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OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.1999 - A 1 S 89/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2004 - 3 M 269/03
Elternbeiträge, Benutzungsgebühren, Rechtsschutz, vorläufiger, Nacherhebung, …
Trifft dies nämlich zu, bedarf es, wenn in dem durch das Gesetz vorgegebenen Sinne entschieden wird, keiner Abwägung des Für und Wider und entfällt damit zugleich auch eine entsprechende Begründungspflicht der Behörde (BVerwG, Urteil vom 05.07.1985 - 8 C 22.83 -, Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 [S. 6] sowie - zu § 45 SGB X - Urteil vom 25.09.1992 - 8 C 71.90 -, NJW 1993, 747; ebenso - zu § 48 VwVfG - BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 ff.; OVG LSA, Urteil vom 02.12.1999 - A 1 S 89/99 -).Danach läge ein rechtsfehlerhafter Ermessensgebrauch nur dann vor, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falles bekannt oder erkennbar geworden wären, die eine andere Entscheidung möglich erschienen ließen, sie gleichwohl aber eine entsprechende Abwägung nicht vorgenommen hätte (BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55; OVG LSA, Urteil vom 02.12.1999 - A 1 S 89/99 -).
- VG Göttingen, 06.09.2016 - 2 A 143/15
Vorzeitiger Maßnahmebeginn; Richtlinie Investition Kinderbetreuung; Subvention; …
Die Regelung in Abschnitt A 1.3 der VV zu § 44 LHO hat das Ziel, die Bewilligungsbehörde bei der Vergabe von Haushaltsmitteln von einer Beeinflussung freizuhalten, die dadurch geschieht, dass der Antragsteller durch den Beginn der Verwirklichung seines Vorhabens bereits nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen hat (vergleiche OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.09.1981 - 8 A 31/80 -, DVBl. 1982, Seite 219; OVG Magdeburg, Urteil vom 02.12.1999 - A 1 S 89/99-, zitiert nach juris; VG Göttingen, Urteil vom 28.12.1993 - 4 A 4448/93 -, Vnb). - VG Magdeburg, 28.02.2018 - 3 A 192/16
Ermessensfehlerhafter Teilwiderruf von Subventionen zur Bergbausanierung
Diese Erwägungen entsprechen zwar bei einem Widerruf von Subventionen den Grundsätzen des sog. intendierten Ermessens, wonach mit Rücksicht auf die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung (vgl. § 7 LHO) das Ermessen in der Regel nur durch die Aufhebung des Zuwendungsbescheides fehlerfrei ausgeübt werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.1997, BayVBl. 1998, 27; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2.12.1999 - A 1 S 89/99 -, zit. nach juris).
- VG Magdeburg, 19.12.2017 - 3 A 187/16
Einzelfall des Widerrufs landwirtschaftlicher Subventionen; Umdeutung eines …
Diese Erwägungen entsprechen auch bei einem Widerruf von Subventionen den Grundsätzen des sog. intendierten Ermessens, wonach mit Rücksicht auf die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung (vgl. § 7 LHO) das Ermessen in der Regel nur durch die Aufhebung des Zuwendungsbescheides fehlerfrei ausgeübt werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.1997, BayVBl. 1998, 27; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2.12.1999 - A 1 S 89/99 -). - VG Potsdam, 26.02.2013 - 3 K 1414/10
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien
Bereits die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Allgemeinen (§ 7 LHO) sprechen gegen das Interesse des Begünstigten, den Zuschuss (auch nur teilweise) behalten zu dürfen (vgl. für den Fall der vollständigen Rücknahme bei vorzeitigem Maßnahmebeginn auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 1999 - A 1 S 89/99 - Rdnr. 32 zitiert nach Juris.). - VG Magdeburg, 13.07.2017 - 3 A 177/16
Rückforderung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarumweltprogrammes "Markt- und …
Diese Erwägungen entsprechen den Grundsätzen des sog. intendierten Ermessens, wonach mit Rücksicht auf die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung (vgl. § 7 LHO) das Ermessen in der Regel nur durch die Entscheidung für die Aufhebung des Zuwendungsbescheides fehlerfrei ausgeübt werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 1999 - A 1 S 89/99 -, juris). - VG Magdeburg, 25.07.2018 - 3 A 79/17
Anhörung bei Widerrufs einer Zuwendung; Rechtscharakter von …
Diese Erwägungen entsprechen den Grundsätzen des sog. intendierten Ermessens, wonach mit Rücksicht auf die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung (vgl. § 7 LHO) das Ermessen in der Regel nur durch die Entscheidung für die Aufhebung des Zuwendungsbescheides fehlerfrei ausgeübt werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2.12.1999 - A 1 S 89/99 -, juris).