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   VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97, A 6 S 60/97   

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VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97, A 6 S 60/97 (https://dejure.org/1998,1393)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97, A 6 S 60/97 (https://dejure.org/1998,1393)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97, A 6 S 60/97 (https://dejure.org/1998,1393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sri Lanka: keine gruppengerichtete Verfolgung der Tamilen; inländische Fluchtalternative

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6
    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, Quasi-staatliche Verfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, Amtswalterexzesse, Schutzbereitschaft, Schutzfähigkeit, Verfolgungsdichte, Verfolgungsprogramm, Alter, Politische Entwicklung, Menschenrechtsverletzungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 132 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (37)

  • VGH Bayern, 25.02.1997 - 20 BZ 95.35939
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
    Denn diese stellte in den von ihr zum Zeitpunkt der Ausreise der Klägerin kontrollierten Gebieten im Nordosten Sri Lankas (in den übrigen Gebieten des Landes scheidet die LTTE als quasi-staatliche Organisation ohnehin mangels Erlangung von Gebietsherrschaft aus) keine staatsähnliche Organisation und damit kein verfolgungsmächtiges Subjekt einer quasi-staatlichen Verfolgung dar (offengelassen von Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939 - und Hess. VGH, Urteil vom 11.6.1996 - 10 UE 3183/95; verneinend Niedersächs. OVG, Urteile vom 10.6.1996 - 12 L 1726/96 - und vom 19.9.1996 - 12 L 2005/96).

    Denn Maßnahmen zur Identitätsfeststellung fehlt, auch wenn sie unter Umständen mit einer kurzfristigen Inhaftierung bis zur endgültigen Klärung der Identität verbunden sind und wiederholt stattfinden können, unter dem Gesichtspunkt der Eingriffsintensität die erforderliche Asylrelevanz (so auch: Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939; OVG Rheinland Pfalz, Urteile vom 19.3.1997 - 11 A 10298/97 - und 1.10.1997 - 11 A 10774/97; Niedersächs.

    Bei dieser Sachlage erscheint es fraglich, ob der srilankische Staat in den seit 1994 zurückeroberten Gebieten, insbesondere auf der Halbinsel Jaffna, die Staatsgewalt wiedererlangt hat (offengelassen von Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939; Hess. VGH, Urteil vom 11.6.1996 - 10 UE 3183/95; verneint von OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1996 - 2 BA 7/96).

    Selbst wenn man unterstellt, daß es in der Vergangenheit in einzelnen Fällen zu Lösegelderpressungen durch Sicherheitskräfte gekommen ist und solche auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, so handelt es sich insoweit um Exzesse von Amtsträgern, die dem srilankischen Staat nicht zugerechnet werden können (genauso: Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939).

    Hilfsweise wird darauf hingewiesen, daß eine Asylanerkennung der Klägerin auch daran scheitert, daß für zurückkehrende Tamilen unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Herkunft und einer etwaigen Vorverfolgung selbst bei Annahme einer regionalen Gruppenverfolgung in den Konfliktgebieten im Norden und Osten Sri Lankas gegenwärtig und in absehbarer Zukunft regelmäßig im Süden und Westen des Landes eine zumutbare inländische Fluchtalternative besteht, wenn bei ihnen kein individualisierter LTTE-Verdacht vorliegt (so auch: Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939; OVG Berlin, Urteil vom 7.12.1995 - 3 B 4.93; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 1.10.1997 - 11 A 10774/97; Hess. VGH, Urteil vom 1.11.1996 - 10 UE 1988/95; Saarl.

  • OVG Bremen, 30.10.1996 - 2 BA 7/96
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
    3.2 Ausgehend von diesen tatsächlichen Verhältnissen droht der Klägerin im Falle ihrer Rückkehr nach Sri Lanka wegen ihrer tamilischen Volkszugehörigkeit weder eine mittelbare noch eine unmittelbare gruppengerichtete staatliche Verfolgung (so auch: OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1996 - 2 BA 7/96; Hess. VGH, Urteil vom 1.11.1996 - 10 UE 1988/95; Nieders. OVG, Urteil vom 19.9.1996 - 12 L 2005/96; OVG NRW, Urteil vom 24.2.1997 - 21 A 4597.A).

    Bei dieser Sachlage erscheint es fraglich, ob der srilankische Staat in den seit 1994 zurückeroberten Gebieten, insbesondere auf der Halbinsel Jaffna, die Staatsgewalt wiedererlangt hat (offengelassen von Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939; Hess. VGH, Urteil vom 11.6.1996 - 10 UE 3183/95; verneint von OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1996 - 2 BA 7/96).

    Zudem wären derartige Ereignisse mit Sicherheit vom Propagandaapparat bzw. Auslandsinformationsdienst der LTTE, die in 38 Staaten weltweit Verbindungsbüros unterhält (vgl. Lagebericht des AA vom 17.3.1997, S. 4), verbreitet worden (so auch OVG NRW, Urteil vom 24.2.1997 - 21 A 4597/95.A; OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1996 - 2 BA 7/96).

    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, daß die militärischen Aktionen der Regierungstruppen objektiv auf eine Vertreibung der Tamilen aus ihren Siedlungsgebieten im Norden (vgl. Dr. Frank Wingler, 1.4.1997, S. 30) mit der Folge des Abdrängens in eine ausweglose Lage gerichtet sind (so auch OVG NRW, Urteil vom 24.2.1997 - 21 A 4597/95.A - und OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1996- 2 BA 7/96).

