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   OVG Sachsen, 06.06.2005 - A 5 B 281/04   

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https://dejure.org/2005,32514
OVG Sachsen, 06.06.2005 - A 5 B 281/04 (https://dejure.org/2005,32514)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.06.2005 - A 5 B 281/04 (https://dejure.org/2005,32514)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - A 5 B 281/04 (https://dejure.org/2005,32514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Nigeria, HIV/Aids, Krankheit, Abschiebungshindernis, Finanzierbarkeit, Situation bei Rückkehr, Medizinische Versorgung, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2005 - A 5 B 281/04
    Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschl. v. 29.4.2002 - 1 B 59.02 - zitiert nach JURIS; Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 - zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2005 - A 5 B 281/04
    Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschl. v. 29.4.2002 - 1 B 59.02 - zitiert nach JURIS; Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 - zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2005 - A 5 B 281/04
    Er neigt allerdings zu der Auffassung, bei der Bestimmung der Gefahr als allgemeine Gefahr auf alle HIV-Infizierten in Nigeria abzustellen, ohne dass es auf den Grad der Erkrankung ankommt (so in der Tendenz auch BVerwG, Urt. v. 27.4.1998 - 9 C 13/97 - zu einem HIV-Infizierten aus der Demokratischen Republik Kongo, zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2005 - A 5 B 281/04
    Konkret ist die Gefahr, wenn diese Verschlechterung alsbald nach Rückkehr des Klägers nach Nigeria eintritt, weil er aus finanziellen Gründen die erforderliche medizinische Therapie nicht in Anspruch nehmen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.7.1999 - 9 C 2/99 - zitiert nach JURIS).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.03.2019 - L 8 AY 8/18

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung

    Die Rechtsprechung hat insoweit die Gefahrenlage einer lebensbedrohlichen Verschlechterung bei einer Abschiebung nach Nigeria nur in einem fortgeschrittenen Stadium der HIV-Erkrankung bejaht, das für die Ast. nicht beschrieben worden ist (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Juni 2005 - A 5 B 281/04 -, juris für das Stadium B III nach der CDC-Klassifikation; VG Aachen, Urteil vom 13. November 2008 - 2 K 77/06. A -, juris, für das Stadium B II; VG Augsburg, Urteil vom 14. August 2018 - Au 7 K 17.31722 -, juris, für das Stadium A II nur auf Grund der Unterhaltspflicht für Angehörige, die an HIV erkrankt sind).
  • OVG Sachsen, 06.06.2005 - 5 B 281/04

    Asylrecht (ohne Verteilung)

    Az.: A 5 B 281/04.
  • VG Chemnitz, 08.02.2006 - A 4 K 588/02
    § 60 Abs. 7 AufenthG vermittelt insoweit bei Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen Abschiebungsschutz, sofern im Zielstaat eine erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung durch wesentliche oder sogar lebensbedrohliche Verschlechterung des Zustandes droht, weil dort keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten bestehen oder diese für den Betroffenen aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich sind ( BVerwG, Beschl.v. 29.4.2002 - 1 B 59/02 - SächsOVG, Urt. v. 6.6.2005 - A 5 B 281/04 -).
  • VG München, 20.05.2019 - M 30 K 17.46275

    Kein Abschiebungsverbot nach Sierra Leone wegen HIV-Erkrankung

    So lässt sich auch den in der Rechtsprechung stattgebenden Entscheidungen bei Vorliegen einer HIV-Infektion, allerdings in Bezug auf das Herkunftsland Nigeria, durchaus entnehmen, dass die dort vorgelegten Atteste die Folgen des zu erwartenden Krankheitsverlaufs verbunden mit gewissen zeitlichen und qualitativen Elementen darstellten (vgl. Sächs. OVG, U.v. 6.6.2005 - A 5 B 281/04 - juris; VG Aachen, U.v. 13.11.2008 - 2 K 77/06.A - juris; VG Ansbach, U.v. 23.3.2004 - AN 9 K 03.31160 - juris; VG München, U.v. 20.4.2005 - M 21 K 00.51713 - juris).
  • VG Freiburg, 07.11.2007 - A 1 K 600/06

    Abschiebehindernis wegen schwerer Erkrankung (hier: HIV) und fehlender konkreter

    15 Da in Nigeria schätzungsweise zwischen 12 und 24 Mill. Einwohner an HIV infiziert sind und immerhin 520.000 Personen einer antiretroviralen Therapie bedürfen, ist die beim behandlungsbedürftigen Kläger gegebene Gefahr, ohne weitere Behandlung in Nigeria an einer HIV-assoziierten Folgeerkrankung zu versterben, als eine allgemeine Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG anzusehen (so auch OVG Sachsen, Urt. v. 06.06.2005 - A 5 B 281/04 -).
  • VG Freiburg, 08.01.2021 - A 4 K 387/18

    Nigeria; Abschiebungsverbot; HIV

    Die (angenommene) HIV-Infektion des Klägers führt aber nicht dazu, dass ihm ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK (oder nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) zuzuerkennen wäre (im Ergebnis ebenso: VG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2019 - 27 K 18322/17.A -, juris Rn. 15 ff.: Kein Abschiebungsverbot für einen mit HIV infizierten 33-jährigen Nigerianer; VG München, Urt. v. 09.12.2019 - M 12a K 19.33597 -, juris Rn. 16: Kein Abschiebungsverbot für einen Mannr, der mit zwei Kindern und seiner mit HIV infizierten Ehefrau nach Nigeria zurückkehrt; vgl. ferner VG Karlsruhe, Urt. v. 16.10.2019 - A 4 K 10388/18 -, juris Ls. 2 und Rn. 28: Einstufung einer HIV-Infektion in Nigeria als "Allgemeingefahr" und Verneinung einer "extremen Gefahrenlage", die allein es erlaubte, die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG zu überwinden; anders aber VG Freiburg, Urt. v. 09.12.2020 - A 5 K 9377/27 -, n.v.: Annahme eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG für einen 37-jährigen Nigerianer mit einer HIV-Infektion im Stadium B1, der eine Frau und ein Kind hat; vgl. auch Sächs. OVG, Urt. v. 06.06.2005 - A 5 B 281/04 -, juris: Bejahung einer "extremen Gefahrenlage" bei einem mittellosen Nigerianer mit einer HIV-Infektion im fortgeschrittenen Stadium B3).
  • VG München, 19.07.2018 - M 30 K 17.39956

    Keine Feststellung von Abschiebungsverboten wegen HIV-Infektion

    So lässt sich auch den in der Rechtsprechung stattgebenden Entscheidungen bei Vorliegen einer HIV-Infektion, allerdings in Bezug auf das Herkunftsland Nigeria, durchaus entnehmen, dass die dort vorgelegten Atteste die Folgen des zu erwartenden Krankheitsverlaufs verbunden mit gewissen zeitlichen und qualitativen Elementen darstellten (vgl. Sächs. OVG, U.v. 6.6.2005 - A 5 B 281/04 - juris; VG Aachen, U.v. 13.11.2008 - 2 K 77/06.A - juris; VG Ansbach, U.v. 23.3.2004 - AN 9 K 03.31160 - juris; VG München, U.v. 20.4.2005 - M 21 K 00.51713 - juris).
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