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   VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98   

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VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98 (https://dejure.org/2000,3581)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.2000 - A 2 S 1/98 (https://dejure.org/2000,3581)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - A 2 S 1/98 (https://dejure.org/2000,3581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak: Rückkehrgefährdung wegen Asylbeantragung und illegaler Ausreise bejaht; keine effektive Gebietsgewalt in den Kurdenprovinzen des Nordirak; inländische Fluchtalternative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 121 (Ls.)
  • ESVGH 51, 122 (Ls.)
  • NVwZ 2001, Beilage Nr. 4, 44
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98
    Politisch verfolgt ist, wer in Anknüpfung an die politische Überzeugung, die religiöse Grundentscheidung oder andere unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt intensive und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen erlitten hat oder wem diese unmittelbar drohten oder noch drohen (BVerfGE 80, 315, 333 ff.).

    Gleiches gilt, wenn sich - bei fortbestehender regional begrenzter politischer Verfolgung - nach der Einreise in den Geltungsbereich des Grundgesetzes eine zumutbare inländische Fluchtalternative eröffnet (BVerfGE 80, 315, 345).

    Sowohl der vorverfolgt als auch der nicht vorverfolgt Ausgereiste darf danach nur dann auf einen anderen Landesteil seines Heimatstaats verwiesen werden, wenn er dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist (BVerfGE 80, 315 ff.; BVerwGE 105, 204).

    Andere Nachteile und Gefahren, die bei seiner Flucht einem Ausweichen in einen anderen Landesteil nicht entgegenstanden, dürfen ihm bei einer Rückkehr nicht beachtlich wahrscheinlich drohen (BVerfGE 80, 315 ff.).

  • VGH Bayern, 23.03.2000 - 23 B 99.32990

    Irak, Kurden, PUK, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Illegale

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98
    Diese Einschätzung macht sich der Senat jedoch nicht zu eigen (so auch OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.1998 - A 1 S 394/98 - Nieders. OVG, Beschluss vom 28.7.1999 - 9 L 5005/98 - und BayVGH, Urteil vom 23.3.2000 - 23 B 99.32990 -).

    Auch nach Pro Asyl (".... keinen staatlichen Sanktionen unterworfen". Eine Analyse der Mängel im aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts zum  Irak von August 2000) kann keine konkrete Angabe dazu erfolgen, wann und unter welchen Voraussetzungen mit einer erneuten Ausweitung irakischer Hoheitsgewalt auf den kurdischen Nordirak zu rechnen ist (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 23.3.2000 - 23 B 99.32990 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2000 - A 2 S 1330/99

    Inländische Fluchtalternative für Kurden im Nordirak

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98
    Sind Herkunftsort und Ort der inländischen Fluchtalternative bei der Rückkehr identisch, so sind dort drohende sonstige Nachteile und Gefahren regelmäßig nicht verfolgungsbedingt (BVerwGE 105, 204, 211 ff. und 109, 353 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.8.2000 - A 2 S 1330/99 -, AuAS 2000, 210; Nieders. OVG, Beschluss vom 8.3.1999 - 9 L 4394/98 -).

    Der Senat geht auf Grund der insoweit übereinstimmenden Auskünfte des Auswärtigen Amts (Lageberichte vom 31.8.1998, 27.1.1999 und vom 25.10./16.11.1999) des Deutschen Orient-Instituts (vom 31.3.1998 an VG Mainz, vom 6.8.1998 an VG Koblenz, 21.5.1999 an VG Sigmaringen) und des UNHCR (vom 21.4.1998 an den Rat der EU) davon aus, dass eine kurdische Solidarität außerhalb der Bindungen von Familie bzw. Sippe nicht besteht und Ortsfremde, die darauf nicht zurückgreifen können, dort nicht überleben können (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.1.1999, aaO und Beschluss vom 15.8.2000, aaO).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.1998 - A 1 S 394/98

    Irak, Kurden, Gruppenverfolgung, Vorverfolgung, Glaubwürdigkeit,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98
    Ein irakischer Staatsangehöriger arabischer Volkszugehörigkeit aus dem von der Zentralregierung beherrschten Gebiet muss wegen der Asylantragstellung im Falle seiner Rückkehr dorthin jedenfalls nach langjährigem Auslandsaufenthalt mit Verfolgungsmaßnahmen rechnen (ebenso: Nieders. OVG, Beschluss vom 8.3.1999 - 9 L 4394/98 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.5.1998 - 7 A 11436/97.OVG; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.1998 - A 1 S 394/98 -).

