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   VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14   

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VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14 (https://dejure.org/2014,26057)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.07.2014 - A 5 K 418/14 (https://dejure.org/2014,26057)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - A 5 K 418/14 (https://dejure.org/2014,26057)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG München, 28.10.2013 - M 23 S 13.31082
    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14
    Insbesondere die Gefahr willkürlicher Verhaftung von Asylbewerbern und an Ungarn nach den Regeln der Dublin-Il Verordnung überstellte Personen erscheint nach wie vor beachtlich (VG München, Beschl. v. 28.10.2013 - M 23 S 13.31082 - InfAusIR 2014, 33; VG Freiburg, Beschl. v. 29.01.2014 - A 3 K 2631/13 - juris, jeweils unter Hinweis auf weitere aktuelle Erkenntnismittel, u.a. eines Berichts einer UNHCR- Arbeitsgruppe im Anschluss an einen Ungarn-Besuch vom 23.09.

    Demgegenüber hat es eine deutliche jüngere - und die Verhältnisse in Ungarn deutlich negativer beurteilen­ de - Stellungnahme des Ungarischen Helsinki-Komitees ("Information Note", Stand Mai 2014) nicht berücksichtigt, die auf zahlreiche fortdauernde und teilweise gravie­ rende systemische Mängel bei der Inhaftierungspraxis, und der Möglichkeiten, inso­ weit Rechtsmittel einzulegen, sowie bei den Haftbedingungen hinweist, in die gleiche Richtung ging schon der - ebenfalls vom EGMR nicht berücksichtigte - Bericht vom Oktober 2013 von proasyl und bordermonitoring.eu, "Ungarn: Flüchtlinge zwischen Haft und Obdachlosigkeit, Aktualisierung und Ergänzung des Berichts vom März 2012" (vgl. auch VG München, Beschl. v. 28.10.2013 - M 23 S 13.31082 - InfAusIR 2014, 33; VG Freiburg, Beschl. v. 29.01.2014 - A 3 K 2631/13 - juris; VG Sigmarin­ gen, Beschl. v. 22.04.2014 - A 5 K 972/14 -).

  • VG Freiburg, 29.01.2014 - A 3 K 2631/13

    "Dublin II-Verfahren; Überstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14
    Insbesondere die Gefahr willkürlicher Verhaftung von Asylbewerbern und an Ungarn nach den Regeln der Dublin-Il Verordnung überstellte Personen erscheint nach wie vor beachtlich (VG München, Beschl. v. 28.10.2013 - M 23 S 13.31082 - InfAusIR 2014, 33; VG Freiburg, Beschl. v. 29.01.2014 - A 3 K 2631/13 - juris, jeweils unter Hinweis auf weitere aktuelle Erkenntnismittel, u.a. eines Berichts einer UNHCR- Arbeitsgruppe im Anschluss an einen Ungarn-Besuch vom 23.09.

    Demgegenüber hat es eine deutliche jüngere - und die Verhältnisse in Ungarn deutlich negativer beurteilen­ de - Stellungnahme des Ungarischen Helsinki-Komitees ("Information Note", Stand Mai 2014) nicht berücksichtigt, die auf zahlreiche fortdauernde und teilweise gravie­ rende systemische Mängel bei der Inhaftierungspraxis, und der Möglichkeiten, inso­ weit Rechtsmittel einzulegen, sowie bei den Haftbedingungen hinweist, in die gleiche Richtung ging schon der - ebenfalls vom EGMR nicht berücksichtigte - Bericht vom Oktober 2013 von proasyl und bordermonitoring.eu, "Ungarn: Flüchtlinge zwischen Haft und Obdachlosigkeit, Aktualisierung und Ergänzung des Berichts vom März 2012" (vgl. auch VG München, Beschl. v. 28.10.2013 - M 23 S 13.31082 - InfAusIR 2014, 33; VG Freiburg, Beschl. v. 29.01.2014 - A 3 K 2631/13 - juris; VG Sigmarin­ gen, Beschl. v. 22.04.2014 - A 5 K 972/14 -).

  • VG Sigmaringen, 22.04.2014 - A 5 K 972/14

    Systemischer Mangel im Asylsystem Ungarns

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14
    Demgegenüber hat es eine deutliche jüngere - und die Verhältnisse in Ungarn deutlich negativer beurteilen­ de - Stellungnahme des Ungarischen Helsinki-Komitees ("Information Note", Stand Mai 2014) nicht berücksichtigt, die auf zahlreiche fortdauernde und teilweise gravie­ rende systemische Mängel bei der Inhaftierungspraxis, und der Möglichkeiten, inso­ weit Rechtsmittel einzulegen, sowie bei den Haftbedingungen hinweist, in die gleiche Richtung ging schon der - ebenfalls vom EGMR nicht berücksichtigte - Bericht vom Oktober 2013 von proasyl und bordermonitoring.eu, "Ungarn: Flüchtlinge zwischen Haft und Obdachlosigkeit, Aktualisierung und Ergänzung des Berichts vom März 2012" (vgl. auch VG München, Beschl. v. 28.10.2013 - M 23 S 13.31082 - InfAusIR 2014, 33; VG Freiburg, Beschl. v. 29.01.2014 - A 3 K 2631/13 - juris; VG Sigmarin­ gen, Beschl. v. 22.04.2014 - A 5 K 972/14 -).
  • EGMR, 03.07.2014 - 71932/12

    Ungarn, Dublinverfahren, UNHCR, Dublin II-VO, Dublin III-Verordnung,

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14
    Ebenso wenig sieht sich die Kammer im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrech­ te vom 03. Juli 2014 im Verfahren Mohammadi gegen Österreich (EGMR, Urt. v. 03.07.2014 - 71932/12 -) zu einer anderen Bewertung veranlasst.
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14
    v. 02.04.2013 - Nr. 27725/10 - ).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14
    Zum Schutzbereich von Art. 4 GrCh gehören insbesondere beklagenswerte Haftbe­ dingungen für Asylbewerber sowie eine erniedrigende Behandlung in der Weise, dass Asylbewerber in extremer Armut leben müssen, sich nicht ernähren und wa­ schen können, obdachlos sind, in der ständigen Furcht leben, angegriffen oder bestohlen zu werden, und das ohne jede Aussicht auf Verbesserung ihrer Lage (EGMR, Urt. v. 21.01.2011 - Nr. 30696/09 - , NVwZ 2011, 413 Rdnr. 254).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-411/19

    WWF Italia Onlus u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14
    Art. 4 GrCh ist dahin auszule­ gen, dass es den Mitgliedstaaten einschließlich der nationalen Gerichte obliegt, ei­ nen Asylbewerber nicht an den "zuständigen Mitgliedstaat" im Sinne der Dublin ll-VO zu überstellen, wenn ihnen nicht unbekannt sein kann, dass die systemischen Män­ gel des Asylverfahrens und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden (EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/19 u.a. - juris, Rdnr. 86, bestätigt durch EuGH, Urt. v. 10.12.2013 - C-394/12 - , NVwZ 2014, 208; EGMR, Entsch.
  • BVerwG, 11.09.2013 - 10 B 17.13

    Anspruch eines Asylsuchenden auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14
    Soweit die Antragsgegnerin nunmehr (in anderen Verfahren) auch darauf verweist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 31.05.2013 (OVG 4 L 169/12) bestätigt habe, in der systemi­ sche Mängel für Ungarn verneint worden sind, übersieht sie, dass das Bundesver­ waltungsgericht insoweit nicht etwa die Verhältnisse in Ungarn selbst beurteilt, son­ dern gemäß seiner Aufgabe als Revisionsgericht lediglich die in jenem Verfahren vorgebrachte Grundsatzrüge zur Frage des vom Oberverwaltungsgerichts ange­ wandten Wahrscheinlichkeitsmaßstabs geprüft hat (BVerwG, Beschl. v. 11.09.2013 - 10 B 17.13-).
  • EGMR, 05.06.2018 - 2329/13

    DOLCHINKOV v. SLOVAKIA

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14
    Aus den gleichen Gründen hält die Kammer jedenfalls im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Rücküberstellung von in Ungarn anerkannten Flüchtlingen nach Ungarn gegenwärtig für nicht möglich (Besch!, v. 28.08.2013 - A 5 K 1406/13 - Beschl. v. 11.10.2013 - A 5 K 1863/13 - Beschl. v. 19.12.2013 - A 5 K 2329/13 - Beschl. v. 13.01.2014 - A 5 K 2552/13 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 L 169/12

    Systemische Mängel im Asylverfahren Ungarns

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - A 5 K 418/14
    Soweit die Antragsgegnerin nunmehr (in anderen Verfahren) auch darauf verweist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 31.05.2013 (OVG 4 L 169/12) bestätigt habe, in der systemi­ sche Mängel für Ungarn verneint worden sind, übersieht sie, dass das Bundesver­ waltungsgericht insoweit nicht etwa die Verhältnisse in Ungarn selbst beurteilt, son­ dern gemäß seiner Aufgabe als Revisionsgericht lediglich die in jenem Verfahren vorgebrachte Grundsatzrüge zur Frage des vom Oberverwaltungsgerichts ange­ wandten Wahrscheinlichkeitsmaßstabs geprüft hat (BVerwG, Beschl. v. 11.09.2013 - 10 B 17.13-).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2013 - 12 S 675/13

    Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Ungarn

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

  • VG Freiburg, 28.08.2013 - A 5 K 1406/13

    Afghanischer Asylbewerber darf nicht nach Ungarn abgeschoben werden

  • VG Freiburg, 13.10.2015 - A 5 K 2328/13

    Überstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn - systemische Mängel des dortigen

    Die Kammer hat allerdings in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. etwa VG Freiburg, Beschl. v. 30.07.2014 - A 5 K 418/14 - juris) zu Grunde gelegt, dass eine Beweislastumkehr ausnahmsweise dann angezeigt ist, wenn erwiesen ist, dass in einem Mitgliedstaat systemimmanente Schwachstellen bestanden haben, welche die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung des jeweiligen Klägers als beachtlich wahrscheinlich haben erscheinen lassen (das dürfte in Ungarn in den Jahren 2011 und 2012 der Fall gewesen sein).
  • VG Freiburg, 13.10.2015 - A 5 K 1862/13

    Dublin-Verfahren; Abschiebungsanordnung nach Ungarn; systemische Mängel

    Die Kammer hat allerdings in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. etwa VG Freiburg, Beschl. v. 30.07.2014 - A 5 K 418/14 - juris) zu Grunde gelegt, dass eine Beweislastumkehr ausnahmsweise dann angezeigt ist, wenn erwiesen ist, dass in einem Mitgliedstaat systemimmanente Schwachstellen bestanden haben, welche die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung des jeweiligen Klägers als beachtlich wahrscheinlich haben erscheinen lassen (das dürfte in Ungarn in den Jahren 2011 und 2012 der Fall gewesen sein).
  • VG Freiburg, 13.10.2015 - A 5 K 1405/13

    Dublin-Verfahren; Abschiebungsanordnung nach Ungarn; systemische Mängel; Familie

    Die Kammer hat allerdings in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. etwa VG Freiburg, Beschl. v. 30.07.2014 - A 5 K 418/14 - juris) zu Grunde gelegt, dass eine Beweislastumkehr ausnahmsweise dann angezeigt ist, wenn erwiesen ist, dass in einem Mitgliedstaat systemimmanente Schwachstellen bestanden haben, welche die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung des jeweiligen Klägers als beachtlich wahrscheinlich haben erscheinen lassen (das dürfte in Ungarn in den Jahren 2011 und 2012 der Fall gewesen sein).
  • VG Freiburg, 04.01.2016 - A 5 K 1838/13

    Isolierte Anfechtungsklage; von anderem Mitgliedstaat anerkannter Flüchtling;

    Die Kammer hat allerdings in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. etwa VG Freiburg, Beschl. v. 30.07.2014 - A 5 K 418/14 - juris) zu Grunde gelegt, dass eine Beweislastumkehr ausnahmsweise dann angezeigt ist, wenn erwiesen ist, dass in einem Mitgliedstaat systemimmanente Schwachstellen bestanden haben, welche die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung des jeweiligen Klägers als beachtlich wahrscheinlich haben erscheinen lassen (das dürfte in Ungarn in den Jahren 2011 und 2012 der Fall gewesen sein).
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