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   VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00   

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VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00 (https://dejure.org/2001,2232)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.07.2001 - A 14 S 2181/00 (https://dejure.org/2001,2232)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - A 14 S 2181/00 (https://dejure.org/2001,2232)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorsorgliche Abschiebung für erneute, unerlaubte Wiedereinreise eines Asylbewerbers unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsregelung; Abschiebungsandrohung "auf Vorrat"; Abschiebung eines Ausländers wegen dessen Inhaftierung; Abschiebungsankündigung; Wiedereinreise

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 34; AsylVfG § 71; AuslG § 50 Abs. 5
    D (A), Verfahrensrecht, Folgeantrag, Abschiebungsandrohung, Wiedereinreise, Abschiebungsandrohung auf Vorrat, Ermächtigungsgrundlage, Abschiebungsanordnung, Abschiebungsankündigung, Zwangsmittel, Vollstreckungsverfahren

  • Judicialis

    AsylVfG § 34; ; AsylVfG § 71; ; AuslG § 50 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 34; AsylVfG § 71; AuslG § 50 Abs. 5
    Asylverfahrensrecht, Abschiebungsandrohung: sylfolgeantrag, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, Abschiebungsankündigung, Wiedereinreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 38
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2000 - 10 A 1284/00

    Anerkennung als Asylberechtigter bzw. Feststellung von Abschiebungshindernissen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00
    Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist nicht befugt, einem erfolglosen Asylbewerber die Abschiebung für den Fall einer erneuten unerlaubten Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland anzudrohen (Unzulässigkeit einer Abschiebungsandrohung "auf Vorrat"; vgl. OVG NRW , Beschluss vom 23.03.2000 - 10 A 1284/00.A -).

    Hieran fehlt es, wenn die Ausreisepflicht erst durch eine erneute unerlaubte Einreise begründet werden soll (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 23.3.2000 - 10 A 1284/00.A - Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG, § 34 RdNr. 10).

    Denn nach dieser Bestimmung ist eine erneute Abschiebungsandrohung nur dann entbehrlich, wenn die vorangegangene Abschiebungsandrohung im Zusammenhang mit dem früheren Asylantrag ergangen und wegen dessen Erfolglosigkeit vollziehbar geworden ist; dies trifft indessen bei einer Ausreisepflicht, die erst nach einer künftigen Wiedereinreise vollziehbar werden soll, nicht zu (vgl. hierzu OVG NRW, Beschl. v. 23.3.200, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1993 - 13 S 2244/93

    Zur Abschiebungsandrohung gegenüber einem Häftling - Überwachungsbedürftigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00
    Fraglich wird eine solche rechtliche Einordnung allerdings deswegen, weil die in § 50 Abs. 5 Satz 2 AuslG ausdrücklich geregelte Ankündigung der Abschiebung, die kein eigenständiges vollstreckungsrechtliches Rechtsinstitut darstellt und für die - entgegen der Auffassung der Beklagten - eine Zuständigkeit des Bundesamts in § 34 Abs. 1 AsylVfG nicht begründet wird, als Festsetzung des Zwangsmittels und folglich als Abschiebungsanordnung eingestuft wird (vgl. hierzu Renner, a.a.O., § 42 RdNr. 440; Hailbronner, AuslR, § 50 AuslG RdNr. 20 a.E.; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1993 - 13 S 2244/93 -, VBlBW 1994, 288 ).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00
    Damit und mit der nachfolgenden Benachrichtigung der Ausländerbehörde (§ 40 Abs. 1 AsylVfG) endet - von der Sonderregelung des § 34 a Abs. 2 AsylVfG abgesehen - die Zuständigkeit des Bundesamts (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997 - 1 C 6.97 -, NVwZ 1998, 299 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 11 S 2665/85

    Abschiebungsschutz für Asylberechtigte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00
    Der Androhung kommt so der Charakter einer bloßen Ankündigung zu (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.8.1986 - 1 C 34.85 -, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 8; im Anschluss hieran VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.5.1987 - 11 S 2665/85 -, ESVGH 37, 228 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.11.1989 - Bs IV 503, 508/88 -, NVwZ-RR 1990, 374; Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG § 34 RdNr. 7; Renner, a.a.O., § 42 RdNr. 419).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1981 - 3 S 2320/80

