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   VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00   

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https://dejure.org/2002,1633
VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00 (https://dejure.org/2002,1633)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 (https://dejure.org/2002,1633)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - A 12 S 196/00 (https://dejure.org/2002,1633)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inländische Fluchtalternative für Kurden; Wirtschaftliche Voraussetzungen mit Blick auf die aktuelle Wirtschaftslage in der Türkei; Entfallen einer inländischen Fluchtalternative durch Entziehung aus dem Dorfschützeramt; In die Türkei zurückkehrende Asylbewerber ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53
    Türkei, Kurden, Dorfschützer, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit, Gruppenverfolgung, Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum, Situation bei Rückkehr, Grenzkontrollen, Öcalan

  • Judicialis

    GG Art. 16a Abs. 1; ; AuslG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1
    Allgemeines materielles Asylrecht: Türkei, Kurden, Dorfschützer, Inländische Fluchtalternative, Wirtschaftslage, Datenbank, Fisleme, Rückkehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (43)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1998 - A 12 S 1006/97

    Türkei: Einschätzung der Gefahr von Sippenhaft; Auswirkung einer Asylanerkennung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00
    Dem wird durch Wegzug aller derjenigen, die sich nicht erkennbar gegen die PKK eingestellt zeigen, aus der Heimatregion genügt (vgl. dazu Senatsurteil vom 02.07.1998, a.a.O.).

    Damit wird der Entsiedlung, die das Ziel hat, der PKK die logistische Unterstützung zu entziehen, gedient (Senatsurteil vom 02.07.1998, a.a.O., m.w.N.; s.a. Kaya, 24.06.1995 an VG München, 14.12.1998 an VG Braunschweig und 22.12.2000 an VG Sigmaringen; Rumpf, 01.02.1998 an VG Berlin; Rat der EU - Delegation des Vereinigten Königreichs - an CIREA vom 30.08.2001).

    Demgegenüber ist der Senat weiterhin (vgl. Urteil vom 02.07.1998, a.a.O.) der Auffassung, dass die Ablehnung des Dorfschützeramtes von den Sicherheitskräften zwar als Illoyalität gegenüber dem Staat angesehen wird.

    Vielmehr soll - an militärtaktischen Überlegungen ausgerichtet - erreicht werden, dass der Betreffende eine eindeutige Position bezieht, sei es, dass er sich als Dorfschützer gegen die PKK stellt, oder zur PKK "in die Berge geht" und dadurch eindeutig bekämpft werden kann oder die Gegend verlässt, womit der PKK dort die Unterstützungsmöglichkeiten genommen sind (vgl. Senatsurteil vom 02.07.1998, a.a.O.).

    aa) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit nicht routinemäßig, d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts und einer Asylantragstellung (s. BVerfG, Beschluss vom 12.10.1994, NVwZ-Beilage 3/1995, 18, mit Hinweis auf Rechtsprechung des Senats) bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Misshandlungen oder Folter ausgesetzt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 -, 02.07.1998 - A 12 S 1006/97 - und - A 12 S 3031/96 - sowie vom 21.07.1998 - A 12 S 2806/96 -).

    Insoweit vermag der Senat einen hinreichenden Grund für die Annahme einer gesteigerten Verfolgungsgefahr nicht festzustellen (vgl. auch Senatsurteil vom 02.07.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1999 - A 12 S 1891/97

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; keine Rückkehrgefährdung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00
    Der Senat hat in seinen dem Prozessbevollmächtigten der Kläger mitgeteilten Urteilen vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 - und vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - sowie zuletzt im Urteil vom 27.07.2001 - A 12 S 228/99 - festgestellt, dass Kurden in der Türkei in keinem Landesteil bisher, derzeit und auf absehbare Zukunft allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt waren bzw. sind.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht kurdischen Volkszugehörigen in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (siehe die vorab mitgeteilten Senatsurteile, insbesondere die Urteile vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - und vom 13.09.2000 - A 12 S 2112/99 -, sowie zuletzt das Urteil vom 27.07.2001 - A 12 S 228/99 -).

    Auch wären sie dort vor anderen Nachteilen und Gefahren hinreichend sicher, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen und am Herkunftsort so nicht bestünden (siehe die vorab mitgeteilten Senatsurteile, insbesondere die Urteile vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - und vom 10.11.1999 - A 12 S 2013/97 - m.w.N.; umso weniger drohen derartige Nachteile und Gefahren mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, vgl. zu diesem Prognosemaßstab hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2000, a.a.O., RdNrn. 150 ff., 205 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts).