    Schließlich läßt sich auch nicht feststellen, daß das Vorgehen der Regierung objektiv auf eine Verelendung (in diese Richtung gehend: Dr. Frank Wingler, 1.4.1997, S. 38, und 10.7.1997, S. 38) und damit verbundene Ausgrenzung der tamilischen Bevölkerung in den Kampfgebieten abzielte (so auch: OVG NRW, Urteil vom 24.2.1997 - 21 A 4597/95.A - und OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1996- 2 BA 7/96).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
    Sie kann sich aber auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen des Verfolgers ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Asylsuchende mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen eher zufällig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 (231); BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, BVerwGE 96, 200 (202) m.w.N.).

    Der pauschale Verdacht separatistischer Aktivitäten einer ganzen Bevölkerungsgruppe kann mit anderen Worten - ebenso wie im Einzelfall der Verdacht der Trägerschaft eines asylerheblichen Merkmals - auf die ganze Volksgruppe durchschlagen und eine "Separatismus-Verfolgung" je nach den Umständen des Falles als "ethnische" Gruppenverfolgung erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, a.a.O. (205)).

    Um zu beurteilen, ob die Verfolgungsdichte die Annahme einer Gruppenverfolgung rechtfertigt, müssen Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, a.a.O. (203, 206)).

    Dies gilt gleichermaßen für die mittelbare wie auch für die unmittelbare staatliche Gruppenverfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, a.a.O. (203f.) m.w.N.).

    "Referenzfälle" politischer Verfolgung sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, a.a.O. (204) m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 21 A 4597/95
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
    OVG, Urteile vom 10.6.1996 - 12 L 1726/96 - und 19.9.1996 - 12 L 2005/96; OVG NRW, Urteile vom 1.10.1996 - 21 A 3050/96.A - und 24.2.1997 - 21 A 4597/95.A).

    Zudem wären derartige Ereignisse mit Sicherheit vom Propagandaapparat bzw. Auslandsinformationsdienst der LTTE, die in 38 Staaten weltweit Verbindungsbüros unterhält (vgl. Lagebericht des AA vom 17.3.1997, S. 4), verbreitet worden (so auch OVG NRW, Urteil vom 24.2.1997 - 21 A 4597/95.A; OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1996 - 2 BA 7/96).

    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, daß die militärischen Aktionen der Regierungstruppen objektiv auf eine Vertreibung der Tamilen aus ihren Siedlungsgebieten im Norden (vgl. Dr. Frank Wingler, 1.4.1997, S. 30) mit der Folge des Abdrängens in eine ausweglose Lage gerichtet sind (so auch OVG NRW, Urteil vom 24.2.1997 - 21 A 4597/95.A - und OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1996- 2 BA 7/96).

    Schließlich läßt sich auch nicht feststellen, daß das Vorgehen der Regierung objektiv auf eine Verelendung (in diese Richtung gehend: Dr. Frank Wingler, 1.4.1997, S. 38, und 10.7.1997, S. 38) und damit verbundene Ausgrenzung der tamilischen Bevölkerung in den Kampfgebieten abzielte (so auch: OVG NRW, Urteil vom 24.2.1997 - 21 A 4597/95.A - und OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1996- 2 BA 7/96).

  • OVG Niedersachsen, 19.09.1996 - 12 L 2005/96

    Gruppengerichtete Verfolgung; Sri Lanka; Tamilen; Keine Rückkehr in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
    Denn Zwangsmaßnahmen der LTTE wären dem srilankischen Staat jedenfalls nicht zuzurechnen (so auch: Niedersächs. OVG, Urteile vom 19.9.1996 - 12 L 2005/96 - und vom 10.6.1996 - 12 L 1726/96; OVG Bremen, Urteil vom 25.9.1996 - 2 BA 9/96).

    Denn diese stellte in den von ihr zum Zeitpunkt der Ausreise der Klägerin kontrollierten Gebieten im Nordosten Sri Lankas (in den übrigen Gebieten des Landes scheidet die LTTE als quasi-staatliche Organisation ohnehin mangels Erlangung von Gebietsherrschaft aus) keine staatsähnliche Organisation und damit kein verfolgungsmächtiges Subjekt einer quasi-staatlichen Verfolgung dar (offengelassen von Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939 - und Hess. VGH, Urteil vom 11.6.1996 - 10 UE 3183/95; verneinend Niedersächs. OVG, Urteile vom 10.6.1996 - 12 L 1726/96 - und vom 19.9.1996 - 12 L 2005/96).

    OVG, Urteile vom 10.6.1996 - 12 L 1726/96 - und 19.9.1996 - 12 L 2005/96; OVG NRW, Urteile vom 1.10.1996 - 21 A 3050/96.A - und 24.2.1997 - 21 A 4597/95.A).

    3.2 Ausgehend von diesen tatsächlichen Verhältnissen droht der Klägerin im Falle ihrer Rückkehr nach Sri Lanka wegen ihrer tamilischen Volkszugehörigkeit weder eine mittelbare noch eine unmittelbare gruppengerichtete staatliche Verfolgung (so auch: OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1996 - 2 BA 7/96; Hess. VGH, Urteil vom 1.11.1996 - 10 UE 1988/95; Nieders. OVG, Urteil vom 19.9.1996 - 12 L 2005/96; OVG NRW, Urteil vom 24.2.1997 - 21 A 4597.A).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
    Bei einer derartigen "Regionalisierung" des äußerlichen Verfolgungsgeschehens, das unter gewissen Bedingungen stets in eine landesweite Verfolgung umschlagen kann, bleiben die außerhalb der Region, in der die Verfolgung praktiziert wird, lebenden Gruppenmitglieder mitbetroffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.9.1997 - 9 C 43.96 (9f.)).

