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   OVG Sachsen, 04.04.2003 - A 3 B 267/01   

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https://dejure.org/2003,29455
OVG Sachsen, 04.04.2003 - A 3 B 267/01 (https://dejure.org/2003,29455)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.04.2003 - A 3 B 267/01 (https://dejure.org/2003,29455)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. April 2003 - A 3 B 267/01 (https://dejure.org/2003,29455)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2003 - A 3 B 267/01
    Das von den Klägern angesprochene Konnexitätserfordernis bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen Beweismittel und Beweisbehauptung und bedeutet im Falle des Zeugenbeweises, dass ein Beweisantrag erkennen lassen muss, weshalb der Zeuge überhaupt etwas zu dem Beweisthema bekunden können soll (siehe etwa: BGH, Urt. v. 28.11.1997, BGHSt 43, 321 ff.).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2003 - A 3 B 267/01
    Die angesprochene Rechtsprechung desBundesgerichtshofs bezieht sich auf Fallgruppen, bei denen zum Beweis der Tatsache, dass ein bestimmtes Ereignis nicht stattgefunden hat, eine Zeugeneinvernahme beantragt wird (siehe etwa, BGH, Urt. v. 6.7.1993, BGHSt 39, 251 ff.).
  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2003 - A 3 B 267/01
    Soweit ein Zeugenbeweis in Rede steht, ist eine Substantiierung gegeben, wenn das Beweisthema, somit die Bestimmtheit der Beweistatsachen und deren Wahrheit genannt und des Weiteren ausgeführt wird, welche einzelnen Wahrnehmungen ein Zeuge in Bezug auf das Beweisthema gemacht haben soll (BVerwG, Beschl. v. 29.6.2001, NVwZ-RR 2002, 311 ff.).
  • OVG Sachsen, 18.05.2011 - A 3 A 334/09

    Türkei, Rückkehrgefährung alleinerziehender geschiedener Frauen, alevitische

    Wenn die Kläger gleichwohl der Auffassung sind, dass in einem Berufungsverfahren zu diesen Voraussetzungen und zu dem Prüfungsmaßstab eine grundsätzliche Klärung erfolgen müsse, hätten sie jedenfalls darlegen müssen, ob das Verwaltungsgericht - möglicherweise durch Bezugnahme auf die genannten gerichtlichen Entscheidungen - überhaupt von anderen Voraussetzungen und einem abweichenden Prüfungsmaßstab ausgegangen ist und inwieweit hieran im Einzelnen rechtliche Bedenken bestehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. April 2003 - A 3 B 267/01 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 04.04.2003 - 3 B 267/01

    Darlegung, Beweisantritt, Beweisthema, Beweismittel

    Az.: A 3 B 267/01.
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