    Der Senat ist insoweit im Urteil vom 22.07.1999, a.a.O., vor dem Hintergrund des auf der ruinösen Wirtschaftslage im Südosten beruhenden anhaltenden Migrationsdrucks in Ost-West-Richtung davon ausgegangen, dass es für die zuwandernden Kurden - ebenso wie für alle anderen Zuwanderer - in der Westtürkei besonders schwierig ist, eine Wohnung zu bekommen, und auch der Aufbau einer Existenz unabhängig von Volkszugehörigkeit, Alter und Geschlecht nicht einfach ist.

    Daher könne nicht davon ausgegangen werden, dass Kurden aus der Südosttürkei nach einer Übersiedelung in die Westtürkei wirtschaftlichen Nachteilen ausgesetzt seien, die in ihrer Heimatregion so nicht bestünden (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 22.07.1999, a.a.O., m.w.N.).

    Der Senat hat schon im Urteil vom 22.07.1999, a.a.O., bemerkt, dass nicht anzunehmen sei, dass es in der internationalen Presse keine Resonanz fände, wenn Angehörige der nach Millionen zählenden kurdischstämmigen Bevölkerung in der Westtürkei (vgl. dazu auch Lagebericht vom 20.03.2002, S. 16) in größerer Zahl dort nicht ihr Existenzminimum sichern könnten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00
    Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der aktuellen Beurteilung durch die Oberverwaltungsgerichte und trägt nicht zuletzt dem gebotenen Interesse einer einheitlichen Würdigung desselben Lebenssachverhalts Rechnung (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss[!Duden1] vom 12.08.1997 - 11 BA 96.33496 - OVG Bremen, Urteil vom 17.03.1999 - OVG 2 BA 118/94 -, S. 58 ff.; Hamburgisches OVG, Urteil vom 03.06.1998 - Bf V 26/92 -, S. 39 ff., offen gelassen nach der Verhaftung von Öcalan im Urteil vom 01.09.1999 - 5 Bf 2/92.A -, S. 43; Hessischer VGH, Beschluss vom 14.12.2001 - 6 UE 3681/98.A -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.04.1999 - 3 L 3/95 -, S. 12 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteile vom 18.01.2000 - 11 L 3404/99 -, S. 13 ff., und vom 30.08.2000 - 11 L 1255/00 -, S. 18 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2000 - 8 A 1292/96.A -, RdNrn.

    Hieran hält der Senat auch in Ansehung der Fortführung der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil v. 25.01.2000 - 8 A 1292/96.A - Beschluss vom 30.01.2001 - 8 A 5803/00.A -) und der zwischenzeitlich eingegangenen Erkenntnismittel fest.

    Der Senat geht vielmehr davon aus, dass ein Kurde nur dann, wenn sich aus den bei der örtlichen Polizeibehörde vorhandenen Informationen Anhaltspunkte für einen fortbestehenden Separatismusverdacht ergeben, im Westen oder bei einer Rückkehr mit einer intensiveren Befragung, unter Umständen auch mit menschenrechtswidriger Behandlung rechnen muss (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2000, a.a.O., RdNr. 402).

    Nach alledem vermag der Senat dem OVG Nordrhein-Westfalen nicht zu folgen, das davon ausgeht (vgl. die Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 25.01.2000, a.a.O., RdNrn. 250 ff., und im Beschluss vom 30.01.2001, a.a.O. ), dass derjenige, der sich nicht lediglich im Kollektiv mit der auf dem Dorfplatz versammelten Dorfbevölkerung geweigert habe, das Dorfschützeramt zu übernehmen, sondern im Gefolge derartigen Kollektivverhaltens festgenommen worden sei und sich dann im Polizeigewahrsam erneut (oder auch erstmalig) geweigert habe, das Dorfschützeramt zu übernehmen, im Regelfall in einen PKK-Verdacht gerate und auch nach einer Umsiedlung in die Westtürkei vor Verfolgung nicht sicher sei.

