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   VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99   

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VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99 (https://dejure.org/2001,10718)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 25.06.2001 - A 8 K 10264/99 (https://dejure.org/2001,10718)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - A 8 K 10264/99 (https://dejure.org/2001,10718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Türkei: inländische Fluchtalternative, Betätigung für GCK; gleicher Herkunftsort wie Öcalan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung als Asylberechtigter und Feststellung von Abschiebungshindernissen; Rechtsmittel gegen eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung; Gefahr einer politischen Verfolgung für die Gewährung von Asyl; Kriterien für die Annahme einer politischen Verfolgung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - A 12 S 280/00

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden; Verfolgungsgefahr wegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99
    Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. etwa Urteil vom 01.03.2001 - A 8 K 10749/99 -) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 22.03.2001 - A 12 S 280/00 -), die sich jeweils (auch) auf im vorliegenden Verfahren eingeholte Erkenntnismittel stützt, ist die Herkunft aus einem bestimmten Ort in der Türkei keine Besonderheit im oben genannten Sinne.

    In diesem Verfahren eingeholte Auskünfte sprechen vielmehr gegen die genannte Annahme Kayas, die sich im Übrigen auf die Ermittlungstiefe der Sicherheitsbehörden bezieht und auch schon deswegen dementsprechend zu relativieren ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.03.2001, a.a.O.) So führt Taylan in seinem im vorliegenden Asylstreitverfahren eingeholten Gutachten vom 30.11.2000 aus, dass ihm die von Kaya "entdeckte" Kategorie, dass die Bedeutung des Heimatdorfes für den Kampf Verdacht errege oder dass manche Orte in der Türkei als verdächtig gelten und somit Bürger aus diesen Orten besonderen Kontrollen und Nachforschungen unterliegen, vollkommen neu sei.

    Wenn die Grenzpolizei Verdacht schöpft, dann geschieht dies deshalb in aller Regel nicht wegen des Heimatortes, sondern auf Grund von Hinweisen aus einer Informationsquelle wegen der darin enthaltenen personenbezogenen Erkenntnisse (vgl. dazu: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.03.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2000 - A 12 S 1825/97

    Türkei: zur Einschätzung der Gefahr von Sippenhaft; Einreisekontrollen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99
    Schließlich hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 24.02.2000 - A 12 S 1825/97 - im Hinblick auf "Sippenhaft" ausdrücklich festgestellt, dass sich zur Gefährdungssituation auch durch die Einführung einer zentral abfragbaren Datenbank der türkischen Polizei grundsätzlich nichts geändert habe.

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 02.07.98 -A 12 S 1006/97 - vom 07.10.1999 - A 12 S 981/97 - und vom 24.02.2000 - A 12 S 1825/97 -) findet "Sippenhaft" in Form strafrechtlicher Verfolgung in der Türkei nicht statt.

    Der VGH Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 24.02.2000 - A 12 S 1825/97 dazu im einzelnen ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 25 A 1284/96

    Türkei, Kurden, Aleviten, TDKP, Sympathisanten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99
    OVG, Urteile vom 23.11.1995 - 11 L 6076/91 - und vom 18.11.1997 - 11 L 4327/97: OVG; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 11.03.1996 - 25 A 5801/94A und vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96 - OVG Hamburg, Urteil vom 23.08.1995 - OVG BfV 88/89 und vom 03.06.1998 - BfV 26/92; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1994 - 13 A 12464/93.

    Für Ehegatten gilt im Ergebnis entsprechendes, weil die Personenstandsregistrierung einer Frau mit der Eheschließung an den Ort verlegt wird, an dem ihr Ehemann gemeldet ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A -).

    Dies bedeutet, dass der Zugriff in Form von Übergriffen auf Angehörige wenig wahrscheinlich ist, wenn eine verwandte Person bei den örtlichen Sicherheitskräften lediglich allgemein - ohne Bezug zu einer konkreten Ermittlung - im vagen Verdacht der PKK-Unterstützung steht, mag diese möglicherweise auch schon deswegen vorübergehend festgenommen und verhört worden sein (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A -).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99
    In Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff in Art. 1 A Nr. 2 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (sog. Genfer Flüchtlings-Konvention - GK -, BGBl. 1953 II, Seite 559) ist eine Verfolgung dann eine politische im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt und zu einer unmittelbaren Gefährdung für Leib, Leben oder der politischen Freiheit führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.07.1980, BVerfGE 54, 341, 357; BVerwG, Urteil vom 19.05.1987, BVerwGE 77, 258, 263 f.; jew. zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F.).

    Die zielgerichtete Verfolgung muss nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.07.1980, a.a.O.).

    Das setzt voraus, dass er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.07.1980, a.a.O.), sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99
    Das setzt voraus, dass er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.07.1980, a.a.O.), sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989, a.a.O.).

