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   OVG Sachsen, 31.08.2004 - A 1 B 4411/98   

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https://dejure.org/2004,28994
OVG Sachsen, 31.08.2004 - A 1 B 4411/98 (https://dejure.org/2004,28994)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.08.2004 - A 1 B 4411/98 (https://dejure.org/2004,28994)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. August 2004 - A 1 B 4411/98 (https://dejure.org/2004,28994)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bückeburg, 17.02.1993 - 4 T 87/92
    Auszug aus OVG Sachsen, 31.08.2004 - A 1 B 4411/98
    Es spricht deshalb nach der gesetzlichen Regelung nichts dafür, diese Tätigkeit dann als entschädigungspflichtig anzusehen, wenn sie nicht von einer Hilfskraft, sondern von dem Sachverständigen selbst ausgeführt wird (ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.7.1981, JurBüro 1982, 1704; LG Bückeburg, Beschl. v. 17.2.1993, JurBüro 1993, 561; Bleutge, aaO, § 3 RdNr. 18c; Meyer/Höver, ZSEG, 18. Aufl., § 3 RdNr. 44.6; aA Hartmann, aaO, § 3 RdNr. 10).
  • KG, 19.10.2000 - 5 Ws 521/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 31.08.2004 - A 1 B 4411/98
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die - gerichtlich überprüfbaren - Angaben des Sachverständigen richtig und angemessen sind (vgl. zu allem nur KG Berlin, Beschl. v. 19.10.2000 - 1 AR 832/00 u.a.- zit. nach juris, m.w.N.).
  • VG Dresden, 01.02.2005 - A 7 K 31131/03

    Afghanistan, Tadschiken, Flüchtlingsfrauen, Lehrer, Alleinstehende Frauen,

    Zur Situation allein stehender Frauen zeigt die aktuelle Auskunftslage im Übrigen folgendes Bild: Das Deutsche Orient-Institut kommt in seinem Gutachten vom 23.9.2004 an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zum dortigen Az. A 1 B 4411/98 zu dem Ergebnis, dass alleinstehende Frauen, zumal junge Frauen, in Afghanistan nicht einfach ohne "männlichen Begleitschutz" leben könnten.

    Im Gutachten vom 24.7.2004 an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zum dortigen Az. 1 B 4411/98 führt Dr. Mustafa Danesh hierzu aus, dass eine allein stehende Frau von der afghanischen Männergesellschaft als Bedrohung empfunden und nicht toleriert werde.

  • OVG Sachsen, 31.08.2004 - 1 B 4411/98

    Sachverständiger, Entschädigung, erforderlicher Zeitaufwand, Reinschrift

    Az.: A 1 B 4411/98.
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