    Auch wären sie dort vor anderen Nachteilen und Gefahren hinreichend sicher, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen und am Herkunftsort so nicht bestünden (siehe die vorab mitgeteilten Senatsurteile, insbesondere die Urteile vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - und vom 10.11.1999 - A 12 S 2013/97 - m.w.N.; umso weniger drohen derartige Nachteile und Gefahren mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, vgl. zu diesem Prognosemaßstab hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2000, a.a.O., RdNrn. 150 ff., 205 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - A 12 S 228/99

    Türkei: Verfolgungsgefahr wegen (herausgehobener) exilpolitischer Betätigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00
    In die Türkei zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit sind - sofern im Einzelfall keine Besonderheiten vorliegen - hinreichend sicher davor, bei Wiedereinreise asylrelevanter Verfolgung ausgesetzt zu sein (Bestätigung und Fortschreibung der Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 27.07.2001 - A 12 S 228/99 -).

    Der Senat hat in seinen dem Prozessbevollmächtigten der Kläger mitgeteilten Urteilen vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 - und vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - sowie zuletzt im Urteil vom 27.07.2001 - A 12 S 228/99 - festgestellt, dass Kurden in der Türkei in keinem Landesteil bisher, derzeit und auf absehbare Zukunft allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt waren bzw. sind.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht kurdischen Volkszugehörigen in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (siehe die vorab mitgeteilten Senatsurteile, insbesondere die Urteile vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - und vom 13.09.2000 - A 12 S 2112/99 -, sowie zuletzt das Urteil vom 27.07.2001 - A 12 S 228/99 -).

    Der andere hat mitgeteilt, unmittelbar nach Verlassen des Flughafengebäudes festgenommen, sechs Tage lang verhört und übel zugerichtet worden zu sein; die Recherchen haben allerdings eine Reihe von Zweifeln am Wahrheitsgehalt ergeben, u.a. dergestalt, dass er eine medizinische Untersuchung abgelehnt hat (s.a. Senatsurteil vom 27.07.2001 - A 12 S 228/99 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1999 - A 12 S 2013/97

    Türkei: keine generelle Rückkehrgefährdung wegen Asylbeantragung im Ausland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00
    Auch wären sie dort vor anderen Nachteilen und Gefahren hinreichend sicher, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen und am Herkunftsort so nicht bestünden (siehe die vorab mitgeteilten Senatsurteile, insbesondere die Urteile vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - und vom 10.11.1999 - A 12 S 2013/97 - m.w.N.; umso weniger drohen derartige Nachteile und Gefahren mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, vgl. zu diesem Prognosemaßstab hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2000, a.a.O., RdNrn. 150 ff., 205 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts).

    Übergriffe gegenüber Rückkehrern sind zwar bekannt geworden, beschränken sich indes angesichts der großen Zahl im Wege der Abschiebung und Zurückschiebung zurückkehrender türkischer Staatsangehöriger auf wenige Einzelfälle, die zudem überwiegend "Besonderheiten" im Sinne der Senatsrechtsprechung aufweisen (vgl. hierzu im Einzelnen das dem Prozessbevollmächtigten der Kläger mitgeteilte Senatsurteil vom 10.11.1999 - A 12 S 2013/97 -).

    Hinsichtlich der sich aus alledem ergebenden Folgerungen und der weiteren Bewertung der Zahlen, die fortgilt, kann insoweit auf das dem Prozessbevollmächtigten der Kläger mitgeteilte Senatsurteil vom 10.11.1999 - A 12 S 2013/97 - (UA S. 26 f.) verwiesen werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - A 12 S 1092/96

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden verneint; inländische Fluchtalternative

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00
    Der Senat hat in seinen dem Prozessbevollmächtigten der Kläger mitgeteilten Urteilen vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 - und vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - sowie zuletzt im Urteil vom 27.07.2001 - A 12 S 228/99 - festgestellt, dass Kurden in der Türkei in keinem Landesteil bisher, derzeit und auf absehbare Zukunft allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt waren bzw. sind.

    Hinzu kommt aber noch, dass den Sicherheitskräften durchaus bewusst ist, dass die Bevölkerung Südost-Anatoliens weitgehend PKK-Sympathien hat (vgl. Senatsurteil vom 02.04.1998, a.a.O.), was sich also nicht erst in einer Verweigerung des Dorfschützeramtes manifestieren muss.

    aa) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit nicht routinemäßig, d.h. ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts und einer Asylantragstellung (s. BVerfG, Beschluss vom 12.10.1994, NVwZ-Beilage 3/1995, 18, mit Hinweis auf Rechtsprechung des Senats) bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Misshandlungen oder Folter ausgesetzt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 -, 02.07.1998 - A 12 S 1006/97 - und - A 12 S 3031/96 - sowie vom 21.07.1998 - A 12 S 2806/96 -).

