Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - A 6 S 393/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9305
VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - A 6 S 393/99 (https://dejure.org/1999,9305)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.05.1999 - A 6 S 393/99 (https://dejure.org/1999,9305)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - A 6 S 393/99 (https://dejure.org/1999,9305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Großraum Colombo bejaht

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Sri Lanka, Tamilen, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Situation bei Rückkehr, Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative, LTTE, Verdacht der Mitgliedschaft, Existenzminimum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97

    Sri Lanka: keine gruppengerichtete Verfolgung der Tamilen; inländische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - A 6 S 393/99
    Aus der Bundesrepublik Deutschland zurückkehrende tamilische Volkszugehörige, bei denen kein individualisierter LTTE-Verdacht vorliegt, sind im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung weiterhin hinreichend sicher; ihnen drohen dort auch keine anderen unzumutbaren Nachteile (Bestätigung des Urteils des Senats vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 (A 6 S 60/97)).

    Der Senat hat in seinem Grundsatzurteil vom 20.03.1998 (A 16 S 60/97 (A 6 S 60/97)) im einzelnen dargelegt, daß tamilischen Volkszugehörigen gegenwärtig und in absehbarer Zukunft in keinem Landesteil Sri Lankas eine gruppengerichtete Verfolgung droht und für zurückkehrende tamilische Volkszugehörige unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Herkunft und einer etwaigen Vorverfolgung selbst bei Annahme einer regionalen Gruppenverfolgung in den Konfliktgebieten im Norden und Osten Sri Lankas gegenwärtig und in absehbarer Zukunft regelmäßig im Süden und Westen des Landes eine zumutbare inländische Fluchtalternative besteht, wenn bei ihnen kein individualisierter LTTE-Verdacht vorliegt.

    Entgegen der Auffassung des Klägers wird die vom Senat in seinem Urteil vom 20.03.1998 - a.a.O. - angenommene Sicherheitslage für aus Europa zurückkehrende Tamilen durch die Stellungnahme von Walter Keller-Kirchhof vom 08.12.1998 an das OVG Hamburg nicht in Frage gestellt.

    Soweit der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 20.03.1998 - a.a.O. - davon ausgegangen ist, daß die von den srilankischen Auslandsvertretungen für zurückkehrende Tamilen ausgestellten "emergency certificats" die Identität des Inhabers bei der Einreise und dem anschließenden Aufenthalt im Land ausreichend dokumentieren, führt der Hinweis des Klägers auf die Stellungnahme der srilankischen Botschaft an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 23.10.1998, wonach ein solches Dokument nur bis zur Ankunft in Sri Lanka gültig sei, ebenfalls noch nicht zu einer grundlegenden Änderung der Sachlage.

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang im Zulassungsantrag auf den Bericht der schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 13.02.1998 verweist, wurde dieser bereits vom Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 20.03.1998 - a.a.O. - mitberücksichtigt.

  • VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96

    Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen

    Der Senat ist auf der Grundlage der in dieses Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen der Überzeugung, dass tamilischen Volkszugehörigen heute und in naher Zukunft in keinem Landesteil Sri Lankas mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine staatliche oder dem Staat zurechenbare asylerhebliche Verfolgung allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit (Gruppenverfolgung) droht (so auch u. a. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.1999 - 21 A 3979/96.A - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - 3 B 20.95 - landesweit hinreichende Sicherheit vor gruppengerichteter Verfolgung; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.1999 - A 6 S 393/99 - OVG Thüringen, Urteil vom 17.12.1998 - 3 KO 869/96 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.1998 - 11 A 10473.98 OVG -).