    Bei einer solchen "örtlich begrenzten" Verfolgung sind die Angehörigen der religiösen oder ethnischen Gemeinschaft, die nicht gleichzeitig auch die weiteren die Gruppe konstituierenden Merkmale - etwa die Gebietsansässigkeit - in eigenen Person aufweisen, von der Verfolgung von vornherein nicht betroffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.9.1997 - 9 C 43.96 (10f.)).

    Auch bei einer solchen durch weitere persönliche oder sachliche Kriterien begrenzten Gruppenverfolgung kann sich im übrigen die Frage stellen, ob diese die verfolgte Gruppe landesweit oder nur regional betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.9.1997 - 9 C 43.96 (11)).

    Das Fehlen des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort einer inländischen Fluchtalternative ist - mit anderen Worten - nur asylerheblich, wenn es verfolgungsbedingt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.9.1997 - 9 C 43.96 (14) m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.06.1996 - 12 L 1726/96

    Gruppengerichtete Verfolgung; Sri Lanka; Tamilen; Verfolgungsmaßnahmen durch die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
    Denn Zwangsmaßnahmen der LTTE wären dem srilankischen Staat jedenfalls nicht zuzurechnen (so auch: Niedersächs. OVG, Urteile vom 19.9.1996 - 12 L 2005/96 - und vom 10.6.1996 - 12 L 1726/96; OVG Bremen, Urteil vom 25.9.1996 - 2 BA 9/96).

    Denn diese stellte in den von ihr zum Zeitpunkt der Ausreise der Klägerin kontrollierten Gebieten im Nordosten Sri Lankas (in den übrigen Gebieten des Landes scheidet die LTTE als quasi-staatliche Organisation ohnehin mangels Erlangung von Gebietsherrschaft aus) keine staatsähnliche Organisation und damit kein verfolgungsmächtiges Subjekt einer quasi-staatlichen Verfolgung dar (offengelassen von Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939 - und Hess. VGH, Urteil vom 11.6.1996 - 10 UE 3183/95; verneinend Niedersächs. OVG, Urteile vom 10.6.1996 - 12 L 1726/96 - und vom 19.9.1996 - 12 L 2005/96).

    OVG, Urteile vom 10.6.1996 - 12 L 1726/96 - und 19.9.1996 - 12 L 2005/96; OVG NRW, Urteile vom 1.10.1996 - 21 A 3050/96.A - und 24.2.1997 - 21 A 4597/95.A).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1997 - 11 A 10774/97

    Tamilen; Sri Lanka; Politische Verfolgung; Asylerhebliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
    Denn Maßnahmen zur Identitätsfeststellung fehlt, auch wenn sie unter Umständen mit einer kurzfristigen Inhaftierung bis zur endgültigen Klärung der Identität verbunden sind und wiederholt stattfinden können, unter dem Gesichtspunkt der Eingriffsintensität die erforderliche Asylrelevanz (so auch: Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939; OVG Rheinland Pfalz, Urteile vom 19.3.1997 - 11 A 10298/97 - und 1.10.1997 - 11 A 10774/97; Niedersächs.

    Hilfsweise wird darauf hingewiesen, daß eine Asylanerkennung der Klägerin auch daran scheitert, daß für zurückkehrende Tamilen unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Herkunft und einer etwaigen Vorverfolgung selbst bei Annahme einer regionalen Gruppenverfolgung in den Konfliktgebieten im Norden und Osten Sri Lankas gegenwärtig und in absehbarer Zukunft regelmäßig im Süden und Westen des Landes eine zumutbare inländische Fluchtalternative besteht, wenn bei ihnen kein individualisierter LTTE-Verdacht vorliegt (so auch: Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939; OVG Berlin, Urteil vom 7.12.1995 - 3 B 4.93; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 1.10.1997 - 11 A 10774/97; Hess. VGH, Urteil vom 1.11.1996 - 10 UE 1988/95; Saarl.

    Selbst wenn eine formale Aufenthaltserlaubnis zur Begrenzung des ansonsten aus den Konfliktgebieten im Nordosten massenhaft erfolgenden Zuzugs von Tamilen nach Colombo in der Praxis tatsächlich erforderlich sein sollte, so führt dies noch nicht dazu führen, daß auch die aus dem Ausland zurückkehrenden Tamilen eine entsprechende Erlaubnis benötigen und zurückkehrende Tamilen, die sich ohne eine solche Erlaubnis im Großraum Colombo aufhalten, dort nicht bleiben können und von den Sicherheitskräften gar zwangsweise in die Bürgerkriegsregionen gebracht werden (so auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1.10.1997 - 11 A 10774/97).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
    Das Asylrecht des Art. 16a Abs. 1 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51 (60)).

    Atypisch, wenn auch häufig, ist dagegen der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren künftiges Entstehen er besorgt (sog. Nachfluchtgründe, vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, a.a.O. (64ff.)).

    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von Nachfluchttatbeständen, die nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.11.1986 (a.a.O. (64ff.)) beachtlich sind, politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 5.3.1990, InfAuslR 1990, 165 (166)) droht.

  • OVG Bremen, 25.09.1996 - 2 BA 9/96
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
    Denn Zwangsmaßnahmen der LTTE wären dem srilankischen Staat jedenfalls nicht zuzurechnen (so auch: Niedersächs. OVG, Urteile vom 19.9.1996 - 12 L 2005/96 - und vom 10.6.1996 - 12 L 1726/96; OVG Bremen, Urteil vom 25.9.1996 - 2 BA 9/96).

