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   OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 20 W 5/03   

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https://dejure.org/2003,1954
OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 20 W 5/03 (https://dejure.org/2003,1954)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.11.2003 - 20 W 5/03 (https://dejure.org/2003,1954)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. November 2003 - 20 W 5/03 (https://dejure.org/2003,1954)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär; Eintragung der Strukturmaßnahme im Handelsregister; Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Barabfindung; Festsetzung des Gegenstandswerts bei sofortiger Rücknahme eines verfrühten Antrags; Ansatz des ...

  • Judicialis

    SpruchG § 15

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Geschäftswerts im Spruchverfahren; Mindestwert bei Rücknahme des Antrags auf höhere Festsetzung der Barabfindung für Aktienübertragung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Spruchverfahren bei Squeeze-out: Geschäftswert bei Antragsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    SpruchG § 15; AktG § 327a
    Mindestwert von 200 000 Euro als Geschäftswert auch bei Antragsrücknahme im Spruchverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 2199
  • FGPrax 2004, 84
  • DB 2003, 2693
  • AG 2004, 109
  • NZG 2004, 97
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1998 - II ZB 5/97

    Bemessung des Geschäftswerts für Anträge von Aktionären auf Festsetzung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 20 W 5/03
    Der Geschäftswert wurde gemäß § 30 Abs. 1 KostO nach der Summe der Beträge, die sich aus der Differenz zwischen den angebotenen und den angemessenen Abfindungs- und Ausgleichszahlungen für alle antragstellenden und nicht antragstellenden außenstehenden Aktionäre ergibt, bemessen (BGH NZG 1999, 346).
  • BGH, 29.10.1990 - II ZR 226/89

    Fristverlängerung gegenüber außenstehenden, am Spruchstellenverfahren nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 20 W 5/03
    Der zur Verfahrenseröffnung und -durchführung erforderliche Antrag kann in solchen Streitverfahren zurückgenommen werden und das gerichtliche Verfahren auch ohne Zustimmung der Antragsgegnerin dadurch grundsätzlich beendet werden (BayObLGZ 1973, 106 zum Verfahren nach § 306 AktG a.F.; vgl. auch BGHZ 112, 382).
  • BayObLG, 17.10.1991 - BReg. 3 Z 17/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 20 W 5/03
    Für den verfrühten Antrag muss kein gemeinsamer Vertreter bestellt werden (vgl. BayObLGZ 1991, 358 zu § 306 AktG a.F.).
  • BGH, 09.04.2002 - II ZB 5/01

    Gegenvorstellung - Senatsbeschluss - Spruchverfahren - Außenstehende Aktionäre -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 20 W 5/03
    Dass die Gerichte den Geschäftswert in solchen Fällen auch nach dem angestrebten und nicht dem erzielten Erhöhungsbetrag bestimmten (vgl. BGH NZG 2002, 674), wurde bei der Schaffung der Mindestgebühr nicht berücksichtigt.
  • BayObLG, 16.05.1973 - BReg. 2 Z 15/73
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 20 W 5/03
    Der zur Verfahrenseröffnung und -durchführung erforderliche Antrag kann in solchen Streitverfahren zurückgenommen werden und das gerichtliche Verfahren auch ohne Zustimmung der Antragsgegnerin dadurch grundsätzlich beendet werden (BayObLGZ 1973, 106 zum Verfahren nach § 306 AktG a.F.; vgl. auch BGHZ 112, 382).
  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Er wird in allen Fällen relevant, in denen es nicht zu einer Erhöhung der Kompensation oder hier der Anordnung einer Zuzahlung kommt (vgl. OLG Stuttgart AG 2006, 421; NZG 2004, 97; 2004, 625).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Er ist in allen Fällen anzusetzen, in denen es nicht zu einer Erhöhung der Kompensation oder hier der Anordnung einer Zuzahlung kommt (vgl. OLG Stuttgart NZG 2004, 97 und 625).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Der Geschäftswert hängt auch für das Verfahren zweiter Instanz nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG vom Ergebnis des Spruchverfahrens ab, also von der festgesetzten Kompensation (OLG Stuttgart NZG 2004, 97 und NZG 2004, 625; Roßkopf in Kölner Kommentar § 15 SpruchG Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach

    Der Geschäftswert hängt nach § 15 Abs. 1 S. 2 SpruchG auch für das Verfahren zweiter Instanz vom Ergebnis des Spruchverfahrens ab, also von der festgesetzten Kompensation (OLG Stuttgart NZG 2004, 97; 2004, 625; Roßkopf, a.a.O., § 15 Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit von Squeeze-out und Beherrschungs- und

    Eine derartige Parallelprüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH (AG 2006, 887) und der überwiegenden Mehrzahl der Instanzgerichte (OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Düsseldorf AG 2006, 202; AG 2005, 293; OLG Stuttgart AG 2004, 109; OLG Köln ZIP 2005, 1179; OLG Hamburg AG 2005, 253) kein Anfechtungsgrund.
  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 20 W 4/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Geschäftswert bei Zurückweisung des Antrags

    Das SpruchG enthält keine Regelung, so dass nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SpruchG die Vorschriften der Kostenordnung anzuwenden sind (OLG Stuttgart NZG 2004, 97).

    Das ergibt sich schon daraus, dass § 15 Abs. 1 Satz 5 und 6 SpruchG erst für die Zahl der anzusetzenden Gebühren auf die Art der Verfahrensbeendigung abstellen (OLG Stuttgart NZG 2004, 97).

  • OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 65/06

    Festsetzung des Mindestgeschäftswerts nach § 15 I 2 SpruchG bei unzulässigem

    Inzwischen entspricht es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, dass der Mindestwert von 200.000,00 Euro immer dann festzusetzen ist, wenn im Ergebnis die Erhöhung der Kompensation ausbleibt, also - neben dem Fall der Unbegründetheit des Antrags - auch bei seiner Unzulässigkeit und seiner Rücknahme (OLG Frankfurt AG 2005, 890; OLG Stuttgart NZG 2004, 97; NZG 2004, 625; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2004 - 19 W 6/04 - bei Juris; für einen vergleichbaren Fall der Unstatthaftigkeit jedenfalls im Ergebnis OLG München ZIP 2008, 1330; Hüffer, AktG, 8. Aufl., 2008, Anh zu § 305 § 15 SpruchG Rn. 3; Bürgers/Körber/Simmler, AktG, 2008, Anh § 306 § 15 SpruchG Rn. 2; Klöcker/Frowein, SpruchG, 2004, § 15 Rn. 4; Fritzsche/Dreier, SpruchG, § 15 Rn. 11; Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 4. Aufl., 2005, § 15 SpruchG, S. 839 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 235/05

    Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren: Mindestgeschäftswert bei

    Hierfür spricht zusätzlich auch, dass die Art der Verfahrensbeendigung in § 15 Abs. 1 Satz 5 und 6 SpruchG lediglich zu einer Differenzierung bei der Anzahl der anzusetzenden Gebühren führen soll (vgl. OLG Stuttgart NZG 2004, 625 und ZIP 2003, 2199; OLG Stuttgart NZG 2004, 1171).
  • LG Frankfurt/Main, 10.03.2005 - 5 O 169/04
    Nach Inkrafttreten des Spruchverfahrensgesetzes ist in allen Fällen ein Mindestgegenstandswert von EUR 200.000 anzusetzen (vgl. OLG Stuttgart DB 2003, 2693 = NZG 2004, 97 ), der jedoch nur für die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin von Bedeutung ist.
  • LG Frankfurt/Main, 04.03.2005 - 5 O 73/04

    Zulässigkeit einzelner Anträge durch eine Zwischenentscheidung vorab in einem

    Nach Inkrafttreten des Spruchverfahrensgesetzes ist in allen Fällen ein Mindestgegenstandswert von Euro 200.000 anzusetzen (vgl. OLG Stuttgart DB 2003, 2693 = NZG 2004, 97 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 19 W 6/04

    Zur Festsetzung des Mindestgeschäftswertes nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2005 - 5 O 103/04
  • LG Bremen, 26.08.2011 - 11 O 141/07

    Squeeze-out Bremer Wollkämmerei

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2004 - 5 O 253/04

    Nachweis der Antragsbefugnis im Spruchverfahren über die Angemessenheit der

  • LG Frankfurt/Main, 10.03.2005 - 5 O 158/04
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