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   VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99   

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https://dejure.org/2000,4054
VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99 (https://dejure.org/2000,4054)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2000 - A 6 S 150/99 (https://dejure.org/2000,4054)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2000 - A 6 S 150/99 (https://dejure.org/2000,4054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Pakistan: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für Mitglieder der Lahore-Gruppe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter; Feststellung von Abschiebungshindernissen ; Vorliegen einer politischen Verfolgung; Ausgrenzung aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit; Abstellen auf eine gruppengerichtete Verfolgung im Asylrecht

  • Judicialis

    GG Art. 16 a Abs. 1; ; AuslG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1
    Materielles Asylrecht - Pakistan, Ahmadis, Lahore-Gruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99
    Sie kann sich aber auch aus gegen Angehörige einer Gruppe gerichteten Maßnahmen des Verfolgers ergeben, wenn diese Gruppe wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird, das der Asylsuchende mit deren Angehörigen teilt, und wenn sich dieser nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit in einer mit ihnen vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen eher zufällig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, BVerwGE 96, 200 m.w.N.).

    Um zu beurteilen, ob die Verfolgungsdichte die Annahme einer Gruppenverfolgung rechtfertigt, müssen Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, a.a.O., ).

    Dies gilt gleichermaßen für die mittelbare wie auch für die unmittelbare staatliche Gruppenverfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, a.a.O., m.w.N.).

    "Referenzfälle" politischer Verfolgung sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99
    Das Asylrecht des Art. 16 a Abs. 1 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51 ).

    Atypisch, wenn auch häufig, ist dagegen der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren künftiges Entstehen er besorgt (sog. Nachfluchtgründe, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.11.1986, a.a.O., ).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99
    Sie kann sich aber auch aus gegen Angehörige einer Gruppe gerichteten Maßnahmen des Verfolgers ergeben, wenn diese Gruppe wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird, das der Asylsuchende mit deren Angehörigen teilt, und wenn sich dieser nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit in einer mit ihnen vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen eher zufällig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, BVerwGE 96, 200 m.w.N.).

    Sieht der Verfolger von individuellen Merkmalen gänzlich ab, weil seine Verfolgung der durch das asylerhebliche Merkmal gekennzeichneten Gruppe als solcher gilt, so kann eine solche Gruppengerichtetheit der Verfolgung dazu führen, dass jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gewärtig sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.1.1991, a.a.O., ).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99
    Gegenüber dem Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter kommt dem Antrag auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 AuslG eine selbständige Bedeutung nur zu, wenn ein (asylrechtlich unbeachtlicher) Nachfluchtgrund nachgewiesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.1.1995, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 175 ) oder wenn der Ausländer bereits in einem anderen Staat vor politischer Verfolgung sicher war (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.5.1996, NVwZ 1996, 700 ).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99
    Das Bundesamt hat zu Recht festgestellt, dass zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG nicht vorliegen (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 - und - 9 C 54.96 -).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 54.96

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter und auf Gewährung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99
    Das Bundesamt hat zu Recht festgestellt, dass zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG nicht vorliegen (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 - und - 9 C 54.96 -).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99
    Abschiebungsschutz nach dieser Vorschrift unter Verweis auf Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist im Übrigen grundsätzlich nur bei Bedrohung des unveräußerlichen Kerns der Religionsfreiheit denkbar (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 24.5.2000 - 9 C 34.99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 672/99

    Pakistan: Keine Gruppenverfolgung der Ahmadis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99
    Soweit der Kläger-Vertreter in der mündlichen Verhandlung angedeutet hat, deren Situation entspreche derjenigen der Qadianis, verweist der Senat auf seine ständige Rechtsprechung, wonach derzeit auch für die Angehörigen dieser Gruppe keine beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, von mittelbar staatlicher Gruppenverfolgung betroffen zu werden (vgl. zuletzt Beschluss vom 24.11.2000 - A 6 S 672/99 -).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99
    Welche zusätzlichen Umstände oder Merkmale in diesem Sinne zur Abgrenzung der verfolgten Gruppe im Einzelnen heranzuziehen sind, ist nach der tatsächlichen Reichweite des Verfolgungsgeschehens zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.4.1996, NVwZ 1996, 1113 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 150/99
    Denn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG stimmen hinsichtlich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts, des politischen Charakters der Verfolgung und der Verfolgungsgefahr mit den Voraussetzungen des Asylanspruchs nach Art. 16 a Abs. 1 GG überein (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992, Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1 ; BVerwG, Urteil vom 26.10.1993, InfAuslR 1994, 119 ).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 03.12.1991 - 9 C 35.90

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte von Mitgliedern der

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 34.90
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • VG Sigmaringen, 18.07.2005 - A 2 K 11626/03

    Grundsätzlich keine Rückkehrgefährdung in Afghanistan - Einzelfall wegen

    Unter einer eine Vorverfolgung begründenden unmittelbar drohenden Verfolgung ist eine bei der Ausreise mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Verfolgung zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.08.1983 - 9 C 599/81 -, BVerwGE 67, 314 ff.; BVerwG, Urt. v. 14.12.1993 - 9 C 45/92 -, DVBl 1994, 524 ff. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.11.2000 - A 6 S 150/99 -, ESVGH 51, 12).
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