    Ihr kurzer Zwischenaufenthalt in Colombo (nach ihren Angaben hielt sie sich dort maximal zwei Wochen auf) führt noch nicht dazu, daß auf die dortigen Verhältnisse abzustellen ist (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 25.9.1996 - 2 BA 9/96 - unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg , Urteil vom 22.2.1996 - 12 L 7721/95).

  • VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95

    Gruppenverfolgung der Tamilen auf Sri Lanka grundsätzlich verneint; Verfolgung

  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96

    Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 15.96

    Asyl und Abschiebungsschutz für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Somalia?

  • VGH Hessen, 01.11.1996 - 10 UE 1988/95

    Sri Lanka: Gruppenverfolgung von Tamilen - inländische Fluchtalternative

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 15.07.1997 - 9 C 2.97

    Existenzminimum - Inländische Fluchtalternative - Gegenterror - Verfolgungsdichte

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1996 - 21 A 3050/96

    Politische Verfolgung; Tamile; Norden Sri Lankas; Bürgerkrieg

  • OVG Saarland, 09.05.1997 - 1 R 150/96

    Asylanerkennung; Materielle Asylberechtigung des Stammberechtigten;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - A 14 S 482/93

    Keine Verfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer

  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 10298/97

    Tamilen; Sri Lanka; Colombo; Politische Verfolgung; Asylerhebliche

  • BVerfG, 05.03.1990 - 2 BvR 938/89

    Überschreitung des den Verwaltungsgerichten bei der Anwendung des Art. 16 Abs. 2

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

  • OVG Berlin, 07.12.1995 - 3 B 4.93

    Tamilen; Süden Sri Lankas; Westen Sri Lankas; Inländische Fluchtalternative;

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - A 6 S 1888/00

    Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen

    Dessen hätte es bedurft, zumal der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 20.3.1998 - A 16 S 60/97 - davon ausgegangen ist, dass den insbesondere im Großraum Colombo immer wieder stattfindenden kurzfristigen Festnahmen von Tamilen zum Zwecke der Identitätsfeststellung ohne weitergehende Rechtsgutverletzungen unter den besonderen in Sri Lanka herrschenden Verhältnissen schon unter dem Gesichtspunkt der Eingriffsintensität grundsätzlich die erforderliche Asylrelevanz fehlt.

    Der Senat hat in seinem Grundsatzurteil vom 20.3.1998 - a.a.O. - im Einzelnen dargelegt, dass tamilischen Volkszugehörigen in keinem Landesteil Sri Lankas eine gruppengerichtete Verfolgung droht und dass für zurückkehrende tamilische Volkszugehörige unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Herkunft und einer etwaigen Vorverfolgung selbst bei Annahme einer regionalen Gruppenverfolgung in den Konfliktgebieten im Norden und Osten Sri Lankas regelmäßig im Süden und Westen des Landes eine zumutbare inländische Fluchtalternative besteht, wenn bei ihnen kein individualisierter LTTE-Verdacht vorliegt.

    Es liegen weder Erkenntnismittel vor, die begründete Zweifel an der bisherigen Einschätzung des Senates begründen könnten, noch ergibt sich aus den vom Kläger angeführten Erkenntnismitteln, dass in der innenpolitischen Entwicklung Sri Lankas seit dem Grundsatzurteil des Senats vom 20.3.1998 - a.a.O. - eine Änderung eingetreten ist, die gegenwärtig oder in absehbarer Zeit zu einer anderen Beurteilung der Lage der Tamilen in Sri Lanka und ihrer Rückkehrgefährdung führen könnte.

    Die Regierung von Präsidentin Kumaratunga bemüht sich jedoch seit ihrem Amtsantritt im August 1994 um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte (vgl. dazu im Einzelnen die Ausführungen im Senatsurteil vom 20.3.1998 - a.a.O. -) und hat ihre Anstrengungen seit dem Senatsurteil vom 20.3.1998 - a.a.O. - weiter intensiviert.

    Dies ändert aber nichts an der grundsätzlichen Einschätzung der Lage der Tamilen in Sri Lanka durch den Senat im Urteil vom 20.3.1998 - a.a.O. -:.

    Wie bereits in der Vergangenheit (vgl. hierzu die Ausführungen im Grundsatzurteil vom 20.3.1998 - a.a.O. -) versucht die LTTE durch gezielte terroristische Sprengstoffanschläge - auch gegen hochrangige singhalesische Politiker - die singhalesische Bevölkerung im Süden des Landes zu Gegenaktionen zu provozieren.

    Im Übrigen handelt es sich bei den bislang bekannt gewordenen Übergriffen Dritter um Einzelfälle, denen - wie bereits im Grundsatzurteil vom 20.3.1998 (a.a.O.) festgestellt - auch die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte fehlt.

    Es ist daher weiterhin davon auszugehen, dass den Tamilen im Norden und Osten des Landes - wie bereits im Urteil des Senats vom 20.3.1998 (a.a.O.) im Einzelnen dargelegt - keine unmittelbare gruppengerichtete staatliche Verfolgung droht.

    Im Übrigen hat Dr. Wingler die Situation der Tamilen in Sri Lanka in seinen Schriften und Stellungnahmen bereits in der Vergangenheit in einer wenig objektiven Weise angeprangert und ist bei der Würdigung seiner Angaben - wie bereits im Urteil vom 20.3.1998 (a.a.O.) angeführt - zu berücksichtigen, dass er sich selbst als "Parteigutachter" versteht, der seine Aufgabe als "Beistand der in Sri Lanka unter der vorherrschenden Situation leidenden Zivilbevölkerung" sieht und "keinen Anspruch auf eine allumfassende und ausgewogene Berichterstattung erhebt".

    Soweit Dr. Frank Wingler in den vom Kläger zitierten Stellungnahmen die Untergruppe der in Colombo von asylerheblichen Gefährdungen und Ausgrenzungen vorrangig betroffenen Tamilen auf nur etwa 1.500 Personen beziffert, handelt es sich um eine nicht näher belegte Behauptung, die im Übrigen den Feststellungen im Urteil vom 20.3.1998 - a.a.O. - widerspricht, wonach die von Verhaftungen besonders betroffene Gruppe der jungen aus dem Norden und Osten stammenden und nicht schon länger im Großraum Colombo lebenden Tamilen und Tamilinnen über 90.000 Personen zählen dürfte.

    Diesen Maßnahmen fehlt aber - wie bereits im Urteil vom 20.3.1998 (a.a.O.) im Einzelnen dargelegt - unter den besonderen in Sri Lanka herrschenden Verhältnissen schon unter dem Gesichtspunkt der Eingriffsintensität die erforderliche Asylrelevanz.

    Es ist daher davon auszugehen, dass den Tamilen auch im Süden und Westen des Landes, einschließlich des Großraums Colombo - wie bereits im Urteil des Senats vom 20.3.1998 (a.a.O.) im Einzelnen dargelegt - weiterhin keine unmittelbare gruppengerichtete staatliche Verfolgung droht.

    d) Im Übrigen besteht auch unter Berücksichtigung der vom Kläger angeführten Erkenntnismittel für zurückkehrende Tamilen unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Herkunft und einer etwaigen Vorverfolgung selbst bei Annahme einer regionalen Gruppenverfolgung in den Konfliktgebieten im Norden und Osten des Landes jedenfalls im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative, soweit kein individualisierter LTTE-Verdacht vorliegt, da sich auch insoweit seit der Entscheidung des Senats vom 20.3.1998 - a.a.O.- die Sachlage nicht grundsätzlich geändert hat.

    Allein der Umstand, dass nach den obigen Ausführungen bei dieser Personengruppe eine nach Dauer und/oder Behandlung asylrelevante Verhaftung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, lässt die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit - wie bereits im Urteil vom 20.3.1998 (a.a.O.) - dargelegt, nicht entfallen.

    Soweit Walter Keller-Kirchhoff in der Vergangenheit verschiedentlich darauf hingewiesen hat, aus dem Ausland zurückkehrenden Tamilen sei es nicht möglich, sich auf Dauer im Großraum Colombo niederzulassen, wenn sie nicht bereits vor ihrer Ausreise dort ansässig waren (vgl. Walter Keller-Kirchhoff, Stellungnahmen vom 2.9.1997 an Hess. VGH, 3, und vom 13.9.1997 an Hess. VGH, 1), hat sich der Senat hiermit bereits in seinem Urteil vom 20.3.1998 - a.a.O. - eingehend auseinandergesetzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - A 6 S 393/99

    Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Großraum Colombo bejaht

    Aus der Bundesrepublik Deutschland zurückkehrende tamilische Volkszugehörige, bei denen kein individualisierter LTTE-Verdacht vorliegt, sind im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung weiterhin hinreichend sicher; ihnen drohen dort auch keine anderen unzumutbaren Nachteile (Bestätigung des Urteils des Senats vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 (A 6 S 60/97)).

    Der Senat hat in seinem Grundsatzurteil vom 20.03.1998 (A 16 S 60/97 (A 6 S 60/97)) im einzelnen dargelegt, daß tamilischen Volkszugehörigen gegenwärtig und in absehbarer Zukunft in keinem Landesteil Sri Lankas eine gruppengerichtete Verfolgung droht und für zurückkehrende tamilische Volkszugehörige unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Herkunft und einer etwaigen Vorverfolgung selbst bei Annahme einer regionalen Gruppenverfolgung in den Konfliktgebieten im Norden und Osten Sri Lankas gegenwärtig und in absehbarer Zukunft regelmäßig im Süden und Westen des Landes eine zumutbare inländische Fluchtalternative besteht, wenn bei ihnen kein individualisierter LTTE-Verdacht vorliegt.

    Entgegen der Auffassung des Klägers wird die vom Senat in seinem Urteil vom 20.03.1998 - a.a.O. - angenommene Sicherheitslage für aus Europa zurückkehrende Tamilen durch die Stellungnahme von Walter Keller-Kirchhof vom 08.12.1998 an das OVG Hamburg nicht in Frage gestellt.

    Soweit der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 20.03.1998 - a.a.O. - davon ausgegangen ist, daß die von den srilankischen Auslandsvertretungen für zurückkehrende Tamilen ausgestellten "emergency certificats" die Identität des Inhabers bei der Einreise und dem anschließenden Aufenthalt im Land ausreichend dokumentieren, führt der Hinweis des Klägers auf die Stellungnahme der srilankischen Botschaft an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 23.10.1998, wonach ein solches Dokument nur bis zur Ankunft in Sri Lanka gültig sei, ebenfalls noch nicht zu einer grundlegenden Änderung der Sachlage.

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang im Zulassungsantrag auf den Bericht der schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 13.02.1998 verweist, wurde dieser bereits vom Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 20.03.1998 - a.a.O. - mitberücksichtigt.

