Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 30.01.2002

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   VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97   

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VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97 (https://dejure.org/2002,8392)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2002 - A 13 S 1730/97 (https://dejure.org/2002,8392)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - A 13 S 1730/97 (https://dejure.org/2002,8392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Angola: verneinte Abschiebungshindernisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1-4 AuslG; Exilpolitische Betätigung von angolanischen Staatsangehörigen; Verhältnis zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis zum inlandsbezogenen Abschiebungshindernis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6 S. 1; AuslG § 53 Abs. 4
    Angola, Bakongo, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische Betätigung, MAKO, Funktionäre, UNITA, Verdacht der Unterstützung, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Menschenrechtswidrige Behandlung, Extreme Gefahrenlage, Versorgungslage, ...

  • Judicialis

    AuslG § 53 Abs. 1; ; AuslG § 53 Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 3; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; EMRK Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfolgerstaat: Angola; Asylantragstellung; Auslandsaufenthalt; Bakongo; exilpolitische Betätigung; MAKO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - A 13 S 3264/94

    Angola: Asylbeantragung im Ausland, Auslandsaufenthalt bzw Zugehörigkeit zu den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97
    Die Stellung eines Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland, ein längerer Auslandsaufenthalt, die Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Bakongo und eine exilpolitische Betätigung für die MAKO begründen für angolanische Staatsangehörige keine Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1-4 AuslG (im Anschluss an die Senatsurteile vom 6.9.1995 - A 13 S 665/93 - und vom 29.2.1996 - A 13 S 3264/94 -).

    Diese Einschätzung hat der Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. Urteile vom 6.9.1995 - A 13 S 665/93 - und vom 29.2.1996 - A 13 S 3264/94 -).

    Dies hat der Senat bereits mit Urteilen vom 6.9.1995 und vom 29.2.1996 (a.a.O.) entschieden.

    Schließlich lässt sich ein Abschiebungshindernis aus § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK auch nicht daraus herleiten, dass der Kläger als Bakongo der MAKO (Bewegung für die Selbstverwaltung des Kongo im Norden Angolas) angehört und für diese Organisation im Exil in der von ihm glaubhaft dargelegten Weise politisch tätig ist (zur Frage einer Verfolgungsgefahr wegen Zugehörigkeit zur MAKO vgl. bereits das Senatsurteil vom 29.2.1996, a.a.O.).

    Noch in den vom Senat in seinem Urteil vom 29.2.1996 (a.a.O.) verwerteten früheren Auskünften hatte das Institut für Afrika-Kunde die Einschätzung vertreten, dass allen bekannten Mitgliedern von MAKO/FFAKO Strafverfolgung in Angola drohe, da diese Organisationen das Ziel der Sezession verfolgten.

    Es kann dahinstehen, ob der im Senatsurteil vom 29.2.1996 (a.a.O.) zitierten damaligen Einschätzung der Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in Angola auch heute noch zu folgen wäre, dass Organisationen wie die MAKO hauptsächlich der Begründung von Asylbegehren dienen.

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97
    Selbst bei Fehlen eines Abschiebestopps nach § 54 AuslG ist die verfassungskonforme Anwendung des § 53 Abs. 6 AuslG aber auch dann nicht geboten, wenn eine aus individuellen Gründen erteilte Duldung dem betroffenen Ausländer einen vergleichbar wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt (BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 2.01 -, DVBl. 2001, 1531).

    Insbesondere kommt es - nach Klärung der Rechtslage durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.7.2001 - a.a.O. - nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme des Senats zur Frage "extremer" Gesundheitsgefahren an, denen die Kläger bei einer Rückkehr nach Angola ausgesetzt wären.

    Dass diese Duldungen nicht entsprechend der Weisung des Regierungspräsidiums erkennen lassen, dass sie dem gebotenen Familienschutz Rechnung tragen, sie vielmehr mit der auflösenden Bedingung versehen sind "erlischt bei Wegfall des Abschiebehindernisses (Passlosigkeit)", beruht, wie eine telefonische Rückfrage des Senats ergeben hat, auf einem Versehen bei Ausstellung der Duldungsbescheinigungen, das im Falle der Vorsprache der Kläger bei der Ausländerbehörde korrigiert werden wird und nichts daran ändert, dass sie im Besitz von Duldungen sind, die sie im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.7.2001, a.a.O.) wirksam vor Abschiebung schützen.

    Entfällt für die Kläger der gewährte ausländerrechtliche Schutz und besteht kein anderweitiger gleichwertiger Abschiebungsschutz, können sie dies beim Bundesamt im Rahmen eines Wiederaufgreifensantrags geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.7.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1995 - A 13 S 665/93

    Zur - fehlenden - Gefahr politischer Verfolgung für angolanische Staatsangehörige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97
    Die Stellung eines Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland, ein längerer Auslandsaufenthalt, die Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Bakongo und eine exilpolitische Betätigung für die MAKO begründen für angolanische Staatsangehörige keine Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1-4 AuslG (im Anschluss an die Senatsurteile vom 6.9.1995 - A 13 S 665/93 - und vom 29.2.1996 - A 13 S 3264/94 -).