    Selbst wenn man die vorstehende Einschätzung des erkennenden Senats wegen der nicht feststellbaren Stabilisierung der Situation im Norden Sri Lankas nicht teilt, und von einer dem Kläger drohenden gruppengerichteten staatlichen Verfolgung bei einer Rückkehr in die Gebiete der Nordprovinz ausgeht, käme seine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16a Abs. 1 GG dennoch nicht in Betracht, da ihm auch heute noch im Süden und Westen Sri Lankas, insbesondere im Großraum Colombo, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht, die ihm eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung gewährt (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 20 B 95.35939 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.1999 - 11 A 10421/99 - OVG Saarland, Urteil vom 09.05.1997 - 1 R 150/96 - OVG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 - und Beschluss vom 05.05.1999 - A 6 S 393/99 - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - OVG Thüringen, Urteil vom 17.12.1998 - 3 KO 869/96 - OVG Saarland, Urteil vom 23.04.1999 - 3 R 32/99 - und Beschluss vom 28.02.2000 - 3 Q 359/99 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - A 6 S 1888/00

    Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen

    An dieser Einschätzung hat der Senat in späteren Entscheidungen (vgl. u.a. Urteil vom 21.9.1998 - A 6 S 1090/98 - und Beschluss vom 5.5.1999 - A 6 S 393/99 -) festgehalten.

    Die vom Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Stellungnahme Walter Keller-Kirchhoffs vom 8.12.1998 an das Oberverwaltungsgericht Hamburg wurde vom Senat bereits in seinem Beschluss vom 5.5.1999 - a.a.O. - eingehend gewürdigt.

  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 10 UE 3556/96

    Sri Lanka: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Tamilen;

    Selbst wenn man die vorstehende Einschätzung des erkennenden Senats in Bezug auf die Situation im Norden und Osten Sri Lankas nicht teilt, und von einer dem Kläger drohenden gruppengerichteten staatlichen Verfolgung bei einer Rückkehr in die Gebiete der Nord- und Ostprovinz ausgeht, käme seine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16a Abs. 1 GG dennoch nicht in Betracht, da ihm auch heute noch im Süden und Westen Sri Lankas, insbesondere im Großraum Colombo, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht, die ihm eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung gewährt (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 20 B 95.35939 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.1999 - 11 A 10421/99 - OVG Saarland, Urteil vom 09.05.1997 - 1 R 150/96 - OVG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 - und Beschluss vom 05.05.1999 - A 6 S 393/99 - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - OVG Thüringen, Urteil vom 17.12.1998 - 3 KO 869/96 - OVG Saarland, Urteil vom 23.04.1999 - 3 R 32/99 - und Beschluss vom 28.02.2000 - 3 Q 359/99 - Hess. VGH, Urteil vom 10.11.1998 - 10 UE 3035/95 - und Urteil vom 03.05.2000 - 5 UE 4657/96.A -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2000 - 12 A 11485/00

    Versagung von Familienasyl gegenüber dem Kind eines srilankischen

    In Fortführung dieser Rechtsprechung zu Tamilinnen ging der 11. Senat nunmehr seit dem Urteil vom 19. März 1997 - 11 A 10298/97.OVG - in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass allen Tamilen, die aus den Konfliktgebieten im Norden und Osten Sri Lankas stammen und aus der Bundesrepublik Deutschland nach Sri Lanka zurückkehren, unabhängig von Alter, Geschlecht und Familienzugehörigkeit im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (ebenso BayVGH, Beschluss vom 6. Juli 1998 - 20 B 97.31531 - OVG Berlin, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 3 B 20.95 - und Beschluss vom 23. August 2000 - 3 B 47.95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 - und Beschluss vom 5. Mai 1999 - A 6 S 393/99 - HessVGH, Urteile vom 10. November 1998 - 10 UE 3035/95 -, 3. Mai 2000 - 5 UE 4657/96.A - und 29. August 2000 - 10 UE 3556/96.A - OVG Saarland, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 R 213/96 - Thür.OVG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 3 KO 869/96 - anderer Ansicht: Nds.OVG, Urteile vom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 - und 19. September 1996 - 12 L 2005/96 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 1999 - 21 A 4748/94.A -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00

    Zulassung der Berufung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt, wenn

    Allein der pauschale Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg verleiht dem Rechtsstreit noch keine grundsätzlicher Bedeutung, zumal nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 20.3.1998 - A 16 S 60/97 (A 6 S 60/97); Beschluß vom 5.5.1999 - A 6 S 393/99) für zurückkehrende tamilische Volkszugehörige gegenwärtig und in absehbarer Zukunft regelmäßig jedenfalls im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative besteht, wenn bei ihnen kein individualisierter LTTE-Verdacht vorliegt, wovon nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts vorliegend nicht ausgegangen werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht