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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2002 - A 2 S 521/98   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2002 - A 2 S 521/98 (https://dejure.org/2002,29175)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.02.2002 - A 2 S 521/98 (https://dejure.org/2002,29175)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - A 2 S 521/98 (https://dejure.org/2002,29175)
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2004 - 2 L 157/01

    Kommunalabgabenrechtlicher Anlagenbegriff ist identisch mit dem

    Soweit das Kommunalabgabengesetz gilt (§ 6 Abs. 2 LSA-KAG), bedarf die Aufwandspaltung keines förmlichen Ratsbeschlusses, weil es sich dabei um einen "innerdienstlichen Ermessensakt" der Gemeinde handelt, zu dem bereits das Gesetz selbst ermächtigt (so bereits entschieden zur Abschnittsbildung: OVG LSA, Beschl. v. 23.11.2000 - B 2 S 704/99 - Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 - Beschl. v. 12.02.2002 - 2 L 153/01 -).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei der Entscheidung darüber, den beitragsfähigen Aufwand nur für selbständig nutzbare Abschnitte einer Anlage zu ermitteln, es sich um eine sog. "innerdienstliche Ermessensentscheidung" handelt (st. Rspr. des Senats; OVG LSA, Beschl. v. 23.11.2000 - B 2 S 704/99 - Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 - Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 - so auch VGH BW, Urt. v. 25.11.1986 - 14 S 161/68 -, VBlBW 87, 190; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a. a. O., § 30 RdNr. 38), die keiner besonderen Bekanntmachung (Driehaus, a. a. O., § 14 RdNr. 11; OVG LSA, a. a. O.) und keiner speziellen satzungsrechtlichen Grundlage bedarf, weil Landesrecht (§ 6 Abs. 4 KAG-LSA) bereits dazu ermächtigt (vgl. insoweit Driehaus, a. a. O., § 30 RdNr. 38).

    Von der Notwendigkeit eines Abschnittsbildungsbeschlusses ist der Senat bisher nur dann ausgegangen, wenn das maßgebliche Ortsrecht (Straßenausbaubeitragssatzung) für die Entstehung der Beitragspflicht zusätzlich einen solchen Beschluss verlangt (OVG LSA, Beschl. v. 04.03.1998 - B 2 S 441/96 - Beschl. v. 30.04.1998 - B 2 S 496/96 - Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 -).

  • VG Magdeburg, 25.04.2012 - 2 A 185/11

    Straßenbaubeitrag aufgrund des Ausbaus von Teileinrichtungen; sachliche

    Deshalb haben die innerdienstlichen Ermessenserwägungen sich grundsätzlich auf diese Vorfinanzierungsfunktion zu beschränken, d. h., die Gemeinde hat sich bei ihrer Entscheidung über eine Abschnittsbildung in erster Linie an ihrer Haushaltslage zu orientieren (OVG LSA, B. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 -).

    Bei der Entscheidung darüber, den beitragsfähigen Aufwand nur für selbständig nutzbare Teile einer Anlage zu ermitteln, handelt es sich um eine sog. "innerdienstliche Ermessensentscheidung" (OVG LSA, Beschl. v. 23.11.2000 - B 2 S 704/99 - Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 - Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 -) die keiner besonderen Bekanntmachung und keiner speziellen satzungsrechtlichen Ermächtigung bedarf, weil Landesrecht (§ 6 Abs. 2 KAG-LSA) bereits dazu ermächtigt.

    Von der Notwendigkeit eines ausdrücklichen Beschlusses ist das Oberverwaltungsgericht LSA bisher nur dann ausgegangen, wenn das maßgebliche Ortsrecht (Straßenausbaubeitragssatzung) für die Entstehung der Beitragspflicht zusätzlich einen solchen Beschluss verlangt (OVG LSA, Beschl. v. 04.03.1998 - B 2 S 441/96 - Beschl. v. 30.04.1998 - B 2 S 496/96 - Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 - Urteil v. 12.08.2004 - 2 L 157/01 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 2 L 33/04

    Anlage und Abschnittsbildung

    Hinsichtlich der Frage, ob für eine Abschnittsbildung immer ein Ratbeschluss erforderlich ist, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei der Entscheidung darüber, den beitragsfähigen Aufwand nur für selbständig nutzbare Abschnitte einer Anlage zu ermitteln, um eine sog. "innerdienstliche Ermessensentscheidung" handelt (OVG LSA, Beschl. v. 23.11.2000 - B 2 S 704/99 - Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 - Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 - Beschl. v. 04.11.2002 - 2 M 175/02 - VGH BW, Urt. v. 25.11.1986 - 14 S 161/68 -, VBlBW 87, 190; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 30 RdNr. 38), die keiner besonderen Bekanntmachung (Driehaus, a. a. O., § 14 RdNr. 11; OVG LSA, a. a. O.) und keiner speziellen satzungsrechtlichen Grundlage bedarf, weil Landesrecht (§ 6 Abs. 4 KAG-LSA) bereits dazu ermächtigt (vgl. insoweit Driehaus, a. a. O., § 30 RdNr. 38).

