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   OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 19 W 2/00 AktE   

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https://dejure.org/2001,8960
OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 19 W 2/00 AktE (https://dejure.org/2001,8960)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2001 - 19 W 2/00 AktE (https://dejure.org/2001,8960)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2001 - 19 W 2/00 AktE (https://dejure.org/2001,8960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UmwG §§ 5, 15, 305 ff.
    Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses bei Verschmelzung: Bewertung des Immobilienbesitzes der übertragenden Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

Papierfundstellen

  • DB 2002, 731
  • DB 2002, 781
  • AG 2002, 398
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/00

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Rechtsstellung eines Minderheitsaktionärs

    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Literatur ist der Wert der Gesellschaften weiterhin grundsätzlich nach der sogenannten Ertragswertmethode zu ermitteln (BGH NJW 2001, 2080, 2082; BGH WM 1992, 264, 268; OLG Celle, AG 1999, 128, 129; Senat AG 2002, 398, 399; Bilda in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305, Rdnr. 64; Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 305, Rdnr. 19; Aha AG 1997, 26, 28; Seetzen WM 1999, 565, 570).

    Der Sachverständige hat sich der in Rechtsprechung und Literatur anerkannten (vgl. BGH WM 1992, 264, 268; Senat AG 2002, 398, 400; Aha AG 1997, 26, 29; Bilda in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305, Rdnr. 71) und von dem Hauptausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer Deutschland e.V. in seiner Stellungnahme "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" (HFA 2/1983, C.2.b), abgedr.

    Es bestehen jedoch Meinungsunterschiede, ob bei der Prüfung dieser Kriterien auf die tatsächliche Funktion des Vermögensgegenstandes (so der Senat AG 1991, 106, 107; AG 2002, 398, 401; Aha, a.a.O.; Seetzen WM 1999, 565, 570/571) oder darauf abzustellen ist, wie die Funktion des Vermögensgegenstandes aus der Sicht eines objektiven, wirtschaftlich denkenden Beobachters zu bestimmen wäre (so BayObLG AG 1997, 127, 128).

    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Literatur ist das nichtbetriebsnotwendige Vermögen mit dem am Stichtag erzielbaren Veräußerungserlös anzusetzen (vgl. Senat DB 1998, 1454, 1455; Bilda in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305, Rdnr. 84; Seetzen WM 1994, 45, 50), wobei anerkannt ist, dass hierbei sowohl besondere Auswirkungen auf den Grundstücksmarkt (vgl. Senat DB 1998, 1454, 1455) als auch latente Ertragssteuern als Veräußerungskosten wertmindernd in Abzug zu bringen sind (vgl. Senat AG 2002, 398, 401).

    Hierdurch soll der Erfahrung Rechnung getragen werden, dass die Anlage von Kapital in einem Unternehmen regelmäßig größeren Risiken ausgesetzt ist als die Anlage in festverzinslichen Anleihen der öffentlichen Hand (vgl. Senat WM 1990, 1282, 1288; AG 1995, 85, 87; AG 2002, 398, 401 f.; BayObLG AG 1996, 127, 129; vgl. auch IDW S 1, Teilziff. 94 ff.; Aha AG 1997, 26, 33; Seetzen WM 1994, 45, 49).

    Die gerichtliche Praxis hat in der Vergangenheit Risikozuschläge zwischen 0, 5 und 4 % zugrunde gelegt (vgl. Senat AG 1995, 85, 87; AG 2002, 398, 402; LG Hamburg, AG 1995, 517, 518).

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/03

    Eingliederung einer Aktiengesellschaft; Gerichtliche Festsetzung einer

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  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Auch die Rechtsprechung hat in Verschmelzungsfällen in erster Linie darauf abgestellt, ob ein Börsenkurs der übertragenden Gesellschaft ihren anteiligen Ertragswert pro Aktie übersteigt und als Untergrenze der Bewertung dieses Unternehmens heranzuziehen sei (OLG Düsseldorf AG 2002, 398; LG München I AG 2001, 99, 100; vgl. auch OLG Frankfurt ZIP 2007, 839).
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