Rechtsprechung
   OLG München, 03.12.1997 - 7 U 1849/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7629
OLG München, 03.12.1997 - 7 U 1849/97 (https://dejure.org/1997,7629)
OLG München, Entscheidung vom 03.12.1997 - 7 U 1849/97 (https://dejure.org/1997,7629)
OLG München, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 7 U 1849/97 (https://dejure.org/1997,7629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG §§ 131 243
    Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung bei rechtswidriger Auskunftsverweigerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AktG §§ 131, 243
    Aufruf zu Fragen zu sämtlichen Tagesordnungspunkten zu Beginn einer Hauptversammlung: Unzulässige Bemängelung der unterbliebenen Wiederholung der Frage bei dem betreffenden Tagesordnungspunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1998, 301
  • AG 1998, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 20.03.1996 - 3Z BR 324/95

    Umfang des Auskunftsrechts der Aktionäre; Verpflichtung zur Auskunft über

    Auszug aus OLG München, 03.12.1997 - 7 U 1849/97
    Sinn des Auskunfts ist es, den Aktionär in die Lage zu versetzen, die Gegenstände der Tagesordnung zu beurteilen, ihm also diejenigen konkreten Informationen zu verschaffen, die er zur sachgerechten Ausübung seines Rechts auf Teilnahme an der Hauptversammlung benötigt, da er von seinen Mitgliedschaftsrechten, nur dann sinnvollen Gebrauch machen kann, wenn er die Umstände kennt, die für die Ausübung der Rechte wesentlich sind (vgl. etwa BayObLG WM 96, 1177, 1178).

    Hiervon hängt auch die Entschließung über die Entlastung des Vorstands ab; mit ihr billigt die Hauptversammlung die Verwaltung der Gesellschaft durch den Vorstand und gibt typischerweise auch Vertrauen für die zukünftige Verwaltung kund (vgl. BayObLG WM 96, 1177, 1179).

  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 249/90

    Einwand individuellen Rechtsmißbrauchs gegenüber Anfechtungsklage bei

    Auszug aus OLG München, 03.12.1997 - 7 U 1849/97
    Konkrete Anhaltspunkte hierfür sind auch nicht ersichtlich insbesondere enthält der erstinstanzliche Vergleichsvorschlag der Klägerin, der eine Kostentragung durch die Beklagte vorsah, keine ungewöhnliche, der Höhe nach außerhalb vernünftiger Betrachtung stehende Honorarforderung (vgl. BGH NJW 92, 569, 571).
  • BGH, 19.06.1995 - II ZR 58/94

    Bewertung von Unternehmensbeteiligungen in der Bilanz; Bindung des

    Auszug aus OLG München, 03.12.1997 - 7 U 1849/97
    Über den Wortlaut des § 243 Abs. 4 AktG hinaus ist darauf abzustellen, daß ein objektiv urteilender Aktionär, der gewußt hätte, daß die Auskunft zu Unrecht verweigert worden ist, angesichts des damit gegebenen unzureichenden Informationsstandes eine Entlastung des Vorstandes nicht beschlossen hätte (vgl. BGHZ 107, 296, 307; WM 90, 2073, 2075; NJW 95, 3115, 3116 f.).
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 03.12.1997 - 7 U 1849/97
    Über den Wortlaut des § 243 Abs. 4 AktG hinaus ist darauf abzustellen, daß ein objektiv urteilender Aktionär, der gewußt hätte, daß die Auskunft zu Unrecht verweigert worden ist, angesichts des damit gegebenen unzureichenden Informationsstandes eine Entlastung des Vorstandes nicht beschlossen hätte (vgl. BGHZ 107, 296, 307; WM 90, 2073, 2075; NJW 95, 3115, 3116 f.).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91

    Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag -

    Auszug aus OLG München, 03.12.1997 - 7 U 1849/97
    Damit betrafen die klägerischen Fragen aber nicht "ausschließlich" (vgl. BGH NJW 92, 2760, 2763) den Tagesordnungspunkt 1 (Jahresabschluß).
  • BGH, 29.10.1990 - II ZR 146/89

    Erläuterung und Begründung eines Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand;

    Auszug aus OLG München, 03.12.1997 - 7 U 1849/97
    Über den Wortlaut des § 243 Abs. 4 AktG hinaus ist darauf abzustellen, daß ein objektiv urteilender Aktionär, der gewußt hätte, daß die Auskunft zu Unrecht verweigert worden ist, angesichts des damit gegebenen unzureichenden Informationsstandes eine Entlastung des Vorstandes nicht beschlossen hätte (vgl. BGHZ 107, 296, 307; WM 90, 2073, 2075; NJW 95, 3115, 3116 f.).
  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 11/99

    Zum Recht eines Aktionärs, in der Hauptversammlung Auskunft über eine andere

    Allein in diesem konkreten Zusammenhang ist die Erforderlichkeit der Auskunft zu beurteilen (vgl. BGHZ 119, 1/11 f.; OLG München AG 1998, 238).
  • BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 318/00

    Auskunftsrecht eines Aktionärs

    Dies hat zur Folge, dass bei der Beurteilung der Erforderlichkeit ebenfalls die gesamte Tagesordnung Maßstab ist (vgl. OLG München AG 1998, 238).
  • LG Dortmund, 22.10.2001 - 20 AktE 15/99

    Verschmelzung von Aktiengesellschaften; Bestellung eines Sonderprüfers;

    Rechtsbehelfer zu fördern (OLG Düsseldorf, AG 1998, 238).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht