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   OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06   

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OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06 (https://dejure.org/2006,4196)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.08.2006 - A 1 B 58/06 (https://dejure.org/2006,4196)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. August 2006 - A 1 B 58/06 (https://dejure.org/2006,4196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60 Abs. 7

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen in sein Heimatland; Bewertung der allgemeinen Gefahrenlage im Irak; Bewertung der allgemeinen Lebensbedingungen im Irak; Anforderungen an das Vorliegen einer extremen Gefährdungssituation bei einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Kabul, Situation bei Rückkehr, Sicherheitslage, Versorgungslage, Wohnraum, alleinstehende Personen, soziale Bindungen, RANA-Programm, IOM

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 85
 
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Wird zitiert von ... (173)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00

    Asyl, Sri Lanka

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06
    Entscheidend ist allein, ob für ihn eine konkrete, individuelle Gefahr für die in der Vorschrift genannten Rechtsgüter besteht und dass sie ihm landesweit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (so zu der gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG: BVerwG, Urt. v. 29.3.1996, DVBl. 1996, 1257; SächsOVG, Urt. v. 3.7.2003 - A 1 B 115/00 -, UA S. 28).

    Eine solche Gefahrenlage setzt voraus, dass die Angehörigen der Bevölkerungsgruppe in dem Zielstaat der konkreten Gefahr ausgesetzt sind, umgebracht zu werden oder schlechthin keine Existenzgrundlage zu finden (vgl. wiederum zur Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 6 AuslG: BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99, 324 [328]; Urt. v. 29.3.1996, aaO; SächsOVG, Urt. v. 3.7.2003, aaO), sie bei einer Rückkehr also gewissermaßen sehenden Auges "in den Tod geschickt" oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würden.

  • OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 154/02

    Afghanistan, Hindus, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06
    Ausgehend davon lässt sich für den Raum Kabul, der über die landesweit beste Versorgung verfügt, an sich kein Versorgungsmangel feststellen, der eine entsprechende Anwendung von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auf die Bevölkerungsgruppe der Rückkehrer rechtfertigt (so auch OVG NW, Urt. v. 20.3.2003, aaO, UA S. 28; OVG Hamburg, Urt. v. 22.11.2002 - 1 Bf 154/02. A -, UA S. 11; vgl. auch Schweizerische Asylrekurskommission, Urt. v. 1.7.2003, Beilage zur NVwZ 2003, S. 81 [83])." .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - 20 A 5161/04

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06
    Es steht hiernach nicht zu erwarten, dass für den Kläger mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit die Gefahr besteht, im Fall seiner Rückkehr alsbald Opfer eines lebensbedrohlichen Überfalls zu werden (s.a. OVG Münster, Urt. v. 5.4.2006 - 20 A 5161/04 -, UA S. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 9.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; DVPA;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06
    Insoweit weist das OVG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 5.5.2006 - OVG 12 B 9.05 -, UA S. 13) zutreffend darauf hin, dass Dr. Danesch angegeben hat, dass er sich selbst frei in Kabul habe bewegen können, da er die Landessprache beherrsche, die dortige Mentalität kenne und als Iraner weniger gefährdet sei als etwa ein Westeuropäer.
  • StGH Bremen, 15.01.2002 - St 1/01

    Die Gewährleistung der parlamentarischen Verantwortung und Kontrolle bei der

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06
    Ausgehend davon lässt sich für den Raum Kabul, der über die landesweit beste Versorgung verfügt, an sich kein Versorgungsmangel feststellen, der eine entsprechende Anwendung von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auf die Bevölkerungsgruppe der Rückkehrer rechtfertigt (so auch OVG NW, Urt. v. 20.3.2003, aaO, UA S. 28; OVG Hamburg, Urt. v. 22.11.2002 - 1 Bf 154/02. A -, UA S. 11; vgl. auch Schweizerische Asylrekurskommission, Urt. v. 1.7.2003, Beilage zur NVwZ 2003, S. 81 [83])." .
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06
    Die Annahme einer extremen Gefahrenlage scheidet aus, wenn gleichwertiger Schutz nicht anderweitig durch eine Einzelfallregelung oder einen allgemeinen Erlass gewährleistet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2001, NVwZ 2001, 1420 = BVerwGE 114, 379).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06
    Eine solche Gefahrenlage setzt voraus, dass die Angehörigen der Bevölkerungsgruppe in dem Zielstaat der konkreten Gefahr ausgesetzt sind, umgebracht zu werden oder schlechthin keine Existenzgrundlage zu finden (vgl. wiederum zur Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 6 AuslG: BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99, 324 [328]; Urt. v. 29.3.1996, aaO; SächsOVG, Urt. v. 3.7.2003, aaO), sie bei einer Rückkehr also gewissermaßen sehenden Auges "in den Tod geschickt" oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würden.
  • OVG Sachsen, 23.10.2003 - A 1 B 114/00

    Afghanistan, DVPA, Mitglieder, Konversion, Apostasie, Christen, Situation bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06
    Zur allgemeinen Versorgungslage, namentlich in der Hauptstadt Kabul, hat der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 23.10.2003 - A 1 B 114/00 - (AuAS 2004, 96 - nur Ls) Stellung genommen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 6 A 10749/07

    Keine extreme Gefahrlage bei Rückkehr eines allein stehenden, arbeitsfähigen,

    Soweit die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (20 A 5164/04.A, juris), des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (A 1 B 58/06, AuAS 2007, 5, juris), des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (12 B 9.05, juris) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (8 UE 1913/06.A, juris) eine extreme Gefahr für junge, alleinstehende, arbeitsfähige, männliche Rückkehrer in Kabul verneinen, beruhen sie weder auf dem vom Senat eingeholten Gutachten Dr. Bernt Glatzers noch auf der Vernehmung der Sachverständigen Dr. med.

    Diese schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen reichen aus, um eine zwangsweise Rückkehr als unzumutbar erscheinen zu lassen, auch wenn sehr viele Afghanen in der beschriebenen Weise unterhalb des Existenzminimums "dahinvegetieren" und keine Berichte über eine Hungersnot in Kabul vorliegen, wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht (A 1 B 58/06, AuAS 2007, 5, juris) bemerkt.

    Im Übrigen beruhen die Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (A 1 B 58/06, AuAS 2007, 5, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (20 A 5164/04.A, juris) wesentlich auf den wegen des inzwischen ausgelaufenen RANA-Programms nicht mehr aktuellen Bekundungen des Herrn D... .

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 610/08

    Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen wegen extremer

    Diese schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen reichen aus, um eine zwangsweise Rückkehr als unzumutbar erscheinen zu lassen, auch wenn sehr viele Afghanen in der beschriebenen Weise unterhalb des Existenzminimums "dahinvegetieren" und keine Berichte über eine Hungersnot in Kabul vorliegen, wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht (A 1 B 58/06, AuAS 2007, 5, juris) bemerkt.

    Im Übrigen beruhen die Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (A 1 B 58/06, AuAS 2007, 5, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (20 A 5164/04.A, juris) wesentlich auf den wegen des inzwischen ausgelaufenen RANA-Programms nicht mehr aktuellen Bekundungen des Herrn D.

  • VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12

    Keine Abschiebungsverbote bei alleinstehenden afghanischen Männern

    A. -, juris Rdnr. 25; Sächs. OVG, Urteil vom 23. August 2006 - A 1 B 58/06 -, AuAS 2007, 5, juris Rdnr. 23).
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