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00
    Der Kläger zu 1 hat keinen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Abs. 1 GG; alle Kläger haben keinen Anspruch auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG oder von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG (zum "Anwachsen" des Hilfsantrags hinsichtlich der Voraussetzungen des § 53 AuslG in der Berufungsinstanz vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1997, BVerwGE 104, 260).

    Es besteht nach den obigen Darlegungen keine konkrete Gefahr der Folter (§ 53 Abs. 1 AuslG), der unmenschlichen Behandlung (§ 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK; vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1997, InfAuslR 1997, 420) oder sonst eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit (§ 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG).

    Schließlich begegnet die vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß §§ 34 AsylVfG, 50 AuslG erlassene Abschiebungsandrohung im angegriffenen Bescheid keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1997, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 14.02.2001 - 9 R 4/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00
    Die danach gegebene inländische Fluchtalternative entfällt nicht allein deshalb, weil [!Duden2]sich ein Kurde dem Dorfschützeramt entzogen hat, indem er es abgelehnt hat, dieses Amt zu übernehmen oder es nach Bereitschaftserklärung nicht angetreten oder nach Übernahme wieder aufgegeben hat (vgl. Senatsurteile vom 02.12.1996 - A 12 S 3481/95 -, vom 02.07.1998 - A 12 S 3033/96 -, letzteres unter Abgrenzung zu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.06.1997 - 25 A 3632/95.A -, vom 22.11.1999 - A 12 S 1013/97 -, vom 23.03.2000 - A 12 S 2281/98 - und vom 13.07.2000 - A 12 S 1096/99 - vgl. auch OVG Saarland, Urteile vom 14.02.2001 - 9 R 4/99 - und vom 29.03.2000 - 9 R 3/99 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.04.1999 - A 1 S 155/97 - Sächsisches OVG, Urteil vom 27.02.1997 - A 4 S 434/96 - Hessischer VGH, Urteil vom 05.05.1977 -12 UE 500/96 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26.11.1998 - 11 L 3099/96 -)[!Duden3].

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die übergebene Waffe zurückgegeben worden ist (vgl. Kaya, 02.05.2001 an VG Bremen; s.a. OVG Saarland, Urteil vom 14.02.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - A 12 S 280/00

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden; Verfolgungsgefahr wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00
    Zu Personen, die aufgrund konkreter Anhaltspunkte verdächtigt werden, Unterstützer oder Angehörige für aus Sicht der türkischen Behörden terroristischer oder separatistischer Organisationen, insbesondere der PKK zu sein, und gegen die deshalb in strafrechtlich relevanter Weise der Vorwurf des "Separatismus" erhoben wird, und für die dabei die realistische Gefahr von asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen besteht und die auch im Westen der Türkei nicht hinreichend sicher sind (vgl. nur Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 20.03.2002; ai, 27.07.1999 an VG Oldenburg; Rumpf, 23.01.2001 an VG Augsburg; Senatsurteile vom 24.02.2000 - A 12 S 1825/97 - und vom 22.03.2001 - A 12 S 280/00 -), zählen Verweigerer des Dorfschützeramtes nach alledem nicht.

    Der Senat geht danach davon aus, dass in den Datenbeständen - soweit hier von Bedeutung - jedenfalls Informationen über Haftbefehle, aber auch über etwaige Ein- oder Ausreiseverbote, nicht aber jedwede Festnahmen registriert sein werden (vgl. Rumpf, 23.01.2001, a.a.O.; Oberdiek, 05.05.1999, a.a.O.; s.a. Senatsurteile vom 24.02.2000 - A 12 S 1825/97 - und vom 22.03.2001 - A 12 S 280/00 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2000 - A 12 S 1825/97

    Türkei: zur Einschätzung der Gefahr von Sippenhaft; Einreisekontrollen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00
    Zu Personen, die aufgrund konkreter Anhaltspunkte verdächtigt werden, Unterstützer oder Angehörige für aus Sicht der türkischen Behörden terroristischer oder separatistischer Organisationen, insbesondere der PKK zu sein, und gegen die deshalb in strafrechtlich relevanter Weise der Vorwurf des "Separatismus" erhoben wird, und für die dabei die realistische Gefahr von asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen besteht und die auch im Westen der Türkei nicht hinreichend sicher sind (vgl. nur Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 20.03.2002; ai, 27.07.1999 an VG Oldenburg; Rumpf, 23.01.2001 an VG Augsburg; Senatsurteile vom 24.02.2000 - A 12 S 1825/97 - und vom 22.03.2001 - A 12 S 280/00 -), zählen Verweigerer des Dorfschützeramtes nach alledem nicht.