    Ist der Asylsuchende von unmittelbarer staatlicher Verfolgung betroffen, so ist das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative nur dann zu prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Verfolgungsstaat "mehrgesichtig" ist, er also Personen, die er in einem Landesteil selbst aktiv verfolgt, in einem anderen Landesteil unbehelligt lässt (BVerfGE, Beschluss vom 10.07.1989, BVerfGE 80, 315, 342; BVerwG, Urteile vom 10.05.1994, NVwZ 1994, 1123 und vom 05.07.1994, a.a.O.).

    Weiter zu berücksichtigen ist, dass auch Art. 16a Abs. 1 GG auf dem Zufluchtgedanken beruht und daher grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989, a.a.O., S. 344).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1999 - A 12 S 1891/97

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; keine Rückkehrgefährdung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99
    Hieran ändern auch die jüngeren Ereignisse in der Türkei nach Verhaftung und Verurteilung von PKK-Führer Öcalan nichts (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 -), worauf bei der Frage der Rückkehrgefährdung noch einzugehen sein wird.

    Soweit der Kläger eine kollektive Verfolgung der Kurden geltend macht, bleibt anzumerken, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg landesweit keine Gruppenverfolgung festzustellen war und ist (etwa: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 -).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99
    Das Asylgrundrecht des Art. 16a Abs. 1 GG soll demjenigen zustehen, der in seinem Heimatland nicht mehr leben kann, weil er durch das "politische System seiner Freiheit, seines Lebens oder seiner Güter beraubt wird" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51, 57).

    Macht der Asylsuchende jedoch Gründe geltend, die er selbst nach dem Verlassen des Heimatlandes geschaffen hat (subjektive Nachfluchtgründe), dann sind diese nur dann ausnahmsweise asylerheblich, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer bereits während des Aufenthaltes im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen, mithin als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.03.1987, NVwZ 1987, 311, 313).

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99
    Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt es demgemäß dem Asylsuchenden, die Gründe für eine drohende politische Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten zu schildern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989, InfAuslR 1990, 38, 39).

    Dem Asylantragsteller obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen, und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989, InfAuslR 1990, 38; Urteil vom 24.03.1987, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).

  • VG Sigmaringen, 01.03.2001 - A 8 K 10749/99
    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99
    Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. etwa Urteil vom 01.03.2001 - A 8 K 10749/99 -) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 22.03.2001 - A 12 S 280/00 -), die sich jeweils (auch) auf im vorliegenden Verfahren eingeholte Erkenntnismittel stützt, ist die Herkunft aus einem bestimmten Ort in der Türkei keine Besonderheit im oben genannten Sinne.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1998 - A 12 S 1006/97

    Türkei: Einschätzung der Gefahr von Sippenhaft; Auswirkung einer Asylanerkennung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99
    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 02.07.98 -A 12 S 1006/97 - vom 07.10.1999 - A 12 S 981/97 - und vom 24.02.2000 - A 12 S 1825/97 -) findet "Sippenhaft" in Form strafrechtlicher Verfolgung in der Türkei nicht statt.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1999 - A 12 S 2013/97

    Türkei: keine generelle Rückkehrgefährdung wegen Asylbeantragung im Ausland

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1999 - A 12 S 981/97

    Türkei: Einschätzung der Gefahr von Sippenhaft - Verwandte von PKK-Aktivisten

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1998 - A 12 S 3033/96

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden nicht wegen verweigerten

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2000 - A 12 S 2112/99

    Türkei: keine Rückkehrgefährdung für Kurden wegen Asylbeantragung

  • VG Gießen, 05.05.2000 - 10 E 32340/97

    Asylrechtsausschluss wegen terroristischer Aktivitäten; hier: Türkei - Tätigkeit

  • BVerwG, 17.12.1996 - 9 C 20.96

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis, Drohende Menschenrechtsverletzung,

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95

    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Notstandsgebiete, Verfolgungsdichte,

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1995 - 11 L 6076/91

    Türkei; Kurden; Inländische Fluchtalternative; Bestrafung wegen

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

  • VGH Hessen, 07.12.1998 - 12 UE 232/97

    Türkei: örtlich begrenzte Gruppenverfolgung der Kurden in den Notstandsprovinzen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1998 - 10 A 12577/97

    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative, Nachfluchtgründe,

  • OVG Niedersachsen, 18.11.1997 - 11 L 4327/97
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.1994 - 13 A 12464/93
  • OVG Bremen, 18.03.1998 - 2 BA 30/96

    Kurden in Türkei; Gruppenverfolgung; Inländische Fluchtalternative

  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95

    Feststellung einer Gruppenverfolgung und der inländischen Fluchtalternative für

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93

    Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren

  • BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

  • OVG Thüringen, 29.05.2002 - 3 KO 540/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylanspruch; Abschiebungsschutz;

    Dementsprechend gelten Mitglieder und Unterstützer der PKK nach wie vor als Staatsfeinde (vgl. Oberdiek vom 12. Dezember 2000 an VG Sigmaringen zu A 8 K 10264/99).
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