    Verwaltungsvollstreckung - Festsetzung der Ersatzvornahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00
    Mangels einer ausdrücklichen Kompetenzzuweisung, derer es gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG bedarf, sind die weiteren Stufen des Vollstreckungsverfahrens der Ausländerbehörde vorbehalten; hierzu zählt nicht nur die Durchführung der Abschiebung, d.h. die Anwendung des unmittelbaren Zwangs, sondern ebenso - als zweite Stufe des gestreckten Vollstreckungsverfahrens - die Anordnung bzw. Festsetzung des Zwangsmittels; auch soweit diese - anders als in § 14 Abs. 1 BVwVG - in den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften nicht vorgeschrieben ist (siehe hierzu Sadler, VwVG, VwZG, 4. Aufl. 2000, § 14 VwVG RdNr. 15), so ist sie gleichwohl als den Rechtsschutz verstärkendes Element zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.7.1989 - 8 C 79.89 -, BVerwGE 82, 243 ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.5.1981 - 3 S 2320/80 -, VBlBW 1981, 352).
  • BVerwG, 19.07.1989 - 8 C 79.87

    Vorführung zur Musterung - Erledigung der Androhung zur Musterung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00
    Mangels einer ausdrücklichen Kompetenzzuweisung, derer es gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG bedarf, sind die weiteren Stufen des Vollstreckungsverfahrens der Ausländerbehörde vorbehalten; hierzu zählt nicht nur die Durchführung der Abschiebung, d.h. die Anwendung des unmittelbaren Zwangs, sondern ebenso - als zweite Stufe des gestreckten Vollstreckungsverfahrens - die Anordnung bzw. Festsetzung des Zwangsmittels; auch soweit diese - anders als in § 14 Abs. 1 BVwVG - in den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften nicht vorgeschrieben ist (siehe hierzu Sadler, VwVG, VwZG, 4. Aufl. 2000, § 14 VwVG RdNr. 15), so ist sie gleichwohl als den Rechtsschutz verstärkendes Element zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.7.1989 - 8 C 79.89 -, BVerwGE 82, 243 ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.5.1981 - 3 S 2320/80 -, VBlBW 1981, 352).
  • BVerwG, 05.01.1990 - 8 C 79.89

    Einstellung eines Verfahrens nach Zurücknahme des Rechtsmittels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00
    Mangels einer ausdrücklichen Kompetenzzuweisung, derer es gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG bedarf, sind die weiteren Stufen des Vollstreckungsverfahrens der Ausländerbehörde vorbehalten; hierzu zählt nicht nur die Durchführung der Abschiebung, d.h. die Anwendung des unmittelbaren Zwangs, sondern ebenso - als zweite Stufe des gestreckten Vollstreckungsverfahrens - die Anordnung bzw. Festsetzung des Zwangsmittels; auch soweit diese - anders als in § 14 Abs. 1 BVwVG - in den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften nicht vorgeschrieben ist (siehe hierzu Sadler, VwVG, VwZG, 4. Aufl. 2000, § 14 VwVG RdNr. 15), so ist sie gleichwohl als den Rechtsschutz verstärkendes Element zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.7.1989 - 8 C 79.89 -, BVerwGE 82, 243 ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.5.1981 - 3 S 2320/80 -, VBlBW 1981, 352).
  • BVerwG, 13.11.1986 - 1 C 34.85

    Festsetzung einer Veranstaltung als Ausstellung nach § 69 GewO (Gewerbeordnung) -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00
    Der Androhung kommt so der Charakter einer bloßen Ankündigung zu (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.8.1986 - 1 C 34.85 -, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 8; im Anschluss hieran VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.5.1987 - 11 S 2665/85 -, ESVGH 37, 228 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.11.1989 - Bs IV 503, 508/88 -, NVwZ-RR 1990, 374; Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG § 34 RdNr. 7; Renner, a.a.O., § 42 RdNr. 419).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 14 S 1870/00
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00
    Zur Begründung ihrer vom Senat mit Beschluss vom 5.12.2000 - A 14 S 1870/00 - zugelassenen Berufung trägt die Beklagte unter Bezugnahme auf ihren Zulassungsantrag vor: Bei der Formulierung in Ziff. 3 Abs. 1 des angefochtenen Bescheids handele es sich um eine Abschiebungsandrohung; dies ergebe sich jedenfalls bei Beachtung der Begründung des Bescheids; dort werde als Rechtsgrundlage § 34 Abs. 1 AsylVfG genannt und ausgeführt, dass in Haftfällen gemäß § 50 Abs. 5 Satz 1 AuslG von einer Fristsetzung abgesehen werden könne.
  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00
    Zwar ist bei der Auslegung asylverfahrensrechtlicher Vorschriften insbesondere dem mit ihnen verfolgten Beschleunigungszweck Rechnung zu tragen (siehe hierzu zuletzt BVerwG, Urt. v. 3.4.2001 - 9 C 22.00 -).
  • BVerwG, 30.08.2005 - 1 C 29.04

