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   OVG Sachsen, 19.05.2009 - A 4 B 229/07   

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OVG Sachsen, 19.05.2009 - A 4 B 229/07 (https://dejure.org/2009,2827)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.05.2009 - A 4 B 229/07 (https://dejure.org/2009,2827)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - A 4 B 229/07 (https://dejure.org/2009,2827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    AsylVfG § 3 Abs. 1, § 77; AufenthG § 60 Abs. 1, § 60 Abs. 7

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des Vorliegens einer Gruppenverfolgung von Angehörigen der Volksgruppe der Roma in Serbien und im Kosovo durch nichtstaatliche Akteure; Voraussetzungen für eine Anerkennung als Flüchtling; Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure

  • Judicialis

    AsylVfG § 3 Abs. 1; ; AsylVfG § 77; ; AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 399
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - A 6 S 1026/05

    Kosovo, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Anfechtungsklage,

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.05.2009 - A 4 B 229/07
    Ausgehend von diesen Erkenntnismitteln, deren Aussagekraft die Kläger nicht bezweifelt haben, bestehen jedenfalls im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung auch hinsichtlich des Kosovo keine greifbaren Anhaltspunkte für die Annahme einer Gruppenverfolgung der Roma (ebenso für Ashkali VGH BW v. 24.4.2008 - A 6 S 1026/05 -, juris).

    Anderweitige Gefahren i. S. v. § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG werden von den anwaltlich vertretenen Klägern nicht geltend gemacht und scheiden nach den aktuellen Erkenntnismitteln auch ersichtlich aus (für § 60 Abs. 7 AufenthG siehe VGH BW, Urt. v. 24.4.2008 - A 6 S 1026/05 -, juris zu Roma und Ashkali im Kosovo, OVG Saarland, Beschl. v. 8.2.2008 - 2 A 16/07 -, juris zu Roma).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.05.2009 - A 4 B 229/07
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist die vom Verwaltungsgericht ausgesprochene Flüchtlingsanerkennung (§ 60 Abs. 1 AufenthG), hilfsweise - wie in der mündlichen Verhandlung erörtert - die Feststellung von Abschiebungsverboten (zur sachdienlichen Antragstellung: BVerwG, Urt. v. 24.6.2008, BVerwGE 131, 198).

    Der Verpflichtungsantrag zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG ist sachdienlich dahin auszulegen, dass die Kläger in erster Linie die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG und hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG begehren (siehe BVerwG, Urt. v. 24.6.2008, BVerwGE 131, 198).

  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.05.2009 - A 4 B 229/07
    Bei der Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit oder den ständigen Aufenthalt eines Ausländers an, sondern darauf, ob das Bundesamt für den betreffenden Staat bereits eine Feststellung getroffen oder der Ausländer aus anderen Gründen berechtigten Anlass für die Befürchtung hat, in den jeweiligen Staat abgeschoben zu werden (s. BVerwG, Urt. v. 2.8.2007, BVerwGE 129, 155, 161 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 11 S 1771/08

    Abschiebung in das Kosovo bei Abschiebungsandrohung nach "Bundesrepublik

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.05.2009 - A 4 B 229/07
    Schließlich ist auch die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamts vom 20.9.2002 mit der Zielstaatsbezeichnung "Bundesrepublik Jugoslawien (Kosovo)" trotz der heute abweichenden Zielstaatsbezeichnungen nicht zu beanstanden (siehe VGH BW, Beschl. v. 22.7.2008 - 11 S 1771/08 -, juris m. w. N.).
  • OVG Saarland, 08.02.2008 - 2 A 16/07

    Aufenthaltserlaubnis für Roma aus dem Kosovo; Abschiebungsschutz wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.05.2009 - A 4 B 229/07
    Anderweitige Gefahren i. S. v. § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG werden von den anwaltlich vertretenen Klägern nicht geltend gemacht und scheiden nach den aktuellen Erkenntnismitteln auch ersichtlich aus (für § 60 Abs. 7 AufenthG siehe VGH BW, Urt. v. 24.4.2008 - A 6 S 1026/05 -, juris zu Roma und Ashkali im Kosovo, OVG Saarland, Beschl. v. 8.2.2008 - 2 A 16/07 -, juris zu Roma).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2008 - 13 S 1812/07

    Zur Einbürgerung eines serbischen Staatsangehörigen albanischer

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.05.2009 - A 4 B 229/07
    Ob die seit 2001 in Deutschland lebenden Kläger, die eine dauerhafte Rückkehr in den Kosovo nicht beabsichtigen, wegen ihrer kosovarischen Herkunft zugleich Staatsangehörige der - völkerrechtlich nicht durchweg anerkannten - Republik Kosovo sind (zur Erstreckung der Staatsangehörigkeit auf einen solchen Personenkreis siehe VGH BW, Urt. v. 24.9.2008, NVwZ-RR 2009, 354 f.), mag dahinstehen.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.05.2009 - A 4 B 229/07
    Dies setzt Verfolgungshandlungen gegen die Gruppe voraus, die so intensiv und zahlreich sind, dass jedes einzelne Mitglied der Gruppe daraus die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit ableiten kann; daran hat die Qualifikationsrichtlinie nichts geändert (siehe BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09

    Psychisch kranker und an Diabetis leidender albanischer Volkszugehöriger kann in

    Bei der Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG kommt es jedoch nicht auf die Staatsangehörigkeit oder den ständigen Aufenthalt eines Ausländers an, sondern darauf, ob das Bundesamt für den betreffenden Staat bereits eine Feststellung getroffen oder der Ausländer aus anderen Gründen berechtigten Anlass für die Befürchtung hat, in den jeweiligen Staat abgeschoben zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 -,BVerwGE 129, 155, 159 f.; Sächs. OVG, Urt. v. 19.5.2009 - A 4 B 229/07 -, juris Rn. 45).
  • OVG Sachsen, 21.07.2009 - A 4 B 554/07

    Serbien; Kosovo; Roma; Gruppenverfolgung

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe eine Gruppenverfolgung von Roma mit Urteil vom 19.5.2009 - A 4 B 229/07 - verneint.

    Eine solche Verfolgungsdichte, die die Regelvermutung eigener Verfolgung begründet, lässt sich für Angehörige der Roma weder in Serbien noch im Kosovo feststellen (so bereits SächsOVG, Urt. v. 19.5.2007 - A 4 B 229/07 -, juris).

    Bei der Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit oder den ständigen Aufenthalt eines Ausländers an, sondern darauf, ob das Bundesamt für den betreffenden Staat bereits eine Feststellung getroffen oder der Ausländer aus anderen Gründen berechtigten Anlass für die Befürchtung hat, in den jeweiligen Staat abgeschoben zu werden (s. BVerwG, Urt. v. 2.8.2007, BVerwGE 129, 155, 161 f.; SächsOVG; Urt. v. 19.5.2007 - A 4 B 229/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - A 11 S 331/07

    Keine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure für Volksgruppe der Roma im

    Eine solche Verfolgungsdichte, die die Regelvermutung eigener Verfolgung begründet, lässt sich für Angehörige der Roma auf der Grundlage der dem Senat vorliegenden Erkenntnismittel im Kosovo nicht feststellen (so schon VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.04.2008 - A 6 S 1028/05 - sowie Sächs. OVG, Urteil vom 19.05.2009 - A 4 B 229/07 - juris).
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