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   BSG, 05.08.1987 - 9b RU 28/86   

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https://dejure.org/1987,4345
BSG, 05.08.1987 - 9b RU 28/86 (https://dejure.org/1987,4345)
BSG, Entscheidung vom 05.08.1987 - 9b RU 28/86 (https://dejure.org/1987,4345)
BSG, Entscheidung vom 05. August 1987 - 9b RU 28/86 (https://dejure.org/1987,4345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallrisiko - Weg zur Arbeit - Gaststätte als Ausgangspunkt

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 71
  • BB 1987, 2099
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

    Auszug aus BSG, 05.08.1987 - 9b RU 28/86
    Wohl verliert ein Weg "von" dem Ort der Tätigkeit (Rückweg) seinen Charakter als nach 5 550 Abs. 1 RVO geschützter Weg grundsätzlich, wenn er zwei Stunden unterbrochen wird (BSGE 55, 141, 143).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Der für Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr zuständige 9b-Senat des BSG hat indes sogar einen Aufenthalt von wohl nur knapp über einer halben Stunde als erheblich bewertet (Urteil vom 5. August 1987 - 9b RU 28/86 - = USK 87115); dem ist der Senat jedoch nicht gefolgt (kritisch in SozR 3-2200 § 550 Nr. 2, ablehnend im Urteil vom 17. Februar 1998 - B 2 U 1 /97 R -).
  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 2 U 180/13

    Versicherungsschutz für Wegeunfall, Unterbrechung des Arbeitswegs für Arztbesuch

    Denn zuvor waren in der Rechtsprechung je nach den Umständen des Einzelfalls ein Aufenthalt an dem anderen Ort von etwa ein bis zwei Stunden, aber teilweise auch von nur knapp einer halben Stunde (so BSG Urteil vom 05.08.1987 - 9b RU 28/86 - veröffentlicht bei Juris; kritisch bereits BSG Urteil vom 17.02.1998 - B 2 U 1/97 R - Juris RdNr. 16) als erheblich angesehen worden, während demgegenüber für das endgültige Entfallen von Versicherungsschutz nach längerer Unterbrechung auf Wegen von dem Ort der Tätigkeit aus Gründen der Rechtssicherheit eine feste Zwei-Stunden-Grenze bestand, mit der Folge erheblicher Abgrenzungsprobleme und drohender Wertungswidersprüche (vgl. zu den Einzelheiten mit weiteren Nachweisen BSG Urteil vom 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R - Juris RdNr. 15 ff.).
  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 1/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Unterbrechung - Zeitdauer

    In dem Urteil des BSG vom 5. August 1987 - 9b RU 28/86 - sei ein Aufenthalt von einer halben Stunde als rechtserheblich angesehen worden.

    Der für Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr zuständige 9b-Senat des BSG hat zwar einen Aufenthalt von nur knapp über einer halben Stunde (Urteil vom 5. August 1987 - 9b RU 28/86 - = USK 87115) als erheblich angenommen.

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem weiteren Wege zum Ort der Tätigkeit nach einer

    Der für Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr zuständige 9b-Senat des BSG hat, worauf das LSG hinweist, sogar einen Aufenthalt von wohl nur knapp über einer halben Stunde als erheblich angenommen (s. Urteil vom 5. August 1987 - 9b RU 28/86).
  • LSG Hessen, 23.10.1996 - L 3 U 1226/94

    Wegeunfall - Abweg - dritter Ort - Aufenthaltsdauer - Erheblichkeit

    In der von der Klägerin angeführten Entscheidung vom 5. August 1987 (Az.: 9 b Ru 28/86 in BB 87, 2099) hat das BSG den Weg eines Versicherten von einer Gastwirtschaft, in der er sich vor Beginn der Nachtschicht zum Essen wohl nur knapp eine halbe Stunde aufgehalten hatte, als einen Weg von einem eigenständigen dritten Ort angesehen.
  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87

    Versicherungsschutz bei Wegeunfall - Abgrenzung - Arbeitsaufnahme - Vorhaben des

    Die Dauer des Aufenthaltes an dem anderen Ort muß jedoch so erheblich sein, daß der vorangegangene Weg eine selbständige Bedeutung erlangt und nicht nur der Weg von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit unterbrochen wird (BSG SozR NP 3", 5", 56 zu S 543 RVG aF; BSG Urteile vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - NJW 1983, 2286 - und vom 5. August 1987 - 9b RU 28/86 - Brackmann aaO Seite 485r I).
  • BSG, 30.03.1988 - 2 RU 45/87

    Versicherungsschutz - Abgrenzung - Dritter Ort - Wegeunfall

    - 9b RU 28/86 - und vom.
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 63/90

    Anspruch auf Verletztenrente aus Anlass eines Unfalls - Ansprüche aus der

    Damit ist aber nichts für die hier maßgebliche Frage gewonnen, wann und wo ein versicherungsrechtlich geschützter Weg zur Betriebsstätte beginnt, bereits mit Verlassen der Wohnung oder an einem zwischendurch aufgesuchten Ort einer privaten Verrichtung (BSG Urteil vom 5. August 1987 - 9b RU 28/86 - HV-Info 1987, S 1660).
  • BSG, 11.09.1991 - 9a BV 30/91

    Familienheimfahrt eines Soldaten - Unfallversicherungsschutz - Soldatenversorgung

    Die Nichtzulassungsbeschwerde wird auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützt: Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 27. August 1987 - 2 RU 70/85 - und vom 5. August 1987 - 9b RU 28/86 - werde auch der Weg von einem anderen Ort als dem der Familienwohnung dann versicherungsrechtlich geschützt, wenn dieser Weg jedenfalls erheblich näher und im allgemeinen nicht gefährlicher als der Weg von oder zu der Familienwohnung sei.
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