    Abschiebungsandrohung; vorsorgliche Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung;

    Hieran fehlt es, wenn die Ausreisepflicht erst durch eine erneute unerlaubte Einreise begründet werden soll (so auch OVG Münster, Beschluss vom 23. März 2000 - 10 A 1284/00.A - juris, und Urteil vom 29. September 2004 - 3 A 280/04.A - VGH Mannheim, Urteil vom 5. Juli 2001 - A 14 S 2181/00 - VBlBW 2002, 38; OVG Greifswald, Beschluss vom 20. November 2003 - 2 L 60/03 - juris; OVG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2005 - OVG 6 B 4.04 -).
  • VG Karlsruhe, 15.08.2001 - A 7 K 11686/99

    Türkei: Wehrdienst - keine Verfolgung der Zeugen Jehovas; Prüfungsumfang im

    Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist nicht befugt, einem erfolglosen Asylbewerber die Abschiebung für den Fall einer erneuten Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland anzudrohen (im Anschluss an VGH Bad-Württ Urt v 05.07.2001 - A 14 S 2181/00-).

    Unabhängig davon, wie die Regelung in Ziff. 3 Abs. 1 des Tenors des angegriffenen Bescheids zu werten ist (Abschiebungsandrohung oder Abschiebungsanordnung, vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.07.2001 -A 14 S 2181/00-), hat diese Regelung zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) keine nachteiligen Rechtswirkungen mehr gegenüber dem - aus der Haft entlassenen - Kläger entfaltet, sodass er schon aus diesem Grund ihre Aufhebung nicht verlangen kann.

    Die Androhung der Abschiebung auch für den Fall einer erneuten, unerlaubten Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland (Ziff.3 Abs. 3 des Tenors des Bescheids) ist hingegen rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S.1 VwGO); für diese Abschiebungsandrohung "auf Vorrat" fehlt es im Asylverfahrensgesetz an einer Ermächtigungsgrundlage (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.07.2001, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.03.2000 -10 A 1284/00.A-).

  • OVG Berlin, 31.01.2005 - 6 B 4.04

    Vorläufige Abschiebungsandrohung im Rahmen des Flughafenverfahrens; Grundsatz der

    Wird ein solcher Folgeantrag nach § 71 AsylVfG gestellt, regelt § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG abschließend den Fall, in dem ein erneuter Erlass einer Abschiebungsandrohung nicht erforderlich ist (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 23. März 2000 - 10 A 1284/00.A - in: juris; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Juli 2001 - A 14 S 2181/00 -, VBlBW 2002, 38; OVG Greifswald, Beschluss vom 20. November 2003 - 2 L 60/03 -, in: juris; Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG § 34 Rdnr. 10).

    Zu der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Rechtslage ist anzumerken, dass bereits zweifelhaft erscheint, ob die dargelegten Schwierigkeiten in Haftfällen in der Besonderheit der Abschiebung aus der Haft heraus begründet sind, oder ob nicht auch in dieser Situation eine Abschiebungsandrohung, an die die Vorschrift des § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG anknüpft, zulässig ist (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 5. Juli 2001 - A 14 S 2181/00 -, VBlBW 2002, 38).

    Der Gesetzgeber hätte es in der Hand gehabt, durch eine entsprechende eindeutige Regelung - über die Regelung des § 18 a Abs. 2 AsylVfG hinaus - eine tragfähige Ermächtigungsgrundlage für eine vorsorgliche, auf den Fall einer zukünftigen Einreise bezogenen Abschiebungsandrohung zu begründen (so auch OVG Greifswald, Beschluss vom 20. November 2003 - 2 L 60/03 -, in: juris; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Juli 2001 - A 14 S 2181/00 -, VBlBW 2002, 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2002 - 8 A 5652/00
    vgl. auch zu Folgendem: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Juli 2001 - A 14 S 2181/00 -, VBl.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2000 - 10 A 1284/00.A - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Juli 2001 - A 14 S 2181/00 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01