  • VGH Hessen, 10.11.1998 - 10 UE 3035/95

    Sri Lanka: keine beachtliche Wahrscheinlichkeit gruppengerichteter Verfolgung von

    "Wenn bei dieser Vernetzung von LTTE und Flüchtlingslagern" so heißt es in dem zitierten Urteil, "die Beschießung der Vanni-Region neue Flüchtlingsströme erzeugt, so ist der Schluss auf eine gruppengerichtete Verfolgung der in der Nordprovinz lebenden Zivilbevölkerung in Form eines systematisch betriebenen militärischen Gegenterrors nach wie vor nicht erlaubt." Diese Einschätzung gilt den zitierten Urteilen zufolge auch für die Jaffna-Halbinsel (gegen eine Gruppenverfolgung von Tamilen in den Kampfgebieten des Nordens und Ostens Sri Lankas auch OVG Bremen, Urt. v. 30.10.1996 - 2 BA 7/96; OVG Berlin, Urteil vom 15.12.1997 - 3 B 9.95 - VGH Mannheim, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 -).

    Auch im gegenwärtigen Zeitpunkt sowie für die nahe Zukunft ist zugrundezulegen, dass einem tamilischen Volkszugehörigen im Großraum Colombo aus ethnischen Gründen weder mittelbare noch unmittelbare staatliche Verfolgung droht, vor allem nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (insoweit übereinstimmend auch für die jungen männlichen Tamilen im Alter zwischen 14 und 35 Jahren: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - OVG Münster, Urteil vom 14.06.1996 - 21 A 5046/94.A - so auch OVG Berlin, Urteil vom 07.12.1995 - OVG 3 B 4.93 - Bay. VGH, Urteil vom 25.03.1996 - 20 BA 95.30359 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 30.08.1995 - 11 A 12025/95 -: allerdings eingeschränkt auf Tamilen, die im Familienverband nach Sri Lanka zurückkehren; vom 12.06.1996 - 11 A 11369/96 -: alleinstehenden Tamilinnen, die aus Deutschland nach Sri Lanka zurückkehrten, stehe im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung - und vom 19.03.1997 - 11 A 10298/97 -: ohne die vorgenannten Einschränkungen; OVG Münster, Urteil vom 26.05.1998 - 21 A 571/96.A -: nur die hinreichende Wahrscheinlichkeit von politischer Verfolgung könne für junge tamilische Männer nicht festgestellt werden; VGH Mannheim, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 -).

    Zuletzt hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 20.03.1998 (- A 16 S 60/97 -) eine zumutbare inländische Fluchtalternative für Tamilen im Großraum Colombo dann bejaht, wenn bei ihnen kein individualisierter LTTE-Verdacht vorliegt.

  • VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96

    Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen

    Trotz dieser Maßnahmen ist im gegenwärtigen Zeitpunkt sowie für die nahe Zukunft zugrunde zu legen, dass grundsätzlich einem tamilischen Volkszugehörigen im Großraum Colombo aus ethnischen Gründen weder mittelbare noch unmittelbare staatliche Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (insoweit übereinstimmend auch für die jungen männlichen Tamilen im Alter zwischen 14 und 35 Jahren: OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.1996 - 21 A 5046/94.A - so auch OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - Bay. VGH, Urteil vom 25.03.1996 - 20 BA 95.30359 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 30.08.1995 - 11 A 12025/95 -: allerdings eingeschränkt auf Tamilen, die im Familienverband nach Sri Lanka zurückkehren; vom 12.06.1996 - 11 A 11369/96 -: alleinstehenden Tamilinnen, die aus Deutschland nach Sri Lanka zurückkehren, stehe im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung - und vom 19.03.1997 - 11 A 10298/97 -: ohne die vorgenannten Einschränkungen; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 26.05.1998 - 21 A 571/96.A -und vom 17.12.1999 - 21 A 3979/96.A -: die reale Möglichkeit vor politischer Verfolgung könne für junge tamilische Männer nicht ausgeschlossen werden, ohne dass sich diese Möglichkeit allerdings zur beachtlichen Wahrscheinlichkeit verdichtet; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 -).

    Selbst wenn man die vorstehende Einschätzung des erkennenden Senats wegen der nicht feststellbaren Stabilisierung der Situation im Norden Sri Lankas nicht teilt, und von einer dem Kläger drohenden gruppengerichteten staatlichen Verfolgung bei einer Rückkehr in die Gebiete der Nordprovinz ausgeht, käme seine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16a Abs. 1 GG dennoch nicht in Betracht, da ihm auch heute noch im Süden und Westen Sri Lankas, insbesondere im Großraum Colombo, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht, die ihm eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung gewährt (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 20 B 95.35939 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.1999 - 11 A 10421/99 - OVG Saarland, Urteil vom 09.05.1997 - 1 R 150/96 - OVG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 - und Beschluss vom 05.05.1999 - A 6 S 393/99 - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - OVG Thüringen, Urteil vom 17.12.1998 - 3 KO 869/96 - OVG Saarland, Urteil vom 23.04.1999 - 3 R 32/99 - und Beschluss vom 28.02.2000 - 3 Q 359/99 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2000 - 21 A 457/98

    Sri Lanka, Tamilen, LTTE, Verdacht der Mitgliedschaft, Haft, Folter,

    Soweit in anderer obergerichtlicher Rechtsprechung - vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 -, OVG Berlin, Urteil vom 15. Dezember 1997 - OVG 3 B 9.95 -, OVG Rheinland - Pfalz, Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 10.473/98.OVG -, BayVGH, Urteil vom 6. Juli 1998 - 20 B. 97.31531 -, Hess VGH, Urteile vom 10. November 1998 - 10 UE 3035/95 und 29. August 2000 - 10 UE 3556/96.A - sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 R 213/96 - selbst für junge männliche Tamilen, die aus dem Ausland nach Sri Lanka zurückkehren, im Großraum Colombo die hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung - vorbehaltlich besonderer Umstände - bejaht wird, folgt das erkennende Gericht der darin abweichenden Bewertung des im wesentlichen identischen Tatsachenmaterials bei seiner Überzeugungsbildung nicht.

