anzunehmen wäre) selbst dann in Betracht kommen, wenn auch für alle übrigen in Frage kommenden (Umschulungs)berufe diese Einschränkung in etwa gleich schwerwiegend ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 1992, 9b RAr 3/91, zitiert nach juris); ansonsten wäre eine Wiedereingliederung gänzlich ausgeschlossen. - SG Kassel, 14.06.2010 - S 3 AL 41/09
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - drohende Behinderung - psychische …
Bei der Auswahl ist insbesondere zu berücksichtigen, dass eine Förderung nur für solche Berufe erfolgt, in denen sich die Behinderung voraussichtlich nicht mehr auswirken wird (BSG vom 26. August 1992, 9b RAr 3/91, SozR 3-2200 § 556 Nr. 2). - LSG Bayern, 28.04.2005 - L 9 AL 349/03
Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für die Ausbildung zur …
Der Behinderte könne nicht verlangen, in einen Beruf umgeschult zu werden, in dem er nur in einem Teil des Berufsfeldes einsatzfähig sei (BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2).Eine Reduktion dieses umfassenden Ziels auf einen Teilbereich genügt jedoch, wenn die Leistungseinschränkung für die übrigen in Betracht kommenden Berufe etwa gleich schwerwiegend ist (vgl. zum Ganzen BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2, Juris-Ausdruck S.2, zur Unfallversicherung; ähnlich BSG 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 Juris-Ausdruck S.3: Ausnahme, wenn überhaupt kein Berufsfeld vorhanden ist, auf dem die Behinderten ohne gesundheitliche Gefährdung tätig werden können).
- LSG Hessen, 27.08.1999 - L 10 AL 824/96
Berufliche Rehabilitation - Umschulung - Eignung für den Beruf des Heilpädagogen
- BSG, 04.05.1999 - B 2 U 89/98 B
Fehlerhaftigkeit einer Klageänderung kein Verfahrensmangel
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 R 105/23
Auswahlermessen; Berufliche Rehabilitation; Kostenerstattung; Teilhabeleistung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2012 - L 12 AS 597/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Bayern, 30.11.2004 - L 8 AL 54/02
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2018 - L 2 R 295/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2000 - L 17 U 102/99
Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Umschulungsmaßnahme; …
- LSG Bayern, 19.12.2001 - L 18 U 342/99
Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - …
- SG Münster, 09.03.1999 - S 5 U 144/97
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 126/08
- SG Fulda, 15.10.2019 - S 3 R 85/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2013 - L 2 R 473/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 607/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2016 - L 2 R 298/16
- SG Oldenburg, 04.05.2011 - S 81 R 472/10
§ 33 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX ist eine Rechtsgrundverweisung über das Vorliegen der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2016 - L 2 R 475/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 405/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2002 - L 7 B 133/02
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2019 - L 2 R 319/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2009 - L 2 R 446/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2020 - L 2 R 205/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2019 - L 2 R 276/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2019 - L 2/12 R 205/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2018 - S 20 AL 114/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2008 - L 2 R 496/08
- SG Oldenburg, 02.08.2006 - S 5 R 135/05