Rechtsprechung
VG Stuttgart, 16.07.2010 - A 4 K 2391/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 31.10.2014 - Au 3 K 14.30222
Pakistan; teilweise Klagerücknahme (Asylberechtigung); Flüchtlingseigenschaft; …
Auch ausweislich einer Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Stuttgart (Az. A 4 K 2391/09) vom 17. März 2010 ist Homosexualität unter Männern nach Art. 377 PPC mit den im Lagebericht genannten Strafen bedroht; gemäß Art. 511 PPC sei auch der Versuch strafbar und werde in der Regel mit der hälftigen Strafe sanktioniert.Art. 377 PPC finde vorrangig in Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger Anwendung, in denen die Eltern oder die Angehörigen des Opfers Strafanzeige stellen; Verurteilungen in Fällen gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehrs im beiderseitigen Einvernehmen seien selten, schon mangels entsprechender Aussagen der Beteiligten oder wegen des Fehlens einer ärztlichen Untersuchung zur Beweissicherung (Auswärtiges Amt, Auskunft vom 17.3.2010 an das VG Stuttgart im Verfahren Az. A 4 K 2391/09).
Ausweislich einer Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Stuttgart (Az. A 4 K 2391/09) vom 17. März 2010 würden Übergriffe Privater auf Homosexuelle in Pakistan im Rahmen der allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen geahndet.