    Soweit in anderer obergerichtlicher Rechtsprechung - vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 -, OVG Berlin, Urteil vom 15. Dezember 1997 - OVG 3 B 9.95 -, OVG Rheinland - Pfalz, Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 10.473/98.OVG -, BayVGH, Urteil vom 6. Juli 1998 - 20 B. 97.31531 -, Hess VGH, Urteile vom 10. November 1998 - 10 UE 3035/95 und 29. August 2000 - 10 UE 3556/96.A - sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 R 213/96 - selbst für junge männliche Tamilen, die aus dem Ausland nach Sri Lanka zurückkehren, im Großraum Colombo die hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung - vorbehaltlich besonderer Umstände - bejaht wird, folgt das erkennende Gericht der darin abweichenden Bewertung des im wesentlichen identischen Tatsachenmaterials bei seiner Überzeugungsbildung nicht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.1998 - 11 A 10473/98

    Sri Lanka; Tamilen; Inländische Fluchtalternative; Asylerhebliche

    Darüber hinaus ist, insbesondere auch in der Bürgerkriegsregion des Ostens, in der es nach wie vor zu Menschenrechtsverletzungen und Übergriffen auf die Zivilbevölkerung seitens der Sicherheitskräfte kommt (vgl. zu den Massakern von Kumarapuram und Kilivetty amnesty international, August 1996, "Zögerliches Engagement für die Menschenrechte", S. 32; Keller-Kirchhoff, 20. März 1996, S. 4 ff.; zu Folterungen, Vergewaltigungen und "Verschwindenlassen" siehe amnesty international, a.a.O.; Dr. Wingler, 01. Mai 1997/04. Mai 1997, S. 7) fraglich, ob die für die Annahme einer gruppengerichteten Verfolgung erforderliche "Verfolgungsdichte" (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 05. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 und 30. April 1996 - 9 C 170.95 -) gegeben ist (vgl. zur Situation im Norden/Osten auch OVG Berlin, Urteil vom 15. Dezember 1997 - 3 B 09.95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 - HessVGH, Urteile vom 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 - und 01. November 1996 - 10 UE 1988/95 - OVG Nordrhein- Westfalen, Urteile vom 29. März 1996 - 21 A 5047/94.A - und 01. Oktober 1996 - 21 A 3050/96 -).

    In Fortführung dieser neueren Rechtsprechung zu Tamilinnen geht der Senat nunmehr seit dem Urteil vom 19. März 1998 - 11 A 10298/97.OVG - in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß allen Tamilen, die aus den Konfliktgebieten im Norden und Osten Sri Lankas stammen und aus der Bundesrepublik Deutschland nach Sri Lanka zurückkehren, unabhängig von Alter, Geschlecht und Familienzugehörigkeit im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (ebenso BayVGH, Beschlüsse vom 25. März 1996 - 20 BA 95.30359 -, 09. April1996 - 20 BA 95.30353 - und 25. Februar 1997 - 20 BZ 95.35939 - OVG Berlin, Urteile vom 07. Dezember 1995 - 3 B 4.93 - und 15. Dezember 1997 - 3 B 09.95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 - HessVGH, Urteile vom 21. März 1994 - 12 UE 2145/90 -, 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -, 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 - und 01. November 1996 - 10 UE 1988/95 - OVG Saarland, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 R 213/96 - a.A. Nds. OVG, Urteile vom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 - und 19. September 1996 - 12 L 2005/96 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 29. März 1996 - 21 A 5047/94.A -, 01. Oktober 1996 - 21 A 3050/96 - und 24. Februar 1997 - 21 A 4597/95.A - sowie OVG Bremen, Urteile vom 25. September 1996 - OVG 2 BA 9/96 - und 30. Oktober 1996 - OVG 2 BA 7/96 -, in denen die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung im gesamten Land verneint wird).

  • BVerwG, 23.04.1999 - 9 B 1114.98

    Verletzung der Pflicht des Gerichts zur erschöpfenden Aufklärung des

    Soweit die Beschwerde - jedenfalls sinngemäß - weiter rügt, daß das Berufungsgericht die mehrwöchige Inhaftierung der 192 Bootsflüchtlinge nicht zum Anlaß genommen hat, die bereits seiner Grundsatzentscheidung (Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 - UA S. 123 ff.) zugrundeliegende Annahme zu überprüfen, daß ein längerer Aufenthalt im Bundesgebiet weder zu einer Erhöhung noch zu einer Verringerung der Verfolgungsgefahr führt, ist ein Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO gleichfalls nicht hinreichend dargetan.

