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   OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04   

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https://dejure.org/2004,2291
OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04 (https://dejure.org/2004,2291)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.04.2004 - 2 W 46/04 (https://dejure.org/2004,2291)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. April 2004 - 2 W 46/04 (https://dejure.org/2004,2291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratmitglieds durch das Registergericht ohne Bindung an einen Antrag; Kriterien für die Auswahl zur Bestellung eines Mitglieds eines Aufsichtsrates; Berücksichtigung einer Zugehörigkeit des vorgeschlagenen ...

  • Judicialis

    AktG § 104 II 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 104 Abs. 2 Satz 1
    Gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1143
  • FGPrax 2004, 244
  • WM 2004, 2019
  • BB 2004, 1187
  • DB 2004, 1306
  • AG 2004, 453
  • NZG 2004, 669
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.08.1997 - 3Z BR 193/97

    Freies Ermessen bei gerichtlicher Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04
    Mit Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG grundsätzlich ohne Bindung an den Antrag der Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt (BayObLG NJW-RR 1998, 330; Semler § 104 Rn. 75 m.w.Nw.).
  • BGH, 21.12.1979 - II ZR 244/78

    Schadenersatz wegen Vorlegens eines für die Aktiengesellschaft schädlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04
    Das Aufsichtsratsmitglied muss sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben allein vom Interesse des beaufsichtigten Unternehmens leiten lassen (vgl. BGH NJW 1980, 1629, 1630 mit Anm. von Ulmer NJW 1980, 1603, 1604).
  • OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der gerichtlichen Bestellung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04
    Diese beruht darauf, dass er als ebenfalls antragsberechtigter Aktionär (§ 104 Abs. 1 Satz 1 AktG) durch die Bestellung einer von ihm nicht vorgeschlagenen Person zum Aufsichtsratsmitglied in seinen Rechten beeinträchtigt sein kann (OLG Dresden NJW-RR 1998, 830; Jansen, FGG, 1970, § 145 Rn. 32; Mertens in Kölner Kommentar, AktG, 2. Aufl., § 104 Rn. 21; Semler in Münchener-Kommentar, AktG, 2. Aufl., § 104 Rn. 105, 113; a.A. ohne Begründung Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 104 Rn. 5).
  • BGH, 04.06.2007 - II ZR 147/05

    "ComROAD IV"

    Soweit der Kläger nunmehr erstmals in der Revisionsinstanz unter Berufung auf die Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 7. November 2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453 sowie weitere Entscheidungen, die derzeit im Revisionsverfahren vor dem Senat - II ZR 229/05 und II ZR 68/06 - anhängig sind) neue Kausalitätsaspekte zu entwickeln versucht, die das Erfordernis des Kausalitätsnachweises zwischen den konkreten fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen der Beklagten und den Willensentschlüssen des Klägers zum Aktienkauf überflüssig machen sollen, vermag der Senat dem aus Rechtsgründen nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 24.02.2017 - 20 W 8/16

    Gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats einer mitbestimmten Aktiengesellschaft

    Nach Ansicht der Rechtsprechung wie der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur begründet selbst die Wahrnehmung von Organtätigkeiten in einem Konkurrenzunternehmen kein Hindernis für die - auch die nach § 104 AktG durch das Gericht vorgenommene - Bestellung als Aufsichtsrat (s. statt aller nur etwa Habersack, in: MüKo-AktG, 4. Aufl., § 100 Rn. 82 sowie Hoffmann-Becking, NZG 2014, 801, 804, jew. m. zahlr. N.; aus der Rechtsprechung etwa - mit eingehender Begründung - OLG Schleswig, NZG 2004, 669 f.).

    Anders soll es allenfalls liegen bei einer Konkurrenzsituation, welche d auerhaft die gesamte Tätigkeit und den wesentlichen Kern bereich der Unternehmen betrifft (so jedenfalls OLG Schleswig, NZG 2004, 669, 670; ebenso Habersack, in: MüKo-AktG, 4. Aufl., § 100 Rn. 83, § 104 Rn. 33, jeweils m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 08.09.2014 - 20 W 148/14 - juris Tz. 43; dagegen aber etwa Hoffmann-Becking, NZG 2014, 801, 804), und bei sonstigen schwer wiegenden Dauerkonflikten (s. etwa Habersack, in: MüKo-AktG, 4. Aufl., § 104 Rn. 33 m. w. N.).

    Tatsächlich könnte eine solche - unterstellte - Abhängigkeit allenfalls Anlass dafür sein, unter Einsatz des dafür zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentariums (vgl. zu ihm nur etwa OLG Schleswig, NZG 2004, 669, 670 oder auch Hoffmann-Becking, NZG 2014, 801, 804) eine unabhängige Amtsführung Herrn K.s im Aufsichtsrat der Gesellschaft sicherzustellen.

  • OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10

    Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Aktienrechtliche Zulässigkeit einer

    Es handelt sich dabei lediglich um eine unverbindliche Empfehlung einer unabhängigen Expertengruppe, die weder unmittelbare noch mittelbare Gesetzeskraft hat und noch nicht einmal einen Handelsbrauch darstellt (OLG Schleswig ZIP 2004, 1143;.
  • OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06

    Handelsregistersache; gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern;

    In dem Verfahren der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG ist bereits umstritten, ob der einzelne Aktionär überhaupt beschwerdeberechtigt ist, wenn der Antrag vom Vorstand der Gesellschaft gestellt wird (bejahend: OLG Dresden AG 1998, 427; OLG Schleswig AG 2004, 453/454; MünchKomm AktG/Semler § 104 Rn. 105/113; verneinend: z.B. Hüffer § 104 Rn. 5).

