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   OVG Sachsen, 25.09.2007 - A 1 B 161/07   

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OVG Sachsen, 25.09.2007 - A 1 B 161/07 (https://dejure.org/2007,20407)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2007 - A 1 B 161/07 (https://dejure.org/2007,20407)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2007 - A 1 B 161/07 (https://dejure.org/2007,20407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen eines verwaltungsgerichtlich anhängigen Asylverfahrens

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter Schaden, bewaffneter Konflikt, Kabul, Sicherheitslage, Versorgungslage, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 7; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 15 c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 452/06

    Abschiebungsschutz für Asylbewerberin aus Afghanistan; geschlechtsspezifische

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2007 - A 1 B 161/07
    Nicht erfasst werden von dieser Bestimmung die aus solchen Konflikten allgemein für die Bevölkerung resultierenden mittelbaren Folgen, wie etwa eine schlechte Sicherheits- und Versorgungslage (HessVGH, Beschl. v. 26.6.2007, 8 UZ 452/06.A, RdNr. 48 bei juris; OVG NW, Beschl. v. 21.3.2007, 20 A 5164/04.A, RdNr. 25 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 20 A 5164/04

    Afghanistan, Anerkennungsrichtlinie, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2007 - A 1 B 161/07
    Nicht erfasst werden von dieser Bestimmung die aus solchen Konflikten allgemein für die Bevölkerung resultierenden mittelbaren Folgen, wie etwa eine schlechte Sicherheits- und Versorgungslage (HessVGH, Beschl. v. 26.6.2007, 8 UZ 452/06.A, RdNr. 48 bei juris; OVG NW, Beschl. v. 21.3.2007, 20 A 5164/04.A, RdNr. 25 bei juris).
  • BVerwG, 15.05.2007 - 1 B 217.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2007 - A 1 B 161/07
    Der Erwägungsgrund 26 vor Art. 1 der Richtlinie 2004/83/EU führt nicht zur Berücksichtigung von allgemeinen Gefahren, vielmehr verdeutlicht er, dass im Rahmen von Art. 15 c der Richtlinie 2004/83/EU eine individuelle Bedrohung vorausgesetzt wird (BVerwG, Beschl. v. 15.5.2007, 1 B 217.06, Asylmagazin 9/2007, S. 21).
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