    Diese Einschätzung macht sich der Senat jedoch nicht zu eigen (so auch OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.1998 - A 1 S 394/98 - Nieders. OVG, Beschluss vom 28.7.1999 - 9 L 5005/98 - und BayVGH, Urteil vom 23.3.2000 - 23 B 99.32990 -).

  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99

    Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98
    Bei der Prognose, ob dem Ausländer bei seiner Rückkehr in den Heimatstaat politische Verfolgung droht, ist das Staatsgebiet in seiner Gesamtheit in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 5.10.1999 - 9 C 15.99 -, NVwZ 2000, 332).

    Sind Herkunftsort und Ort der inländischen Fluchtalternative bei der Rückkehr identisch, so sind dort drohende sonstige Nachteile und Gefahren regelmäßig nicht verfolgungsbedingt (BVerwGE 105, 204, 211 ff. und 109, 353 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.8.2000 - A 2 S 1330/99 -, AuAS 2000, 210; Nieders. OVG, Beschluss vom 8.3.1999 - 9 L 4394/98 -).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98
    Sowohl der vorverfolgt als auch der nicht vorverfolgt Ausgereiste darf danach nur dann auf einen anderen Landesteil seines Heimatstaats verwiesen werden, wenn er dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist (BVerfGE 80, 315 ff.; BVerwGE 105, 204).

    Sind Herkunftsort und Ort der inländischen Fluchtalternative bei der Rückkehr identisch, so sind dort drohende sonstige Nachteile und Gefahren regelmäßig nicht verfolgungsbedingt (BVerwGE 105, 204, 211 ff. und 109, 353 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.8.2000 - A 2 S 1330/99 -, AuAS 2000, 210; Nieders. OVG, Beschluss vom 8.3.1999 - 9 L 4394/98 -).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98
    Von einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden oder - was gleichbedeutend ist - unmittelbaren Verfolgung ist dann auszugehen, wenn die für die Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwGE 89, 162, 169 ff.).

    Die Möglichkeit einer Verfolgung im Heimatland muss derart "real" sein, dass ein verständiger Mensch das Risiko einer Rückkehr nicht auf sich nimmt, wobei auch die Schwere des befürchteten Eingriffs in gewissem Umfang zu berücksichtigen ist (BVerwGE 89, 162, 169 ff).

  • OVG Niedersachsen, 28.07.1999 - 9 L 5005/98

    Abschiebungsschutz wegen Asylantragstellung; Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98
    Diese Einschätzung macht sich der Senat jedoch nicht zu eigen (so auch OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.1998 - A 1 S 394/98 - Nieders. OVG, Beschluss vom 28.7.1999 - 9 L 5005/98 - und BayVGH, Urteil vom 23.3.2000 - 23 B 99.32990 -).
  • BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94

    Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98
    Das ist bei erwerbsfähigen Personen grundsätzlich der Fall, wenn es ihnen trotz Bereitschaft zur Ausübung auch wenig attraktiver Tätigkeiten selbst längerfristig nicht gelingen wird, ein Einkommen zu erzielen, das, mag es auch im unteren Bereich des am Ort der Fluchtalternative Üblichen liegen, das wirtschaftliche Überleben gewährleistet (BVerwG, Urteil vom 8.2.1989 - 9 C 30.87 -, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 104; Beschluss vom 24.3.1995 - 9 B 747.94 -, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 177).
  • BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90

    Asylantrag eines afghanischen Lehrers auf Grund staatlicher politischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2000 - A 2 S 1/98
    Dabei können (ausschließlich) in der Person des Verfolgungsbedrohten liegende Merkmale wie z.B. eine körperliche Behinderung, hohes Alter oder Krankheit einer realen Chance, eine dauerhafte, wenn auch bescheidene wirtschaftliche Existenzgrundlage zu finden, von vornherein entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 30.4.1991 - 9 C 105.90 -, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 145).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 510.93

