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   BSG, 16.05.1984 - 9b RU 6/83   

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https://dejure.org/1984,2729
BSG, 16.05.1984 - 9b RU 6/83 (https://dejure.org/1984,2729)
BSG, Entscheidung vom 16.05.1984 - 9b RU 6/83 (https://dejure.org/1984,2729)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 1984 - 9b RU 6/83 (https://dejure.org/1984,2729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausflug von Arbeitskollegen - Zurechnung - Nichtteilnahme eines Großteils der Belegschaft - Gefährliche Bootsfahrt

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 283
  • NZA 1984, 269
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 6/83
    Danach muß das Zusammensein dazu bestimmt sein, die Verbundenheit von Betriebsleitung und Belegschaft zu fördern (Gemeinschaftszweck); außerdem muß die Leitung entweder selbst die Zusammenkunft veranstalten oder sie billigen und zugleich fördern; schließlich muß vorgesehen sein, daß alle Belegschaftsangehörigen daran teilnehmen (ständige Rechtsprechung auch nach der nationalsozialistischen Zeit: BSGE 1, 179, 182 f; SozR 2200 5 SMS Nr. 30; 5 550 Nr. 19).
  • BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 6/83
    Eine gemeinsame Reise einiger Belegschaftsmitglieder wird nicht dadurch zu einem Betriebsausflug umgestaltet, daß deren Unternehmer sie finanziert (BSGE 9, 222, 225 ff; SozR Nr. 18 zu 5 5"8 RVO; 2200 5 5ß8 Nrn 21 und 30; OLG Wien, SSV VIII " 313)-.
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dies ist gerade auch dann der Fall, wenn die Veranstaltung mit Gefahren verbunden ist, die erwarten lassen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Belegschaft von einer Teilnahme Abstand nehmen wird (vgl BSG vom 16. Mai 1984 - 9b RU 6/83 - BSGE 56, 283, 284 = SozR 2200 § 548 Nr. 65 S 181).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 38.86

    Beamtenversorgung - Betriebsfeier - Dienstliche Veranstaltung - Blutalkohol -

    Unter diesen Umständen kann die materielle Dienstbezogenheit in der beabsichtigten Pflege der Verbundenheit der Dienststellenangehörigen gesehen und auch die formelle Einbeziehung in die dienstliche Sphäre durch den Leiter der Dienststelle bejaht werden (vgl. auch - für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung - die Urteile des Bundessozialgerichts vom 22. August 1955 - 2 RU 49/54 <BSGE 1, 179>; vom 26. Juni 1958 - 2 RU 281/55 - <BSGE 7, 249>; vom 16. Mai 1984 - 9 b RU 6/83 - <BSGE 56, 283 [BSG 16.05.1984 - 9b RU 6/83]>).
  • LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 69/14

    Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert

    Dies ist gerade auch dann der Fall, wenn die Veranstaltung mit Gefahren verbunden ist, die erwarten lassen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Belegschaft von einer Teilnahme Abstand nehmen wird (BSG vom 16. Mai 1984 - 9b RU 6/83).
  • SG Detmold, 19.03.2015 - S 1 U 99/14

    Sozialversicherungsrechtliche Einstufung eines Unfalls nach dem Ende eines

    Entgegen der Auffassung der Beklagten stand die Teilnahme an der Veranstaltung grundsätzlich auch allen Beschäftigten des Unternehmens offen, insbesondere war dem Arbeitgeber hier erklärtermaßen an einer auch objektiv möglichen Teilnahme der gesamten Belegschaft gelegen und die Veranstaltung war von ihrem Programm her geeignet, die Gesamtheit der Belegschaft und nicht nur einen begrenzten Teil anzusprechen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 16.05.1984 - 9b RU 6/83 - BSG Urteile vom 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R sowie vom 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R -).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 24/95

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Der Betriebsausflug war mithin der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 56, 283, 284).
  • SG Dortmund, 31.10.2019 - S 17 U 27/18

    Teilnahme am Fußballturnier führt zu keinem Versicherungsschutz in der

    Dies ist gerade auch dann der Fall, wenn die Veranstaltung mit Tätigkeiten oder Gefahren verbunden ist, die erwarten lassen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Belegschaft von einer Teilnahme Abstand nehmen wird (hinsichtlich einer gefährlichen Tätigkeit vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 1984, Az. 9b RU 6/83 = NZA 1984, 269, 270).
  • LSG Hessen, 15.06.2011 - L 6 U 248/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dies ist gerade auch dann der Fall, wenn die Veranstaltung mit Gefahren verbunden ist, die erwarten lassen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Belegschaft von einer Teilnahme Abstand nehmen wird (BSG, Urteil vom 16. Mai 1984, Az.: 9b RU 6/83).
  • VG München, 10.07.2014 - M 12 K 14.1393

    Essen bei Weihnachtsfeier als dienstlicher Vorgang; Zweck von

    Schließlich muss, um eine dienstunfallrechtlich geschützte Gemeinschaftsveranstaltung annehmen zu können, das Vorhaben in seiner Ausgestaltung von vornherein so geplant sein, dass voraussichtlich alle zu beteiligenden Angehörigen der Dienststelle oder eines abgegrenzten Teils hiervon mitmachen können, d.h. dass ihnen dies zumutbar ist und dass der zuständige Dienstvorgesetzte zustimmen kann (vgl. insoweit - für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung - BSG, U.v. 16.5.1984, 9b RU 6/83, BSGE 56, 283ff.).
  • LSG Hessen, 24.02.2011 - L 6 U 167/08
    Dies ist gerade auch dann der Fall, wenn die Veranstaltung mit Gefahren verbunden ist, die erwarten lassen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Belegschaft von einer Teilnahme Abstand nehmen wird (BSG, Urteil vom 16. Mai 1984, Az.: 9b RU 6/83).
  • LSG Bayern, 10.10.2001 - L 17 U 377/00

    Streit um Anspruch eines Finanzbeamten auf Verletztenrente nach Unfall während

    Unstreitig stand die Teilnahme des Klägers an dem Fußballspiel unter Amtsangehörigen im Rahmen eines Betriebsausfluges unter Versicherungsschutz (BSGE 56, 283; BSG SozR 3-220 § 548 Nr. 2).
  • SG Frankfurt/Main, 14.09.2017 - S 8 U 116/15
  • LSG Hamburg, 22.05.2007 - L 3 U 46/05

    Anerkennung eines Ereignisses während einer Dienstfahrt als Arbeitsunfall

  • VG Göttingen, 01.06.2005 - 3 A 190/03

    Dienstbezogenheit; Dienstunfall; Gemeinschaftsveranstaltung; Gemeinschaftszweck;

  • LSG Bayern, 06.03.2002 - L 18 U 191/01

    Anerkennung und Entschädigung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Sturz bei

  • SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei einem im Rahmen einer Mountainbike-Tour

  • BSG, 28.03.1985 - 2 RU 47/83
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