    Hinzu kommt, dass die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG grundsätzlich ohne Bindung an den Antrag der Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt (BayObLG NJW-RR 1998, 330; OLG Schleswig AG 2004, 453/454; MünchKomm AktG/Semler § 104 Rn. 75).

  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 W 538/10

    Ersatzbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Die Bestellung einer Person in den Aufsichtsrat durch das Gericht betrifft den antragsberechtigten Aktionär der Gesellschaft (OLG Schleswig FGPrax 2004, 244 = BB 2004, 1187; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., Rdnr. 88) daher in dieser ihm gesetzlich zugewiesenen Rechtsstellung.

    Die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds nach § 104 Abs. 2 AktG erfolgt grundsätzlich ohne Bindung an den Antrag eines Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts (OLG München WM 2009, 1748; OLG Schleswig FGPrax 2004, 244).

  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04

    Haftung des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft wegen bewusst

    Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).
  • LG Hannover, 12.03.2009 - 21 T 2/09

    Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes der C. AG wirksam

    Der Beteiligte zu 1 ist als Aktionär der C. AG durch die gerichtliche Einsetzung des von ihm nicht vorgeschlagenen Beteiligten zu 2 in seinem Recht beeinträchtigt (vgl. OLG Schleswig, ZIP 2004, 1143 [OLG Schleswig 26.04.2004 - 2 W 46/04] ; OLG Dresden, Beschl.v. 30.09.1997 - 15 W 1236/97 ; MünchKommAktG/Semler, 2. Aufl., § 104 Rn. 113; Mertens in Kölner Kommentar zum AktG , 2. Aufl., § 104 Rn. 21; a.A. Hüffer, AktG , 8. Aufl., § 104 Rn. 5).

    Lässt sich im Verfahren über die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds voraussehen, dass ein solcher Interessenkonflikt bei dem vorgeschlagenen Kandidaten im Falle seiner Bestellung vorliegen würde, dann darf das Gericht dem Vorschlag nicht folgen (vgl. OLG Schleswig, ZIP 2004, 1143, 1144 [OLG Schleswig 26.04.2004 - 2 W 46/04] ).

  • LG München I, 22.11.2007 - 5 HKO 10614/07

    Prof. Piech bleibt Aufsichtsrat der MAN AG

    Jedoch kann dieser Ansicht nicht gefolgt werden, weil die Voraussetzungen für eine Analogie nicht erfüllt sind (so OLG Schleswig ZIP 2004, 1143 = NZG 2004, 669, 670, dazu EWiR 2004, 949 (Lenz) ; MünchKomm-Semler , AktG, 2. Aufl., § 103 Rz. 69, § 100 Rz. 145 ff.; Semler/Stengel , NZG 2003, 1, 5 ff.; Wirth , ZGR 2005, 327, 343 ff.).
  • OLG Köln, 23.02.2011 - 2 Wx 41/11

    Zulässigkeit der aufschiebend bedingten Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds

    Jedenfalls aber dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Anfechtungsklage inzidenter auch mit Pflichtverletzungen des betroffenen Aufsichtsratsmitglieds begründet wird, aus denen auf eine mangelnde Eignung des Kandidaten auch für die zukünftige Tätigkeit infolge einer Interessenkollision geschlossen werden kann, kann die These von der Ermessensreduzierung auf Null nicht aufrecht erhalten werden (so auch Vetter/van Laak, ZIP 2008, 1806, 1812; vgl. zum Interessenkonflikt als Anfechtungsgrund und als Ermessenskriterium bei der gerichtlichen Bestellung: OLG Schleswig, BB 2004, 1187; Schmidt/Lutter/Schwab, a.a.O., § 251 Rn. 1; Schmidt/Lutter/Drygala, a.a.O., § 104 Rn. 9).
  • AG Duisburg, 10.07.2008 - 62 IN 167/02

    Bestellung eines Verfahrenspflegers während des Insolvenzverfahrens

    Die Empfehlungen der Regierungskommission haben weder Gesetzeskraft noch können sie ein Gesetz verbindlich auslegen; hierzu fehlt ihnen die verfassungsrechtliche Legitimation (Art. 78, 80 GG; OLG Schleswig NZG 2004, 669, 670; OLG München NZG 2008, 337, 338).
  • OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Aktionärs gegen die Bestellung eines

  • OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 5 U 78/04

    Vorsätzlich unrichtiger Verkaufsprospekt zum Aktienerwerb: Vorsätzlich

  • OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03

    Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch gegenüber einer

  • OLG München, 02.07.2009 - 31 Wx 24/09

    Aktiengesellschaft: Einlagenrückgewähr durch Zahlung von Gerichtskosten als

  • OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04

    Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts

  • OLG Frankfurt, 08.09.2014 - 20 W 148/14

    Befugnis des persönlich haftenden KGaA-Gesellschafters zur Antragstellung nach §

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