    Diese Einschätzung hat der Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. Urteile vom 6.9.1995 - A 13 S 665/93 - und vom 29.2.1996 - A 13 S 3264/94 -).

    Eine Verfolgungsgefahr allein wegen Stellung eines Asylantrags und eines Auslandsaufenthalts angolanischer Staatsangehöriger lässt sich auch den vorliegenden Stellungnahmen von amnesty international nicht (mehr) entnehmen (anders noch die im Senatsurteil vom 6.9.1995, a.a.O., verwerteten Berichte).

    Hingewiesen wird auf den Vorfall vom 22.1.1993 (vgl. dazu auch das Senatsurteil vom 6.9.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 13 S 3269/94

    Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis für jugendliche Ausländer nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 29.2.1996 - A 13 S 3269/94 -) hätten einfache Mitglieder der Exil-MAKO staatliche Verfolgungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 8 A 11816/99

    Angola, Bakongo, UNITA, FLEC-FLAC, FFAKO, Mitglieder, Nachfluchtgründe,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97
    Davon, dass angolanische Staatsangehörige nicht allein wegen ihrer Asylantragstellung und eines längeren Auslandsaufenthaltes staatlicherseits gefährdet sind, geht auch die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte aus (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 30.3.1999 - 25 B 96.35630 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.8.2000 - 1 A 2793/98.A - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.11.1999 - 8 A 11816/99 -).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97
    Dass dieses Begehren nicht auf ein sich aus Art. 8 EMRK ergebendes "inlandsbezogenes" Abschiebungshindernis (Vollstreckungshindernis) gestützt werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.11.1997, BVerwGE 105, 322) mittlerweile geklärt; die gegenteilige Auffassung wird von den Klägern zuletzt auch nicht mehr vertreten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2000 - 1 A 2793/98

    Angola, Bakongo, FNLA, Propagandisten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97
    Davon, dass angolanische Staatsangehörige nicht allein wegen ihrer Asylantragstellung und eines längeren Auslandsaufenthaltes staatlicherseits gefährdet sind, geht auch die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte aus (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 30.3.1999 - 25 B 96.35630 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.8.2000 - 1 A 2793/98.A - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.11.1999 - 8 A 11816/99 -).
  • VGH Bayern, 30.03.1999 - 25 B 96.35630
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1730/97
    Davon, dass angolanische Staatsangehörige nicht allein wegen ihrer Asylantragstellung und eines längeren Auslandsaufenthaltes staatlicherseits gefährdet sind, geht auch die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte aus (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 30.3.1999 - 25 B 96.35630 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.8.2000 - 1 A 2793/98.A - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.11.1999 - 8 A 11816/99 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95

    Bakongo, Folter, Extrem-Gefahr, Alleinstehender, Familienverband, Alter,

    Mit diesem Ergebnis befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer oberer Landesgerichte (vgl. etwa: VGH BW, Urt. v. 01.02.2002 - A 13 S 1730/97 - [juris]; NdsOVG, Urt. v. 01.03.2001 - 1 A 593/00 - [juris]).

    Mit diesem Ergebnis befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Auffassung anderer oberer Landesgerichte, deren Entscheidungen sogar bereits vor Verkündung des Waffenstillstands ergangen sind (vgl. etwa: VGH BW, Urt. v. 01.02.2002 - A 13 S 1730/97 - HessVGH, Urt. v. 26.03.2001 - 3 UE 3555/00.A -, AuAS 2001, 211 ff [Alleinstehender]; NdsOVG, Urt. v. 01.03.2001 - 1 L 649/00 und 1 L 761/00 [gesunde Kleinkinder im Familienverband], 1 L 762/00 [Alleinstehender] - OVG NW, Urt. v. 28.06.2000 - 1 A 5488/97.A -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - A 12 S 1999/14

    Exilpolitischen Betätigung eines Angolaners; Widerruf der Feststellung des

    Dem Kläger des zu entscheidenden Berufungsverfahrens, der im Gegensatz zu dem Kläger zu 1 jenes Verfahrens vor seiner Ausreise keine Verfolgung erlitten hat und der von einer solchen auch nicht unmittelbar bedroht gewesen ist, droht danach im Falle einer Rückkehr nach Angola politische Verfolgung jedenfalls nicht (mehr) mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil v. 03.12.2009 - A 5 S 122/08 - juris, Urteil v. 11.12.2008 - A 5 S 1251/06 - InfAuslR 2009, 215, Urteil v. 01.02.2002 - A 13 S 1729/97 - juris, Urteil v. 01.02.2002 - A 13 S 1730/97 - juris).
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.2002 - A 13 S 1730/97 (https://dejure.org/2002,67577)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - A 13 S 1730/97 (https://dejure.org/2002,67577)
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