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Prognose

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.1991 - A 16 S 2296/90

    Asylantragstellung eines Irakers als beachtlicher Nachfluchtgrund - anderweitiger

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1999 - A 2 S 2429/98

    Lage der Kurden im Nordirak - Rückkehrmöglichkeit für Asylantragsteller -

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90

    Asyl - Verfolgungsschutz - Nachfluchtgrund - Heirat

  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 235.91

    Asylrecht; Anerkennung als Asylberechtigter; Abschiebungsverbot;

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2002 - A 2 S 1517/00

    Inländische Fluchtalternative im Nordirak bejaht

    Der Senat hat sie für arabische Volkszugehörige aus dem Zentralirak bei einer Rückkehr dorthin bejaht (dazu das Urteil vom 5.12.2000 - 2 S 1/98 - ferner Beschluss vom 28.1.2002 - 2 S 1052/01 -), sie indes für einen Iraker kurdischer Volkszugehörigkeit, der in der sog. Schutzzone im Nordirak wohnt, ausgeschlossen (Urteil vom 21.2.2002 - 2 S 1690/00 -).

    Auch bleibt festzuhalten, dass der irakische Staat seine Gebietsherrschaft dort noch nicht in einem Maß verloren hat, dass diese Region asylrechtlich als Ausland zu betrachten wäre (so der Senat im Urteil vom 21.1.1999 - A 2 S 2429/98 - ferner Urteile vom 21.1.1999 - A 2 S 2429/98 -, vom 5.12.2000 - A 2 S 1/98 - und Urteil vom 11.4.2002 - A 2 S 712/01 -).

    An dieser Einschätzung der kurdischen Solidarität (zu ihr schon das Urteil des Senat vom 5.12.2000 - A 2 S 1/98 - m.w.N.) ist nach wie vor festzuhalten.

  • OVG Sachsen, 28.08.2001 - A 4 B 4388/99

    Irak, Kurden, Zentralirak, Militärangehörige, Baath, Nordirak, Besuchsreisen,

    Die Auswertung der aktuellen Erkenntnismittel hat ergeben, dass ein irakischer Staatsangehöriger aus dem von der Zentralregierung beherrschten Gebiet bereits wegen der Asylantragstellung jedenfalls nach längerem Auslandsaufenthalt im Falle seiner Rückkehr dorthin mit Verfolgungsmaßnahmen rechnen muss (ebenso: VGH Bad.-Würt., Urt. v. 21.1.1999 - A 2 S 2429/98 -, Urt. v. 5.12.2000 - A 2 S 1/98 - ; Nieders. OVG, Beschl. v. 8.3.1999 - 9 L 4394/98 -; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.5.1998 - 7 A 11436/97.OVG; OVG des Landes Sachsen- Anhalt, Urt. v. 11.12.1998 - A 1 S 394/98 -).

    Danach sind die Grundsätze der inländischen Fluchtalternative auf die Verhältnisse in Nordirak übertragbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.12.1998 - 9 C 17.98 - VGH Bad.-Würt., Urt. v. 26.4.2001 A 2 S 2146/99 - Urt. v. 5.12.2000 - A 2 S 1/98 - Urt. v. 21.1.1999 - A 2 S 2429/98 -; BayVGH, Urt. v. 31.7.2001 - 20 B 00.31977 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11.12.1998 - A 1 S 394/98; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 16.7.1998 - 2 L 169/97; OVG Saarlouis, Urt. v. 5.4.2000 - 9 R 6/97; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5.5.1999 - 9 A 4671/98.A).

  • VG Köln, 07.05.2001 - 18 K 10953/97

    Ausgestaltung der Anerkennung irakischer Staatsangehörige kurdischer

    vgl. ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.05.1998 - 7 A 11433/97.OVG - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.07.1998 - 2 L 169/97 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.1998 - A 1 S 394/98 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 21.01.1999 - A 2 S 2429/98 - und vom 05.12.2000 - A 2 S 1/98 - OVG NW, Beschluss vom 16.07.1999 - 9 A 4736/98.A - Auswärtiges Amt, Lageberichte vom 25.10.1999 und 15.02.2001; UNHCR, Bericht vom 23.06.1998 und von Januar 2001; Deutsches Orient- Institut, Auskunft vom 21.05.1999 an VG Sigmaringen.