    Der Senat geht danach davon aus, dass in den Datenbeständen - soweit hier von Bedeutung - jedenfalls Informationen über Haftbefehle, aber auch über etwaige Ein- oder Ausreiseverbote, nicht aber jedwede Festnahmen registriert sein werden (vgl. Rumpf, 23.01.2001, a.a.O.; Oberdiek, 05.05.1999, a.a.O.; s.a. Senatsurteile vom 24.02.2000 - A 12 S 1825/97 - und vom 22.03.2001 - A 12 S 280/00 -).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2001 - 8 A 5803/00

    Asylrechtliche Ausgestaltung der Qualifizierung des Drohens einer politischen

  • OVG Sachsen, 27.02.1997 - A 4 S 434/96

    Kurden; Türkei; Inländische Fluchtalternative; Rückkehrgefährdung; Asylbewerber;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.1999 - A 1 S 155/97

    Inländische Fluchtalternative; Westtürkei; Kurdische Volkszugehörige; PKK;

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1998 - A 12 S 3033/96

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden nicht wegen verweigerten

  • OVG Saarland, 29.03.2000 - 9 R 3/99

    Anerkennung von türkischen Kurden als Asylberechtigte; Abschiebungsschutz;

  • OVG Saarland, 29.03.2000 - 9 R 10/98

    Anerkennung als Asylberechtigter; Abschiebungsverbot; Politisch Verfolgter

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 L 3404/99

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Exilpolitik; exilpolitische Aktivität;

  • OVG Thüringen, 25.11.1999 - 3 KO 165/96

    Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Schikanen, Übergriffe,

  • OVG Sachsen, 27.02.1997 - A 4 S 293/96

    Kurden; Türkei; Inländische Fluchtalternative; Rückkehrgefährdung; Asylbewerber;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2001 - 10 A 11907/00

    Türkei, Kurden, Wehrdienstentziehung, Strafverfolgung, Politmalus, Schikanen im

  • OVG Hamburg, 03.06.1998 - Bf V 26/92

    Türkei, Kurden, Familienangehörige, Regimegegner, Haftbefehl, Sippenhaft,

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1998 - A 12 S 2806/96

    Türkei: keine asylrelevante Behandlung der Kurden während des Wehrdienstes oder

  • VGH Hessen, 14.12.2001 - 6 UE 3681/98

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95

    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Notstandsgebiete, Verfolgungsdichte,

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90

    Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - A 12 S 3481/95

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht - Ablehnung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2000 - A 12 S 2112/99

    Türkei: keine Rückkehrgefährdung für Kurden wegen Asylbeantragung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.1999 - 3 L 3/95

    Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Festnahme, Folter, Verhör,

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1996 - A 12 S 3220/95

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht

  • VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 500/96

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - Bejahung einer inländischen

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2000 - 11 L 1255/00

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Exilpolitik; exilpolitische Aktivität;

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 25 A 3632/95

    Sippenhaft; Türkei; Nahe Angehörige; Aktivisten militanter staatsfeindlicher

  • OVG Hamburg, 01.09.1999 - 5 Bf 2/92

    Türkei, Kurden, DHKD, Sympathisanten, Flugblätter, PKK, Verdacht der

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

  • OVG Bremen, 17.03.1999 - 2 BA 118/94
  • OVG Saarland, 20.11.2000 - 9 Q 175/99
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2000 - A 12 S 2281/98
  • VGH Bayern, 12.08.1997 - 11 BA 96.33496
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2002 - A 12 S 907/00

    Türkei: medizinische Versorgung

    Der Senat hat in seinen den Prozessbevollmächtigten des Klägers mitgeteilten Urteilen vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 - und vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - sowie zuletzt im Urteil vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 - festgestellt, dass Kurden in der Türkei in keinem Landesteil bisher, derzeit und auf absehbare Zukunft allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt waren bzw. sind.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass kurdischen Volkszugehörigen in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (siehe die vorab mitgeteilten Senatsurteile, insbesondere die Urteile vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - und vom 13.09.2000 - A 12 S 2112/99 -, sowie zuletzt das Urteil vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -).