    Fortbestehen der Ausreisepflicht

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Ausländer nach einer (unerlaubten) Wiedereinreise einen Folgeantrag stellt (vgl. Funke-Kaiser in GK-AuslR, § 50 Rdnr. 79 und in GK-AsylVfG, § 71 Rdnr. 134 f.; zu einer - hier nicht vorliegenden - Abschiebungsandrohung "auf Vorrat" vgl. im Übrigen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.7.2001 - A 14 S 2181/00 - m.w.N.).
  • VG Köln, 18.06.2003 - 1 L 1244/03

    Abschiebung eines Asylanten aus der Haft heraus

    Dies lässt die Regelung als Abschiebungsanordnung verstehen, weil damit, wie für die Festsetzung kennzeichnend, die Anwendung des Zwangsmittels, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, näher bestimmt wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. August 2002 - 8 A 5652/00.A -, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Juli 2001 - A 14 S 2181/00 -.

    Vorsorglich weist das Gericht indes darauf hin, dass die ergangene Abschiebungsandrohung insoweit rechtswidrig ist, da das Asylverfahrensgesetz keine Vorschrift enthält, welche das Bundesamt ermächtigt, einem Asylbewerber für den Fall der zukünftigen erneuten unerlaubten Wiedereinreise in die Bundesrepublik die Abschiebung anzudrohen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2000 - 10 A 1284/00.A -, Urteil vom 27. August 2002 - 8 A 5652/00.A - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Juli 2001 - A 14 S 2181/00 -.

  • VG Mainz, 26.08.2002 - 7 L 953/02

    Rechtswidrigkeit von Abschiebungsanordnung und Abschiebungsandrohung wegen

    Auch im Falle der Haft muss eine Abschiebungsandrohung ergehen, sie hat dann allerdings nur die Bedeutung einer Ankündigung (Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG, § 34 Anmerkung 6 f., 18 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Juli 2001 - A 14 S 2181/00 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 22. August 1986 - 1 C 34.83 -, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 8).

    Hieran fehlt es, wenn die Ausreisepflicht erst durch eine erneute unerlaubte Einreise begründet werden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Juli 2001, a.a.O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. März 2000 - 10 A 1284/00.A -, juris).

  • VG Düsseldorf, 19.03.2003 - 1 K 1584/00

    Abschiebung eines nigerianischen Staatsangehörigen in sein Heimatland;

    vgl. dazu im Einzelnen OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2000 - 10 A 1284/00.A - dem folgend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Juli 2001 - A 14 S 2181/00 -.
  • VG Kassel, 07.10.2004 - 2 G 2249/04

    Georgien, Südossetien, Bedrohung, Hauszerstörung, Gebietsgewalt, Zurechenbarkeit,

    Dabei geht das Gericht davon aus, dass die hierfür in dem angefochtenen Bescheid gewählte Formulierung ("Der Antragsteller wird nach Ablauf einer Woche nach Bekanntgabe dieser Entscheidung aus der Haft heraus nach Georgien abgeschoben") nicht als Abschiebungsanordnung, sondern als Abschiebungsandrohung verstanden werden muss (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 05.07.2001 - A 14 S 2181/00 - dort offengelassen; VG A-Stadt, Beschluss vom 06.02.2002 - 6 G 164/02.A -).
  • VG Frankfurt/Main, 21.02.2003 - 10 G 664/03

    Abschiebungsandrohung für den Fall erneuter unerlaubter Wiedereinreise

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit der in Nr. 4 Abs. 3 gleichsam auf "Vorrat" gegen den Antragsteller für den Fall einer erneuten, unerlaubten Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland angedrohten Abschiebung ergibt sich bereits aus den Ausführungen im Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 05.07.2001 (A 14 S 2181/00 - VBlBW 2002, 38), denen sich das Gericht anschließt:.
  • VG Oldenburg, 27.11.2002 - 7 B 4836/02

    Elfenbeinküste - Abschiebungshindernisse auf Grund Bürgerkrieg

  • VG Düsseldorf, 20.01.2004 - 1 L 4472/03

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine durch Bescheid verfügte

  • VG Frankfurt/Main, 03.09.2002 - 10 G 2859/02

    D (A), Türken, Asylantrag, offensichtlich unbegründet, Verfahrensrecht,

  • VG Düsseldorf, 06.10.2004 - 7 K 1379/02

    Asylanspruch eines Staatsangehörigen der Republik Serbien und Montenegro bei

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