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, inwiefern es sich hätte aufdrängen sollen, aus der mehrwöchigen Inhaftierung einer Gruppe von 192 Bootsflüchtlingen, die von der senegalesischen Marine aufgegriffen und kurz darauf nach Sri Lanka zurückgebracht wurde, Rückschlüsse zu ziehen auf die Sicherheitslage von einzelnen aus Deutschland zurückkehrenden tamilischen Volkszugehörigen, die ihr Land unauffällig verlassen haben, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten haben und ihre Identität mit von den srilankischen Auslandsvertretungen ausgestellten "emergency certificates" nachweisen können (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 - UA S. 125-127).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 21 A 1117/03

    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Situation bei Rückkehr,

    Die Geschehnisse während der bisherigen Kriegshandlungen bieten aber keine Basis für die Annahme, dass das Vorgehen der staatlichen Sicherheitskräfte die Merkmale einer auch im Rahmen des Handelns des Staates als Partei im Bürgerkrieg möglichen politischen Verfolgung (BVerfGE 80, S. 340) aufweist (wie hier OVG Lüneburg, Urteile vom 10. Juni 1996 - 12 L 1726/96 -, S. 8 ff. und vom 19. September 1996 - 12 L 2005/96 -, S. 15 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 -, S. 87 ff. und Beschluss vom 8. Februar 2001 - A 6 S 1888/00 -, S. 13, 16; VGH Kassel, Urteile vom 10. November 1998 - 10 UE 3035/95 -, S. 26 ff., vom 3. Mai 2000 - 5 UE 4657/96.A -, S. 38 ff., und vom 29. August 2000 - 10 UE 3556/69.A -, S. 52 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 23. August 2000 - 3 B 47.95 -, S. 26 ff.; ähnlich OVG Weimar, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 3 KO 869/96 -, S. 48 ff.; in der Bewertung abweichend früher OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 1996 - 11 A 11369/96 -, S. 8 f., im jüngeren Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 10473/98 -, S. 5 als "sehr zweifelhaft" bezeichnet).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 21 A 3940/04

    Anerkennung eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit

    Die Geschehnisse während der bisherigen Kriegshandlungen bieten aber keine Basis für die Annahme, dass das Vorgehen der staatlichen Sicherheitskräfte die Merkmale einer auch im Rahmen des Handelns des Staates als Partei im Bürgerkrieg möglichen politischen Verfolgung (BVerfGE 80, S. 340) aufweist (wie hier OVG Lüneburg, Urteile vom 10. Juni 1996 - 12 L 1726/96 -, S. 8 ff. und vom 19. September 1996 - 12 L 2005/96 -, S. 15 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 -, S. 87 ff. und Beschluss vom 8. Februar 2001 - A 6 S 1888/00 -, S. 13, 16; VGH Kassel, Urteile vom 10. November 1998 - 10 UE 3035/95 -, S. 26 ff., vom 3. Mai 2000 - 5 UE 4657/96.A -, S. 38 ff., und vom 29. August 2000 - 10 UE 3556/69.A -, S. 52 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 23. August 2000 - 3 B 47.95 -, S. 26 ff.; ähnlich OVG Weimar, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 3 KO 869/96 -, S. 48 ff.; in der Bewertung abweichend früher OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 1996 - 11 A 11369/96 -, S. 8 f., im jüngeren Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 10473/98 -, S. 5 als "sehr zweifelhaft" bezeichnet).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2004 - 21 A 580/99

    Sri Lanka, Tamilen, LTTE, Verdacht der Mitgliedschaft, Festnahme, Verhöre,

    Die Geschehnisse während der bisherigen Kriegshandlungen bieten aber keine Basis für die Annahme, dass das Vorgehen der staatlichen Sicherheitskräfte die Merkmale einer auch im Rahmen des Handelns des Staates als Partei im Bürgerkrieg möglichen politischen Verfolgung (BVerfGE 80, S. 340) aufweist (wie hier OVG Lüneburg, Urteile vom 10. Juni 1996 - 12 L 1726/96 -, S. 8 ff. und vom 19. September 1996 - 12 L 2005/96 -, S. 15 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 -, S. 87 ff. und Beschluss vom 8. Februar 2001 - A 6 S 1888/00 -, S. 13, 16; VGH Kassel, Urteile vom 10. November 1998 - 10 UE 3035/95 -, S. 26 ff., vom 3. Mai 2000 - 5 UE 4657/96.A -, S. 38 ff., und vom 29. August 2000 - 10 UE 3556/69.A -, S. 52 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 23. August 2000 - 3 B 47.95 -, S. 26 ff.; ähnlich OVG Weimar, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 3 KO 869/96 -, S. 48 ff.; in der Bewertung abweichend früher OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 1996 - 11 A 11369/96 -, S. 8 f., im jüngeren Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 10473/98 -, S. 5 als "sehr zweifelhaft" bezeichnet).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 21 A 4834/99

    Anerkennung als Asylberechtigter eines srilankischen Staatsangehörigen

  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 10 UE 3556/96

    Sri Lanka: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Tamilen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2001 - 21 A 3853/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 21 A 636/01

    Sri Lanka, Tamilen, Familienangehörige, Bruder, LTTE, Mitglieder, Festnahme,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 21 A 259/01

    Sri Lanka, Tamilen, LTTE, Mitglieder, Waffendiebstahl, Festnahme, Verhöre,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2000 - 21 A 3962/96

    Asylantrag eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - 21 A 4798/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 21 A 1329/00
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2000 - 12 A 11485/00

    Versagung von Familienasyl gegenüber dem Kind eines srilankischen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00

    Zulassung der Berufung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt, wenn

  • OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00

    Asyl, Sri Lanka

  • OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 12 L 169/97

    Gruppenverfolgung; Asyl; Gruppengerichtete Verfolgung; Tamilen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2000 - 21 A 3015/96

    Anerkennung eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2001 - 21 A 4845/96
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