    An der Einschätzung, dass Kurden in der Westtürkei nicht generell auf Dauer ein Leben unterhalb des Existenzminimums fristen müssen, hat der Senat in seinem Urteil vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 - unter Berücksichtigung der in der Zwischenzeit eingegangenen Erkenntnismittel auch mit Blick auf die aktuelle Wirtschaftslage in der Türkei festgehalten.

    Abgesehen davon, dass sich das Vorliegen von im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG relevanter Misshandlung oder Folter letztlich wohl in keinem dieser Fälle hat verifizieren lassen, fehlt es insbesondere an ausreichend bestimmten Angaben zu den Hintergründen der berichteten Festnahmen bzw. Übergriffe seitens der Sicherheitskräfte, so dass sich nicht mit hinreichender Verlässlichkeit feststellen lässt, ob neben der Asylantragstellung und dem längeren Auslandsaufenthalt nicht besondere Umstände, insbesondere politische Verdachtsmomente, vorlagen, die das konkrete Vorgehen der türkischen Sicherheitsbehörden erklären (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurteile vom 22.03.2001 - A 12 S 280/00 -, vom 27.07.2001 - A 12 S 228/99 - und vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2002 - A 12 S 1090/00

    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Dorfschützer, Desertion, PKK, Verdacht der

    Der Senat hat in seinen den Prozessbevollmächtigten des Klägers mitgeteilten Urteilen vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 - und vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - sowie zuletzt im Urteil vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 - festgestellt, dass Kurden in der Türkei in keinem Landesteil bisher, derzeit und auf absehbare Zukunft allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt waren bzw. sind.

    Hieran hält der Senat auch in Ansehung der Fortführung der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil v. 25.01.2000 - 8 A 1292/96.A - Beschluss vom 30.01.2001 - 8 A 5803/00.A -) und der zwischenzeitlich eingegangenen Erkenntnismittel fest (vgl. Urteil vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -).

    Dies gilt auch bei Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage in der Türkei (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -).

    Abgesehen davon, dass sich das Vorliegen von im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG relevanter Misshandlung oder Folter letztlich wohl in keinem dieser Fälle hat verifizieren lassen, fehlt es insbesondere an ausreichend bestimmten Angaben zu den Hintergründen der berichteten Festnahmen bzw. Übergriffe seitens der Sicherheitskräfte, so dass sich nicht mit hinreichender Verlässlichkeit feststellen lässt, ob neben der Asylantragstellung und dem längeren Auslandsaufenthalt nicht besondere Umstände, insbesondere politische Verdachtsmomente, vorlagen, die das konkrete Vorgehen der türkischen Sicherheitsbehörden erklären (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurteile vom 22.03.2001 - A 12 S 280/00 -, vom 27.07.2001 - A 12 S 228/99 - und vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    Der Senat sieht daher auch in Ansehung der abweichenden obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Mai 2002 - A 12 S 196/00 - OVG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 6 B 7.03 - Hessischer VGH, Urteil vom 5. Mai 1997 - 12 UE 500/96 -, S. 33 f.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. November 1998 - 11 L 3099/96 -, S. 12 ff.; Sächs. OVG, Urteil vom 9. Oktober 2003 - A 3 B 4054/98 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. April 1999 - A 1 S 155/97 -, S. 15 ff., m.w.N; OVG Saarland, Urteil vom 14. Februar 2001 - 9 R 4.99 -, keinen Anlass, bezogen auf den Personenkreis derjenigen, die durch Ablehnung einer im Jahr 2000 oder früher individuell als Loyalitätstest ausgesprochenen Aufforderung zur Übernahme des Dorfschützeramtes unter Separatismusverdacht geraten sind, von seiner ständigen Rechtsprechung abzurücken, nach der für diesen Personenkreis eine inländische Fluchtalternative damals nicht bestanden hat.
  • VG Sigmaringen, 30.09.2004 - A 5 K 10923/04

    Keine inländische Fluchtalternative bei posttraumatischer Belastungsstörung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.11.1996 - A 12 S 3220/95 - , Urteil vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97, zuletzt Urteil vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -) und anderer Obergerichte, die auch vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet wurde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - und vom 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95 -, BayVBl. 1996, 560), haben kurdische Volkszugehörige in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (vgl. u.a.: Niedersächs.

    Die Kammer schließt sich insoweit unter Berücksichtigung der ihr vorliegenden Erkenntnisse den Ausführungen im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10.12.1998 - A 12 S 329/96 - (vgl. auch: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.05.2002, - A 12 S 196/00 -) an, in dem es heißt:.