    Die Kammer hält - insoweit in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung - , vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.05.1998 - 7 A 11433/97.OVG - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.1998 - A 1 S 394/98 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 21.01.1999 - A 2 S 2429/98 - und vom 05.12.2000 - A 2 S 1/98 - BayVGH, Urteile vom 23.03.2000 - 23 B 99.32990 - und vom 22.05.2000 - 15 B 98.31916 - Nieders.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - A 2 S 1052/01

    Irak: Rückkehrgefährdung wegen Asylantragstellung unverändert

    Die Auskunft des Auswärtigen Amts vom 28.2.2001 an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und der Lagebericht des Auswärtigen Amts vom 5.9.2001 (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage Stand August 2001) führen derzeit zu keiner qualitativen Veränderung der Einschätzung der Verfolgungslage eines irakischen Asylantragstellers aus dem von der Zentralregierung beherrschten Gebiet (Senatsurteil vom 5.12.2000 - A 2 S 1/98 -).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein Asylantrag eines irakischen Staatsangehörigen aus dem von der irakischen Zentralregierung beherrschten Gebiet als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst und jedenfalls nach langjährigem Auslandsaufenthalt bei einer Rückkehr dorthin beachtlich wahrscheinlich zu asylerheblichen Nachteilen in Anknüpfung an die tatsächliche oder vermutete politische Überzeugung führt (Senatsurteil vom 5.12.2000 - A 2 S 1/98 - und Urteil vom 26.4.2001 - A 2 S 2146/99 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - A 2 S 712/01

    Inländische Fluchtalternative im Nordirak

    Wenn daher dem Auswärtigen Amt folgend, das am 28.2.2001 mitgeteilt hat, es könne nicht nachvollzogen werden, "wie das DOI zu von seinen abweichenden Erkenntnissen gelangt" sei, weiterhin davon ausgegangen wird, jedenfalls ein langjähriger Aufenthalt im (westlichen) Ausland führe bei einer Rückkehr in den Irak beachtlich wahrscheinlich zu asylerheblichen Nachteilen in Anknüpfung an die tatsächliche oder vermutete politische Überzeugung (vgl. Senatsurteil vom 5.12.2000 - A 2 S 1/98 -), führt dies nach Auffassung des Senats gleichwohl nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zur Gefahr politischer Verfolgung bei Rückkehr aus dem Bundesgebiet, denn den Klägern würde im Nordirak eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung stehen.
  • VG Düsseldorf, 21.11.2001 - 16 K 939/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen

    Folglich muss wegen illegaler Ausreise und Stellung eines Asylantrages bei einer Rückkehr in den Zentralirak mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung befürchtet werden, vgl. Bay.VGH, Urteil vom 22. Mai 2000 - 15 B 98.31916 - mwN.; VGH BW, Urteil vom 5. Dezember 2000 - A 2 S 1/98 -.

    Dies sind jedenfalls alle Gebiete außerhalb der nach dem 2. Golfkrieg (1991) entstandenen kurdischen Autonomiegebiete im Nord- und Nordostirak, d.h. außerhalb der mehrheitlich kurdisch besiedelten Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniya, in denen eine staatliche Gebietshoheit nicht mehr besteht und auf absehbare Zeit auch nicht wieder zu erwarten ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 1999 - 9 A 4671/98.A - VGH BW, Urteil vom 5. Dezember 2000 - A 2 S 1/98 -.

