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VG Dresden, 03.11.2005 - A 12 K 30061/05 |
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Verfahrensgang
- VG Dresden, 03.11.2005 - A 12 K 30061/05
- OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06
- BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06
Afghanistan; Abschiebung; Gefahrenlage; Afghanistan; Abschiebungsschutz
Mit Urteil vom 3.11.2005 - A 12 K 30061/05 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen, soweit sie nicht hinsichtlich § 60 Abs. 1 AufenthG zurückgenommen wurde.die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. November 2005 - A 12 K 30061/05 - und Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 28. Februar 2005 zu der Feststellung zu verpflichten, dass in der Person des Klägers ein Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 AufenthG hinsichtlich Afghanistans vorliegt.
Dem Senat liegen eine Akte des Bundesamts, die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Dresden im Verfahren A 12 K 30061/05 (ein Band) und die Gerichtsakten des Oberverwaltungsgerichts (A 1 B 835/05 und A 1 B 58/06, jeweils ein Band) vor.
- VG Dresden, 01.02.2013 - A 7 K 1663/11 Die Klage hiergegen, die sich nach Zurücknahme des Begehrens nach § 60 Abs. 1 AufenthG nur noch auf die Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG richtete, wies das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom 03.11.2005 (A 12 K 30061/05) aufgrund mündlicher Verhandlung vom 28.10.2005 ab.