    Die zusammenfassende Betrachtung der der Kammer vorliegenden Stellungnahmen lässt nicht den Schluss zu, zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit würden routinemäßig - das heißt ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes - bei der Wiedereinreise inhaftiert und   asylerheblichen Misshandlungen oder Folter ausgesetzt (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.08.1998 - A 12 S 3033/96 -, Urteil vom 10.11.1999 - A 12 S 2013/97 -, Urteil vom 13.09.2000 - A 12 S 2112/99 -, neuerdings: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -, Urteil vom 07.11.2002 - A 12 S 907/00 -).

  • VG Stuttgart, 30.09.2003 - A 3 K 11256/03

    Keine politische Verfolgung kurdischer HADEP-Mitglieder.

    Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an, der zufolge Kurden in der Türkei auch seinerzeit in keinem Landesteil allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit einer unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt waren (vgl. Urt. v. 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -, juris; v. 27.07.2001 - A 12 S 228/99 - u. v. 17.07.2001, VGHBW-Ls 2001, Beil. 9, B 5 ; vgl. auch OVG NW, Urt. v. 14.01.2002 - 8 A 5052/98.A -).

    Dies gilt allerdings nicht für vorverfolgte Kurden, wenn von einem überregionalen, bis in den Westen der Türkei reichenden Verfolgungsinteresse der Sicherheitskräfte auszugehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - ; vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 - ; vom 22.11.2002 - A 12 A 174/01 - jeweils m.w.N).

    41 Das Gericht geht im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg davon aus, dass zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit nicht routinemäßig, d.h. ohne Vorliegen von "Besonderheiten", allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts und einer Asylantragstellung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.1994, NVwZ-Beil. 3/1995, 18) bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Misshandlungen oder Folter ausgesetzt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile v. 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -, juris; v. 27.07.2001, a.a.O., v. 17.07.2001, a.a.O., v. 22.03.2001, a.a.O., v. 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 -, v. 02.07.1998 - A 12 S 1006/97 - und - A 12 S 3031/96 - sowie v. 21.07.1998 - A 12 S 2806/96 -).

    Abgesehen von den Problemen einer verlässlichen Feststellung der berichteten Geschehnisse und des Vorliegens der diese möglicherweise maßgeblich erst auslösenden besonderen Umstände lässt schon die Zahl der Fälle, bei denen aus Deutschland in die Türkei zurückkehrende Personen einer über die Routinebefragung hinausgehenden Behandlung durch Sicherheitskräfte unterzogen worden sind, angesichts der hohen Zahl der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber nicht den Schluss auf eine beachtliche Rückkehrgefährdung kurdischer Asylbewerber zu (vgl. im einzelnen VGH Bad.-Württ., Urteile vom 07.05.2002, a.a.O., 27.07.2001, a.a.O., 10.11.1999 - A 12 S 2013/97 - auch Hess. VGH, Urteil v. 14.12.2001 - 6 UE 3681/98.A -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - A 12 S 1189/04

    Keine Verfolgungsgefährdung für kurdische Volkszugehörige in der Türkei

    Der Senat hat in seinen den Prozessbevollmächtigten des Klägers mitgeteilten Urteilen vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 -, vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 -, vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 - und vom 07.11.2002 - A 12 S 907/00 - festgestellt, dass Kurden in der Türkei in keinem Landesteil im hier maßgebenden Zeitpunkt der Ausreise allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt waren.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass kurdischen Volkszugehörigen in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (siehe die vorab mitgeteilten Senatsurteile, insbesondere die Urteile vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 -, vom 13.09.2000 - A 12 S 2112/99 -, vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -, vom 07.11.2002 - A 12 S 907/00 -, vom 22.11.2002 - A 12 S 174/01 -, vom 22.11.2002 - A 12 S 175/01 - und vom 02.01.2003 - A 12 S 1174/00 -).

  • VG Freiburg, 24.07.2003 - A 2 K 1004/03

    Keine politische Verfolgung der Kurden in der Türkei

    Das Gericht geht vielmehr in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg davon aus, dass Kurden in der Türkei in keinem Landesteil bisher, derzeit und auf absehbare Zukunft allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit einer unmittelbaren groben Verfolgung ausgesetzt waren oder sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.05.2002 - A 12 S 196/00 - v.  27.07.2001 - A 12 S 228/99 - v. 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - und v. 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Abgesehen davon war und ist ihnen - auch nach einhelliger Auffassung aller Obergerichte - zumindest eine inländische Fluchtalternative in der Westtürkei, insbesondere in den dortigen Großstädten - eröffnet (vgl. dazu nur VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -, m.w.Nachw.; OVG NRW, Urt. v. 27.06.2002 - 8 A 4782/99.A -, AuAS 2002, 2003).

