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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.1997 - A 4 S 241/97   

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https://dejure.org/1997,14194
OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.1997 - A 4 S 241/97 (https://dejure.org/1997,14194)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.11.1997 - A 4 S 241/97 (https://dejure.org/1997,14194)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. November 1997 - A 4 S 241/97 (https://dejure.org/1997,14194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Straße, öffentliche; Verkehrsteilnehmer; Benutzung; Widerspruch; Eigentümer; Tor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Errichtung eines Tores; Widerspruchsfreie Benutzung eines Weges; Verkehrsteilnehmer; Öffentliche Straße

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen war demnach von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.11.1997 - A 4 S 241/97 - JMBl. LSA 1998, 244).

    Entscheidend für die Einstufung als "öffentliche Straße" war somit allein die - zugelassene, gebilligte oder geduldete - tatsächliche Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am Tag der Verkündung (§ 26 Abs. 1 StrVO 1957), dem 31. Juli 1957 (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.11.1997, a. a. O.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 126 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 L 156/09

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen und Plätze war demnach von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.11.1997 - A 4 S 241/97 - JMBl. LSA 1998, 244).

    Entscheidend für die Einstufung als "öffentliche Straße" war somit allein die - zugelassene, gebilligte oder geduldete - tatsächliche Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am Tag der Verkündung (§ 26 Abs. 1 StrVO 1957), dem 31. Juli 1957 (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.11.1997, a. a. O.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 126 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2011 - 3 L 32/09

    Wegeanlagen zur inneren Erschließung eines Grundstücks sind keine öffentlichen

    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen und Plätze war demnach von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.11.1997 - A 4 S 241/97 - JMBl. LSA 1998, 244).

    Entscheidend für die Einstufung als öffentliche Straße war somit die zugelassene, gebilligte oder geduldete tatsächliche Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am Tag der Verkündung (§ 26 Abs. 1 StrVO 1957), dem 31. Juli 1957 (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.11.1997, a. a. O.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 126 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 2 M 10/19

    Straßenrechtliche Anordnung

    Maßgeblich für die Einordnung einer Fläche als öffentliche Gemeindestraße i. S. d. § 51 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA (juris: StrG ST) ist die Frage, ob auf der Fläche bei Inkrafttreten der Verordnung über das Straßenwesen vom 18.07.1957 (GBl. DDR I S. 377) StrVO 1957 (juris: StrV) am 31.07.1957 ein allgemeiner Verkehr tatsächlich stattfand (wie OVG LSA, Beschluss vom 15.09.2017 2 L 23/16, juris, Rdnr 24; Beschluss vom 10.11.1997 A 4 S 241/97, juris, Rdnr. 10).(Rn.5).

    Maßgeblich für die Einordnung als öffentliche Gemeindestraße i. S. d. § 51 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA ist die Frage, ob auf der Fläche bei Inkrafttreten der Verordnung über das Straßenwesen vom 18.07.1957 (GBl. DDR I S. 377) - StrVO 1957 - am 31.07.1957 ein allgemeiner Verkehr tatsächlich stattfand (OVG LSA, Beschluss vom 15.09.2017 - 2 L 23/16 -, juris, Rdnr 24; Beschluss vom 10.11.1997 - A 4 S 241/97 -, juris, Rdnr. 10).

  • VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14

    Qualifizierung eines Weges als öffentliche Straße

    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen war demnach von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. November 1997 - A 4 S 241/97 - JMBl. LSA 1998, 244).

    Entscheidend für die Einstufung als "öffentliche Straße" war somit allein die - zugelassene, gebilligte oder geduldete - tatsächliche Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am Tag der Verkündung (§ 26 Abs. 1 StrVO 1957), dem 31. Juli 1957 (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. November 1997, a. a. O.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 126 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2017 - 2 L 23/16

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Bei dem Weg handelt es sich um eine öffentliche Gemeindestraße i.S.d. § 51 Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA, wenn dort bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am 31.07.1957 ein allgemeine Verkehr tatsächlich stattfand (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.11.1997 - A 4 S 241/97 -, juris RdNr. 10, ständige Rechtsprechung).
  • VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18

    Zur Beurteilung der Öffentlichkeit einer Straße

    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen war demnach von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. November 1997 - A 4 S 241/97 - JMBl. LSA 1998, 244).

    Entscheidend für die Einstufung als "öffentliche Straße" war somit allein die - zugelassene, gebilligte oder geduldete - tatsächliche Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am Tag der Verkündung (§ 26 Abs. 1 StrVO 1957), dem 31. Juli 1957 (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. November 1997, a. a. O.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 126 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 M 172/06

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung eines Zaunes

    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen war demnach allein von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (OVG LSA, Beschluss vom 10.11.1997 - A 4 S 241/97 -, JMBl. LSA 1998, 244 und Beschluss vom 27.09.2004 - 2 O 158/03 -, jeweils mit Nachw. aus der DDR-Literatur; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 8 C 24.01 -, ZOV 2003, 51; OLG Naumburg, Urteil vom 27.10.2003 - 1 U 58/03 -, OLG-NL 2004, 82; OVG Berlin, Urteil vom 10.11.2004 - 1 B 8.04 -, NJ 2005, 510).
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