    Von der Notwendigkeit eines Abschnittsbildungsbeschlusses ist der Senat bisher nur dann ausgegangen, wenn das maßgebliche Ortsrecht (Straßenausbaubeitragssatzung) für die Entstehung der Beitragspflicht zusätzlich einen solchen Beschluss verlangt (OVG LSA, Beschl. v. 04.03.1998 - B 2 S 441/96 - Beschl. v. 30.04.1998 - B 2 S 496/96 - Beschl. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 9 S 11.08

    Straßenausbaubeitragsrecht: Abschnittbildung, Verbesserungsvorteil und Vermeidung

    Der Abschnittsbildungsbeschluss ist aber kein Verwaltungsakt, der den Anforderungen des § 121 AO an die Begründung von Abgabenbescheiden unterliegt (sog. innerdienstlicher Ermessensakt, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Februar 2002 - A 2 S 521/98 -, juris; ebenso zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 26. September 1983 - 8 C 47, 67-69.82 -, BVerwGE 68, 48).
  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12

    Abgaberecht: Erlass von Säumniszuschlägen

    Das Bestimmtheitsgebot soll den Verfahrensbeteiligten Klarheit verschaffen; es dient keinem absoluten Zweck an sich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 20.02.2002, A 2 S 521/98, juris).
  • VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2398

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht und Abweichung von den Festsetzungen

    Die alleinige Heranziehung der Klägerin musste im Bescheid auch nicht besonders deutlich gemacht und/oder begründet werden (Matloch/Wiens, a. a. O., Rn. 1202; Driehaus, a. a. O., § 24 Rn. 9 f.; OVG SA, B.v. 1.7.2008 - 4 O 305/08 - juris Rn. 4; OVG SA, B.v. 20.2.2002 - A 2 S 521/98 - juris Rn. 5).
  • VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen bei Abschnittsbildung

    Deshalb haben die innerdienstlichen Ermessenserwägungen sich grundsätzlich auf diese Vorfinanzierungsfunktion zu beschränken, d. h. die Gemeinde hat sich bei ihrer Entscheidung über eine Abschnittsbildung in erster Linie an ihrer Haushaltslage zu orientieren (OVG LSA, B. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98, juris, Rn. 12).
  • VG Magdeburg, 28.08.2012 - 2 A 111/11

    Straßenrecht: Unwirksamkeit eines Abschnittsbeschlusses

    Deshalb haben die innerdienstlichen Ermessenserwägungen sich grundsätzlich auf diese Vorfinanzierungsfunktion zu beschränken, d. h., die Gemeinde hat sich bei ihrer Entscheidung über eine Abschnittsbildung in erster Linie an ihrer Haushaltslage zu orientieren (OVG LSA, B. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 -).
  • VG Magdeburg, 21.03.2013 - 2 A 199/12

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Voraussetzungen einer Abschnittsbildung

    Deshalb haben die innerdienstlichen Ermessenserwägungen sich grundsätzlich auf diese Vorfinanzierungsfunktion zu beschränken, d. h., die Gemeinde hat sich bei ihrer Entscheidung über eine Abschnittsbildung in erster Linie an ihrer Haushaltslage zu orientieren (OVG LSA, B. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 -).
  • VG Magdeburg, 26.11.2020 - 9 A 2/19

    Grundstücksanschlusskosten

    Die fehlende Bezeichnung, des herangezogenen Eigentümers als Gesamtschuldner, führt weder zur mangelnden Bestimmtheit eines Abgabenbescheides (vgl. § 119 Abs. 1 AO) noch erfordert dies die in § 121 AO (nur) zum hinreichenden Verständnis eines Abgabenbescheides vorgesehene Begründungspflicht (so auch OVG LSA, B. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 27.09.2010 - 7 K 379/08

    Straßenausbaubeitrag; Petershagen/Eggersdorf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2002 - 2 L 153/01
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