    Die Tatsache, dass er in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt hat, führt in der Türkei nicht zu einer Verfolgung strafrechtlicher oder sonstiger Art. In die Türkei zurückkehrenden Asylbewerbern droht, auch wenn sie kurdische Volkszugehörige sind, nicht ohne weiteres mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr, an der Grenze oder auf dem Flughafen beachtlichen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt zu sein (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -, m.w.Nachw.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2006 - A 12 S 1505/04

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

    Der Senat hat in seinen dem Prozessbevollmächtigten des Klägers mitgeteilten Urteilen vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 -, vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 -, vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -, vom 07.11.2002 - A 12 S 907/00 - und vom 25.11.2004 - A 12 S 1189/04 - festgestellt, dass Kurden in der Türkei in keinem Landesteil im hier maßgebenden Zeitpunkt der Ausreise allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt waren.
  • VGH Hessen, 05.08.2002 - 12 UE 2982/00

    Türkei: keine Gruppenverfolgung der Kurden mehr

    Insgesamt lässt sich demnach feststellen, dass für Kurden außerhalb der Notstandsprovinzen, jedenfalls aber in der Westtürkei, sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Existenzmöglichkeit zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der Ausreise des Klägers bestand (z.B.: VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00 - OVG des Saarlandes, 18.08.1999 - 9 Q 66/98 - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2002, - 8 A 4782/99.A - Niedersächsisches OVG, 28.01.1999, aaO; OVG Hamburg, 01.09.1999, aaO; 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 12970/95 -).
  • OVG Berlin, 14.10.2003 - 6 B 7.03

    Türkei, Kurden, Dorfschützer, Weigerung, das Amt des Dorfschützers zu übernehmen,

    Dass die inländische Fluchtalternative nicht alleine dadurch entfällt, dass ein Kurde sich individuell geweigert hat, das Amt des Dorfschützers zu übernehmen, oder ein übernommenes Dorfschützeramt niedergelegt hat, entspricht der überwiegenden Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 7. Mai 2002 - A 12 S 196/00 - OVG Saarlouis, Urteil vom 14. Februar 2001 - 9 R 4.99 - OVG Magdeburg, Urteil vom 29. April 1999 - A 1 S 155.97 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1997 - 11 L 2620.92 - OVG Hamburg, Urteil vom 19. März 1997 - BfV 10.91 - juris; VGH Kassel, Urteil vom 5. Mai 1997 - 12 UE 500.96 - OVG Bautzen, Urteil vom 27. Februar 1997 - A 4 S 434.96 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2003 - A 12 S 939/02

    Türkei: Abschiebungshindernis für in Behandlung befindliche Heroinsüchtige

  • OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Strafnachrichtenaustausch; Asylanspruch;

  • OVG Sachsen, 09.10.2003 - A 3 B 4054/98

    Türkei, Kurden, Dorfschützer, Zwangsrekrutierung, Desertion, PKK, Verdacht der

  • VG Karlsruhe, 28.05.2009 - A 7 K 1811/08

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, PKK, Unterstützung, Verdacht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - 3 L 95/01

    Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit,

  • OVG Berlin, 20.11.2003 - 6 B 11.03

    Definition und Voraussetzungen der politischen Verfolgung; Begriff der

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2002 - 11 LB 44/02

    Einheitliches Verfolgungsschicksal; Fisleme; Rückkehrgefährdung; Sippenhaft;

  • VG Regensburg, 12.02.2010 - RO 8 K 08.30135

    1. Zur Strafverfolgung wegen des Verdachts der Unterstützung der PKK2. Zur

  • VG Karlsruhe, 18.08.2008 - A 7 K 277/07

    Türkei, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

  • VG Stuttgart, 12.05.2005 - A 8 K 10682/05

    Türkei, Kurden, Terrorismus, PKK, ERNK, KADEK, Anerkennungsrichtlinie,

  • OVG Berlin, 23.10.2003 - 6 B 18.03

    Türkei, Kurden, Haft, Misshandlungen, Schikanen im Wehrdienst,

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