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2002 - 9 LB 3662/01

    Irak: Rückkehrgefährdung wegen Auslandsaufenthaltes und Asylbeantragung;

    Zu 1.) Die Rechtsprechung des Senats geht bislang - soweit ersichtlich in Übereinstimmung mit der einhelligen Rechtsprechung anderer Obergerichte - davon aus, dass die Asylantragstellung eines irakischen Staatsangehörigen im Ausland und - vorrangig - der unerlaubte Auslandsaufenthalt im Falle seiner Rückkehr in sein Heimatland mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer politischen Verfolgung durch den irakischen Zentralstaat mit sich bringt (so seit Urteil des Senats vom 8.9.1998 - 9 L 2142/98 - ferner beispielhaft anderer Obergerichte: VGH Bad.-Württ. vom 21.1.1999 - A 2 S 2429/98 - VGH BW-Ls 1999, Beil. 5 B 3-4; vom 5.12.2000 - A 2 S 1/98 - NVwZ-Beilage 2001, 44 (Ls); OVG Magdeburg vom 11.12.1998 - A 1 S 398/98 - Urt. v. 11.12.1998 - A 1 S 394/98 - BayVGH, Urt. v. 22.5.2000 - 15 B 98.31916; SächsOVG, Urt. v. 28.8.2001 - A 4 B 4388/99 -).An dieser Auffassung ist nach Bewertung neuerer Erkenntnismittel sowie nach Anhörung der beiden Sachverständigen B. und S. im Termin zur mündlichen Verhandlung weiterhin festzuhalten.
  • VG Düsseldorf, 24.04.2002 - 16 K 6142/99

    Irak, Kurden, Zentralirak, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe,

    Folglich muss wegen illegaler Ausreise und Stellung eines Asylantrages bei einer Rückkehr in den Zentralirak mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung befürchtet werden, vgl. Bay.VGH, Urteil vom 22. Mai 2000 -15 B 98.31916 - mwN.; VGH BW, Urteil vom 5. Dezember 2000 - A 2 S 1/98 - und Beschluss vom 28. Januar 2002 - A 2 S 1052/01 -.

    Dies sind jedenfalls alle Gebiete außerhalb der nach dem 2. Golfkrieg (1991) entstandenen kurdischen Autonomiegebiete im Nord- und Nordostirak, d.h. außerhalb der mehrheitlich kurdisch besiedelten Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniya, in denen eine staatliche Gebietshoheit nicht mehr besteht und auf absehbare Zeit auch nicht wieder zu erwarten ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 1999 - 9 A 4671/98.A ; VGH BW, Urteil vom 5. Dezember 2000 - A 2 S 1/98 -.

  • VGH Hessen, 08.08.2002 - 10 UZ 2217/98

    Asylrechtsausschluss nach Drittstaatenregelung auch bei (objektiven)

    Diese Frage rechtfertigt indes die Zulassung der Berufung nicht, und zwar unabhängig davon, ob hier tatsächlich von einem (objektiven) Nachfluchtgrund gesprochen werden kann oder ob nicht vielmehr - was näher zu liegen scheint - der subjektive Nachfluchtgrund der Stellung eines Asylantrages gegeben ist (siehe dazu Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG-Kommentar, Stand August 2000, § 28 AsylVfG Rdnr. 34 m.w.N.; siehe zur Rückkehrgefährdung von irakischen Staatsangehörigen wegen Asylbeantragung und illegaler Ausreise: VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 5. Dezember 2000 - A 2 S 1/98 -, ESVGH 51, 121 (LS) = NVwZ 2001, Beilage Nr. 4, 44().
  • VG Karlsruhe, 13.02.2002 - A 12 K 10369/00

    Asyl Irak 2002: Sippenhaft - Asylantragstellung als Nachfluchtgrund - inländische

    Dieser Beurteilung, die auch derjenigen des VGH Baden-Württemberg entspricht (Urt. v.  5. Dezember 2000 - A 2 S 1/98 - und Urt. v. 26. April 2001 - A 2 S 2146/99), schließt sich das erkennende Gericht in vollem Umfang an.
  • VG Köln, 07.05.2001 - 18 K 40/98

    Drohen politischer Verfolgung von irakischen Staatsangehörigen wegen kurdischer

  • VG Arnsberg, 15.02.2002 - 13 K 1963/01

    Anforderungen an die Durchsetzbarkeit des ausländergesetzlichen

  • VG Arnsberg, 11.01.2002 - 13 K 3118/00

    Schutz eines ausländischen Flüchtlings vor Abschiebung wegen politischer

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